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05.10.2018 Frankfurter Allgemeine
Demonstranten wollen Odenwald „retten“
Im Odenwald brodelt es: Seit mehr als einem Jahr gehen jede Woche Menschen gegen Windparks auf die Straße. Sie fühlen sich von der Politik im Stich gelassen und sehen sich als Opfer profitgieriger Unternehmen.
Matthias Vercrüsse ist vor rund drei Jahren in den Odenwald gezogen, um näher bei seiner Tochter und den Enkeln zu sein. Als der Leipziger zum ersten Mal aus seiner Wohnung auf den rund 570 Meter hohen Stillfüssel sah, dachte er: „So was Schönes gibt es nicht noch mal.“ Jetzt stehen dort fünf Windräder. „Es ist aber nicht bloß der Blick“, begründet der Rentner seine Ablehnung. „Es ist die Verschwendung der Natur.
...Und wenn sie sich drehen, können viele nicht gut schlafen: „Es ist wie ein Flugzeug, das nicht mehr aufhört“...
...Die mit Getriebeöl, Frostschutz und Hydrauliköl ausgestatteten Anlagen stünden in einem Trinkwasserschutzgebiet - mit unabsehbaren Folgen. „Für die Betreiber sind die Windräder nur Profit, für die Bevölkerung schlimmer Ärger“...
Quellwasser wird auf etwaige Verseuchung untersucht
Windpark Greiner Eck: Arsen-Belastung des Schotters festgestellt
Ist der Schotter, der beim Bau des Windparks „Greiner Eck“ verwendet wurde, stark mit giftigem Arsen, Cadmium und Zink belastet? Die von der Bürgerinitiative „Greiner Eck“ (BI) genommenen Proben lassen genau dies vermuten. Die BI hat Anzeige beim zuständigen Regierungspräsidium im hessischen Darmstadt erstattet und befürchtet, dass das Trinkwasser in Mitleidenschaft gezogen wird.
Sollte sich aber wirklich herausstellen, dass der Schotter stark belastet sei, müsse er ausgetauscht werden, betont Pfeifer: „Die Güte und Qualität des Trinkwassers ist wichtiger als eine gute Zufahrt zu einem Windrad.“
22.03.2018 Mitteilungsblatt der Stadt Neckarsteinach
SCHOTTERBELASTUNG AM GREINER ECK ALS GEFAHR FÜR UNSER TRINKWASSER VON DER BÜRGERINITIATIVE ZUR ANZEIGE GEBRACHT
WEA 3 im Wasserschutzgebiet III mit geschotterter Kranstellfläche
Schon vor der Genehmigung zum Bau der Windindustrieanlage am Greiner Eck gab es von den umliegenden Städten als auch von der Bürgerinitiative zahlreiche Bedenken hinsichtlich des Trinkwasserschutzes, denn alle Quellen der umliegenden Orte werden von dort gespeist. Entsprechend gab es Bemühungen, diese Befürchtungen zu entschärfen. Neckarsteinach und Hirschhorn entwarfen zusammen mit dem Planer ein Wassersicherungskonzept, das als Auflage in die Genehmigung mit eingebunden wurde. Es legte fest, dass nur nachweislich unbedenkliche Baumaterialien verwendet werden dürfen, die auch langfristig zu keiner Verseuchung des Trinkwassers mit Schwermetallen oder giftigen Stoffen führen können. Ein Bodenschutz-Gutachten für das Greiner Eck verlangte dasselbe.
Beim Bau der Windindustrieanlage wurde eine Riesenmasse an Schotter verwendet. Lange und breite Zuwegungen, sowie die großen Kranstellplätze an den fünf Windrädern, deren Tragfähigkeit für schwerste Lasten ausgerichtet sein müssen, haben unzählige Tonnen geschluckt. Dieses Baumaterial entspricht jedoch nicht den oben genannten klaren Forderungen nach Unbedenklichkeit und einer Zuordnungsgruppe Z0 (LAGA). Von uns in Auftrag gegebene Analysen belegen das. Wir hatten, hellhörig geworden durch die Ölunfälle am Greiner Eck im Vorjahr, dort Proben entnommen, deren Analysen erste Hinweise auf belasteten Schotter gaben. Danach folgten gezielte Probenanalysen des Schotters von Zuwegungen und Kranstellplätzen aus den Wassereinzugsgebieten aller Versorgungsquellen, auch aus den Wasserschutzgebieten III, auf denen die Windräder Nr. 3 und 5 stehen. Die Analysen zeigten erhöhte Werte bei Cadmium, Zink und Arsen, wobei die von Arsen bis zum Fünffachen über dem festgesetzten Grenzwert lagen. Diese Werte ließen wir zusätzlich noch gutachterlich bestätigen.
Dieses Thema betrifft unser wichtigstes Lebensmittel, das Wasser, damit alle Bürger und es ist zu wichtig, um vernachlässigt oder unter den Teppich gekehrt zu werden. Mit dem Wissen um den Nachweis eines erheblichen Verstoßes gegen die Auflagen der Genehmigung folgten wir einmal mehr der Aufforderung des Regierungspräsidiums an uns, Zuwiderhandlungen an das zuständige Dezernat zu melden.
Da wir jedoch in der Vergangenheit in solchen Fällen kaum Rückmeldungen vom RP erhielten, dieses gravierende Thema aber weiter im Auge behalten wollen, haben wir diese Anzeige sowohl an das RP, als auch an die Staatsanwaltschaft übergeben. Gleichzeitig gaben wir eine Pressemitteilung heraus und informierten per Anschreiben die Städte Neckarsteinach, Hirschhorn und Schönau, den Ortsbeirat Grein und das Gesundheitsamt als Überwachungsbehörde der Wasserversorgung über den Befund und unser Vorgehen.
Das Greiner Eck ist Wassereinzugsgebiet für die umliegenden Städte Neckarsteinach mit den Ortsteilen Grein, Darsberg, Neckarhausen, für Hirschhorn mit dem Ortsteil Langenthal sowie für die Stadt Schönau. Seine geologische Beschaffenheit weist, wie alle Odenwaldzüge in unserer Umgebung, dünne Deckschichtböden und Sandsteinkluften auf, die das Wasser rasant durchläuft. Dadurch kann es nicht die notwendigen 50 Tage im Erdreich zur natürlichen Reinigung verbleiben. Deshalb kommt dieses Trinkwasser auch bereits bakteriell verunreinigt in den Quellfassungen der umliegenden Orte an. Es muss erst durch dort installierte UV-Anlagen wieder gereinigt werden.
Arsen ist eines der giftigsten Elemente, die es gibt. Einmal freigesetzt, kann es nicht abgebaut werden, breitet sich aus und häuft sich an. Freigesetzt wird es durch Bauaktivitäten wie Zerkleinern des Materials, Verteilen, Walzen, Befahren, bzw. durch Verwitterung aus dem Feststoff heraus gelöst. Einmal freigesetzt, ist es nur eine Frage der Zeit bis es das Trinkwasser verseucht und die vom Greiner Eck gespeisten Quellen unbrauchbar werden. So wie es die durch Aluminium verseuchte Schönau-Altneudorfer Quelle bereits ist, seit gegen Ende des 2. Weltkriegs in der Wolfsschlucht ein Flugzeug abstürzte, dessen im Erdreich befindliche winzige Aluminiumteile die ehemalige Trinkwasserquelle bis heute unbrauchbar machen. Eine auf Jahrzehnte zu befürchtende Verseuchung des Trinkwassers vom Greiner Eck ist faktisch nicht auszuschließen und nicht hinzunehmen. Daraus resultiert die Anzeige der Bürgerinitiative, die dem RP und der Staatsanwaltschaft zuging. Für die Unterstützung unserer Arbeit, die wir für die Gemeinschaft leisten, wären wir dankbar. (BI-Greiner Eck; MLS)
16.03.2018 Bürgerinitiative Greiner Eck e.V.: ergänzende Informationen zur Pressemitteilung:
Potentielle Gefährdung der Trinkwasserqualität von Darsberg, Grein, Hirschhorn, Langenthal, Neckarhausen, Neckarsteinach und Schönau durch Verwendung von nicht geeigneten und in Genehmigung und Verträgen zum Bau der Windindustrieanlage am Greiner Eck nicht zugelassenen Baumaterialien u.a. mit einem
Arsengehalt bis zu 5-fach oberhalb der vorgeschriebenen Grenzwerte.
Die Bürgerinititative Greiner Eck e.V. hat diese Woche eine umfangreiche Anzeige wegen potentieller Gefährdung der Trinkwasserqualität sowohl dem Regierungspräsidium Darmstadt, als auch der Staatsanwaltschaft übergeben:
Aufgrund der drei am Greiner Eck geschehenen und öffentlich sehr herunter gespielten Ölunfälle an der WEA 2 und der Zuwegung zwischen WEA 1 und 2 Mitte Februar 2017 hatte die Bürgerinitiative Greiner Eck e.V. (BI Greiner Eck) Analysen von Erde, Wegebauschotter und Oberflächenwasser stichpunktartig um die Ölunfallstellen machen lassen. Diese lieferten die ersten Hinweise auf Belastungen des verwendeten Schotters.
Nach diesen ersten positiven Labor-Ergebnissen entnahmen wir gezielt weitere Proben an Wegen und Kranplätzen in den Wasserschutzgebieten III und in den Wassereinzugsgebieten aller betroffenen Quellfassungen.
Schon während der gesamten Bauphase hatte die Bürgerinitiative zahlreiche Verstöße u.a. gegen die Auflagen zur Sicherstellung der Trinkwasserqualität bei der überwachenden Behörde in Darmstadt angezeigt. ( z.B. ungesicherte Lagerung von mehreren hundert Litern Dieselkraftstoff im Wasserschutzgebiet III, offen zugängliche und giftige Bauchemie, Nichteinhaltung von Bodenbewegungen, öltropfende Baumaschinen, usw.). Dies zeigte, dass die umfangreichen Auflagen, die eine Genehmigung überhaupt erst möglich machen konnten, in der Baupraxis häufig nicht erfüllt wurden.
Die nachfolgenden weiteren Untersuchungen der verwendeten Baumaterialien an Zuwegung und Kranstellplätzen sowohl in den Wassereinzugs- wie auch in den Wasserschutzgebieten III bestätigten die ersten Untersuchungen und ergaben Überschreitungen der zulässigen Grenzwerte bei Arsen, Cadmium und Zink. Die Grenzwerte sind festgelegt von der Landesarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA). Für das Greiner Eck ist unmissverständlich der LAGA-Zuordnungswert Null (Z 0) gefordert, der z.B. bei Arsen einem Höchstwert von 20mg/kg entspricht. Die gemachten Analysen weisen bei Arsen im Schotter jedoch bedenkliche Werte bis zu 100mg/kg auf. Die Schadstoffe wurden von einem führenden Beratungs-, Analytik- und Prüfunternehmen rund um Gesundheits- und Umweltschutz festgestellt, diese Ergebnisse dann von einem ingenieurgeologisches Büro bewertet.
Geogen vorkommende Arsenverbindungen werden durch Bauaktivitäten wie Zerkleinern des Materials, Verteilen, Glattwalzen und durch die Beanspruchungen des Befahrens von Wegen etc. freigesetzt, bzw. durch Verwitterung vom Feststoff herausgelöst (siehe Anhang: Dr. Verena Dunckelmann (geb. Haury),Geologin).Wegen geringer Filterwirkung der dünnen Erddeckschichten und der Kluften am Greiner Eck gelangen die nachgewiesenen Schadstoffe in unser Trinkwasser und sind für die Zukunft ein kontinuierlich wachsendes Gefährdungspotential (siehe Anhang; Dr. Markus Sonnberger).
Die Schadstoffüberschreitungen hat die BI Greiner Eck gutachterlich bestätigen lassen. Die Grenzwerte der besagten Stoffe wurden sowohl in den Gutachten zum Genehmigungsbescheid (Zuwegung und Bau der WEA) festgelegt, wie auch im vertraglichem „Konzept zur Sicherung der Wassergewinnungsanlagen bei Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen in deren Einzugsgebieten“, welches die Planer mit den Kommunen vereinbart und unterzeichnet hatten. Notwendig wurde u.a. die Definition der Schotterqualität, da es keine Erfahrungen mit so riesigen Schottermengen in Wasserschutzgebieten mit unserer geologischen Situation gibt.
Somit wurde nachweislich gegen die Auflagen beider Genehmigungen (Zuwegung und Bau der WEA) sowie gegen das verbindliche Wassersicherungskonzept verstoßen. Somit die Gefährdung der Gesundheit von betroffenen Bürgern der Städte Hirschhorn, Neckarsteinach und Schönau in Kauf genommen, da vor allem Arsen eines der giftigsten Elemente ist, die es gibt! Ist Arsen einmal freigesetzt kann es nicht abgebaut werden, breitet sich aus und häuft sich an.
„Die Belastung durch anorganisches Arsen kann verschiedene Auswirkungen auf die Gesundheit haben- wie etwa Reizungen des Magens, verminderte Produktion von roten und weißen Blutkörperchen, Hautveränderungen und Lungenreizungen. Es wird auch angenommen, dass die Aufnahme bedeutender Mengen von Arsen die Chancen an Haut-, Lungen-, Leber- und Lymphgefäßkrebs zu erkranken erhöht… Des Weiteren können Unfruchtbarkeit, Fehlgeburten, Hautkrankheiten, verringerte Widerstandskraft, Herzstörungen und Hirnschäden auftreten. Sogar die DNS kann geschädigt werden“. (https://www.lenntech.com/Data-sheets/deutsch/Data-PSE/pdf/Arsen%20(As).pdf).
Des Weiteren wurde ebenso gegen allgemeingültige Gesetze, wie z.B. das WSG („Jedermann ist jedoch nach §1a Abs.2 WHG verpflichtet, die nach den Umständen erforderliche Sorgfalt anzuwenden, um eine Verunreinigung des Wassers oder eine sonstige Veränderung sein Eigenschaft zu verhüten“) oder dem BBodSchg verstoßen („Schädliche Bodenveränderungen im Sinne von Paragraph 2 Abs.3 BBodSchg sind Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den einzelnen oder die Allgemeinheit, herbeiführen“).
Die Frage wirft sich auf, wie die Grundstückseigentümer der betroffenen Wege- und Windenergieanlagenstandorte mit in die Verantwortung herangezogen werden können, wenn die Kontamination unseres Trinkwassers nach dem Rückbau der Windindustrieanlagen (Beendigung der Gestattungsverträge) nachgewiesen wird. Denn spätestens nach der Nutzungszeit der Windindustrieanlage wird die Betreibergesellschaft aufgelöst, d.h. im späteren „Schadensfall“ wird kein Adressat für Regressforderungen mehr vorhanden sein.
Die Bürgerinitiative hat nach den Ergebnissen der Belastung des Schotters auch das Trinkwasser der betroffenen Kommunen untersuchen lassen. Zum Untersuchungszeitpunkt waren die auffälligen Schadstoffe noch nicht nachweisbar.
Aber zum dauerhaften Schutz der Trinkwasserqualität wurden in den Genehmigungen und Verträgen Grenzwerte festgelegt, die nachweislich beim Bau der Windindustrieanlage nicht eingehalten wurden.
Zur Vermeidung einer auf Jahrzehnte zu befürchtenden Kontamination unseres Trinkwassers der Quellfassungen, des Wasserversorgungsnetzes bis zu den Wasserleitungen in den Häusern ist der Austausch des gesamten Schotters notwendig und das ist auch eine Forderung der BI Greiner Eck.
Zum Stand des Klageverfahrens gegen die Windindustrieanlage Greiner Eck:
Derzeit ist das Hauptverfahren am Verwaltungsgericht Darmstadt (VG DA) gegen die Windindustrieanlage am Greiner Eck eingeleitet. Das Eilverfahren mit dem Ziel, einen Baustopp zu erreichen, wurde sowohl in erster als auch in zweiter Instanz abgelehnt. Nachdem aber beide Gerichte jeweils sieben und mehr Monate für Ihre Entscheidung brauchten, stand das Greiner Eck bereits voll bestückt da.
Mut in dem nun laufenden Klageverfahren macht die Tatsache, dass auch ein unübersehbarer Wandel in der juristischen Urteilsfindung schon seit längerem stattfindet. Etliche Urteile gibt es inzwischen, die für schon betriebene Windindustrieanlagen die Genehmigung als rechtswidrig kassierten.
Um den juristischen Weg konsequent weitergehen zu können, sind wir auf Spenden angewiesen. Ebenso die Finanzierung von Gutachten wird durch Spendengelder finanziert.
Wir werden weiter mit großem Einsatz und Überzeugung unsere Ziele verfolgen und würden uns über eine Spende freuen.
Unser Spendenkonto bei der Volksbank Neckartal:
Bürgerinitiative Greiner Eck e.V.,
IBAN: DE 84 6729 1700 0028 2224 08
BIC:GENODE61NGD
Anhang:
Arsen kann aus dem Wegebauschotter herausgelöst werden - Auswirkungen von Arsen auf den Menschen, hierzu Dr. Verena Dunckelmann (geb. Haury), Geologin:
“Arsen kann eine toxische Wirkung auf den Menschen haben und akute oder chronische Gesundheitsschäden verursachen. Eine der Hauptaufnahmequellen von Arsen ist für den Menschen das Trinkwasser.
Sorptionsprozesse und Redoxreaktionen beeinflussen stark die Mobilität und Löslichkeit von Arsen im Grundwasser (Masscheleyn et al., 1991; Mariner et al., 1996; Isenbeck-Schröter et al., 1999). Die Hauptfaktoren, die die Mobilität von Arsen bestimmen, sind die vorherrschenden Redoxbedingungen, der pH-Wert, die mineralogische Beschaffenheit des Aquifers und die Konzentrationen konkurrierender Anionen.
Arsen kann also unter bestimmten Bedingungen (bei entsprechenden pH-Werten) aus dem Schotter herausgelöst werden. PH-Werte ändern sich auch z.B. bei Zerfall von organischem Material.”
Wegen geringer Filterwirkung der dünnen Erddeckschichten und der Kluften am Greiner Eck gelangen die nachgewiesenen Schadstoffe in unser Trinkwasser und sind für die Zukunft ein kontinuierlich wachsendes Gefährdungspotential, hierzu Dr. Markus Sonnberger, Biologe in der Stellungnahme des Umweltverbandes BVNH zum Entwurf 2016 des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien Südhessen, vom 14.07.2017, S.5f.:
„Auswirkungen auf Boden- und Trinkwasserschutz müssen besser berücksichtigt und den Erfordernissen angepasst werden. Wir fordern daher, dass grundwassernahe Standorte nicht bebaut werden. Dasselbe gilt für die kompletten Einzugsgebiete von Trinkwassergewinnungsanlagen, auch wenn diese über die Schutzzone 3 hinausgehen. Außerdem dass zumindest für die Stellflächen silikatisches, vorzugsweise sogar autochtones Schottermaterial ohne Kalkanteil verwendet wird.
Begründung:
Die aktuellen Wasser- und Bodenschutzbestimmungen werden der technologisch und ökologisch vollkommen neuartigen Situation nicht gerecht.
Aus gutem Grund wurden die Waldungen der Hochlagen des Odenwaldes bisher von Industrieanlagen freigehalten. Neben der holzwirtschaftlichen Nutzung steht hier die Funktion des Waldes bei der Grundwasserentstehung und -reinigung im Vordergrund. Letztere wird vor allem durch zwei Faktoren beeinträchtigt: 1. von der Niederschlagswegleitung durch technische Entwässerung und anbaulicher Trends (Fichten, Douglasien) die den Oberflächenabfluss fördern und damit die Grundwasserneubildung hemmen; 2. durch die Einbringung wassergefährdender Stoffe (z.B. Öle, Nitrate) und Substanzen, die die Freisetzung derselben fördern (z.B. Kalk). Beide Faktoren werden durch die WKA erheblich beeinflusst.
Die mit den Bringungs- und Bauarbeiten verbundenen Erdbewegungen beeinflussen auch den Oberflächenabfluss. Mitunter erfolgen durch die Fundamentierungsarbeiten als sichtbare Durchtrümmerung oder wie bei Bohrungen als unsichtbare Penetration sogar direkte Eingriffe in unterirdische Aquifere. Gänzlich unbekannt ist die Auswirkung der von den WKA erzeugten Bodenschwingungen auf unterirdische und evtl. resonierende Luft-Wasser-Hohlräume.
Auch ein Versiegen von Quellen kann grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden.
Bezüglich wassergefährdender Stoffe sind Verunreinigungen mit Betriebs- oder Hydraulikölen durch die WKA selbst oder durch den Baustellenverkehr ebenfalls nicht zu vermeiden. Ob diese systemimmanent, durch Unfälle oder gar durch Sabotage bedingt sind, dürfte der Umwelt egal sein.
Weniger direkt ist der Einfluss der ungeheuren Mengen von Deck- und Tragmaterial, insbesondere von Muschelkalk, die zur Herrichtung von Trassen, Stellplätzen und dergleichen in die von Natur aus kalkfreie Sandsteingegenden gebracht werden. Dieser übersteigt die für den normalen Waldwegebau verwendeten Mengen bei weitem. Mag die vergleichsweise hohe geogene Schwermetallbelastung dieses Materials vielleicht noch eine untergeordnete Rolle spielen, so haben die Staubimmissionen auf den umliegenden Waldboden eine direkte Wirkung, indem z.B. die Nitratfreisetzung erheblich gefördert wird. Dies hat außer für das Grundwasser auch deutliche Folgen für die Vegetation des Waldbodens, wo sich ausgehend von den Trassen starker Brennnessel- und mitunter verdämmender Brombeerwuchs breit machen. Für die forstliche Kalkung wird Dolomitkalk mit anderen Eigenschaften verwendet.
Die großen Risiken und Unwägbarkeiten machen es notwendig, nicht nur die Trinkwasser-schutzzonen I und II, sondern auch III zu Tabu-Zonen und als hartes Kriterium zu bewerten. Dazu all die Gebiete die im Einzugsgebiet der Trinkwasserquellen liegen, aber bisher noch nicht in den Trinkwasserschutzgebietsverordnungen erfasst sind. Es ist bekannt, dass die Außenabgrenzung der Trinkwasserschutzgebiete vielfach fehlerhaft bzw. unzureichend ist.“
„Die Genehmigung des Regierungspräsidium DA (RP) zum Greiner Eck, die nur mit zahlreichen Nebenbestimmungen und Auflagen die dagegen sprechenden Klippen umschiffte“, habe von Anfang an die Aufmerksamkeit der Bürgerinitiative (BI) auf Einhaltung dieser Auflagen gelenkt, „nebenbei sogar autorisiert durch schriftlich erfolgte Aufforderung des RP".
Das Greiner Eck ist Wassereinzugsgebiet für die umliegenden Städte Neckarsteinach mit den Ortsteilen Grein, Darsberg, Neckarhausen, für Hirschhorn mit dem Ortsteil Langenthal sowie für die Stadt Schönau. Seine geologische Beschaffenheit weise, wie alle Odenwaldzüge, dünne Deckschichtböden und Sandsteinkluften auf, die das Wasser rasant durchlaufe.
„Dadurch kann es nicht die notwendigen 50 Tage im Erdreich zur natürlichen Reinigung verbleiben. Deshalb kommt dieses Trinkwasser auch bereits bakteriell verunreinigt in den Quellfassungen der umliegenden Orte an. Es muss erst durch dort installierte UV-Anlagen wieder gereinigt werden.
All diese Fakten und die zusätzliche Gefährdung durch die nachgewiesene hohe Arsenbelastung halten die Sorge um das Trinkwasser wach.“
Arsen sei eines der giftigsten Elemente, die es gibt. Einmal freigesetzt, könne es nicht abgebaut werden, breite sich aus und häufe sich an. „Freigesetzt wird es durch Bauaktivitäten wie Zerkleinern des Materials, Verteilen, Walzen, Befahren, bzw. durch Verwitterung aus dem Feststoff heraus gelöst.
Einmal freigesetzt, ist es nur eine Frage der Zeit bis es das Trinkwasser verseucht und die vom Greiner Eck gespeisten Quellen unbrauchbar werden. So wie es die Aluminium verseuchte Schönau-Altneudorfer Quelle bereits ist, seit gegen Ende des 2. Weltkriegs in der Wolfsschlucht ein Flugzeug abstürzte.“
Dessen im Erdreich befindliche winzige Aluminiumteile hätten die ehemalige Trinkwasserquelle bis heute unbrauchbar gemacht. „Eine auf Jahrzehnte zu befürchtende Verseuchung des Trinkwassers vom Greiner Eck ist faktisch nicht auszuschließen und nicht hinzunehmen. Daraus resultiert die Anzeige der Bürgerinitiative, die dem Regierungspräsidium und der Staatsanwaltschaft zugeleitet wurden.“
Pressemitteilung der Bürgerinitiative Greiner Eck vom 17.03.2018
BÜRGERINITIATIVE GREINER ECK e.V. / PRESSEMITTEILUNG v. 17. März 2018
Verbauter Schotter am Greiner Eck mit Cadmium, Zink und Arsen belastet.
Bürgerinitiative erstattet Anzeige wegen Gefährdung des Trinkwassereinzugsgebietes aller umliegenden Orte und fordert Austausch des gesamten Wegebau- und Kranplatzschotters.
Neckarsteinach-Grein: Sowohl das Bodenschutzgutachten zum Greiner Eck, als auch das Konzept zur Sicherung der Wassergewinnungsanlagen, sowie die Genehmigung zu Bau und Betrieb der Windindustrieanlage am Greiner Eck fordern: nachweislich unbedenkliche Baumaterialien, die auch langfristig zu keiner Verseuchung des Trinkwassers mit Schwermetallen oder giftigen Stoffen führen können. Dem wurde beim Einbau des Schotters nachweislich nicht entsprochen. Einbringen von riesigen Mengen Muschelkalk-Schotter in kalkfreie Sandsteingebiete hat an sich schon negative Auswirkungen auf Boden und Wasser durch seine geogene Schwermetallbelastung und Staubimmissionen, die Freisetzung von Nitrat fördern.
Die Genehmigung des Regierungspräsidium DA (RP) zum Greiner Eck, die nur mit zahlreichen Nebenbestimmungen und Auflagen die dagegen sprechenden Klippen umschiffte, hat von Anfang an die Aufmerksamkeit der Bürgerinitiative (BI) auf Einhaltung dieser Auflagen gelenkt, nebenbei sogar autorisiert durch schriftlich erfolgte Aufforderung des RP. Zahlreiche Eingaben der BI ans RP erfolgten, die meisten davon zur Nichteinhaltung von Auflagen zum Trinkwasserschutz. Auch die Durchsetzung des Wassersicherungs-Konzeptes hat die BI engmaschig begleitet, ebenso das Gesundheitsamt effektiv dazu eingeschaltet.
Hellhörig geworden durch die heruntergespielten Ölunfälle am Greiner Eck im Februar 2017 und deren lange sichtbar bleibenden Ölspuren, entnimmt die Bürgerinitiative im März 2017 Proben zur Analyse, die erste Hinweise auf belasteten Schotter liefern. Weitere gezielte Schotterentnahmen aus Zuwegungen und Kranstellflächen folgen, sowohl im Bereich der Wasserschutzgebiete III, in denen sich die Windräder Nr.3 und Nr.5 befinden, als auch im übrigen Trinkwassereinzugsgebiet der betroffenen Orte. Diese Probenanalysen weisen erhöhte Werte bei Arsen, Cadmium und Zink auf. Bei Arsen sogar bis zum Fünffachen oberhalb der vorgeschriebenen Grenzwerte. Die Grenzwerte sind festgelegt von der Landesarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA). Für das Greiner Eck ist unmissverständlich der LAGA-Zuordnungswert Null (Z 0) gefordert, der z.B. bei Arsen einem Höchstwert von 20mg/kg entspricht. Die gemachten Analysen weisen bei Arsen im Schotter jedoch bedenkliche Werte bis zu 100mg/kg auf. Die Schadstoffüberschreitungen hat die BI Greiner Eck gutachterlich bestätigen lassen.
Das Greiner Eck ist Wassereinzugsgebiet für die umliegenden Städte Neckarsteinach mit den Ortsteilen Grein, Darsberg, Neckarhausen, für Hirschhorn mit dem Ortsteil Langenthal sowie für die Stadt Schönau. Seine geologische Beschaffenheit weist, wie alle Odenwaldzüge, dünne Deckschichtböden und Sandsteinkluften auf, die das Wasser rasant durchläuft. Dadurch kann es nicht die notwendigen 50 Tage im Erdreich zur natürlichen Reinigung verbleiben. Deshalb kommt dieses Trinkwasser auch bereits bakteriell verunreinigt in den Quellfassungen der umliegenden Orte an. Es muss erst durch dort installierte UV-Anlagen wieder gereinigt werden.
All diese Fakten und die zusätzliche Gefährdung durch die nachgewiesene hohe Arsenbelastung halten die Sorge um das Trinkwasser wach. Arsen ist eines der giftigsten Elemente, die es gibt. Einmal freigesetzt, kann es nicht abgebaut werden, breitet sich aus und häuft sich an. Freigesetzt wird es durch Bauaktivitäten wie Zerkleinern des Materials, Verteilen, Walzen, Befahren, bzw. durch Verwitterung aus dem Feststoff heraus gelöst. Einmal freigesetzt, ist es nur eine Frage der Zeit bis es das Trinkwasser verseucht und die vom Greiner Eck gespeisten Quellen unbrauchbar werden. So wie es die Aluminium verseuchte Schönau-Altneudorfer Quelle bereits ist, seit gegen Ende des 2. Weltkriegs in der Wolfsschlucht ein Flugzeug abstürzte, dessen im Erdreich befindliche winzige Aluminiumteile die ehemalige Trinkwasserquelle bis heute unbrauchbar machen. Eine auf Jahrzehnte zu befürchtende Verseuchung des Trinkwassers vom Greiner Eck ist faktisch nicht auszuschließen und nicht hinzunehmen. Daraus resultiert die Anzeige der Bürgerinitiative, die dem RP und der Staatsanwaltschaft zuging.
Aktuelle Vorfälle an der Baustelle des Windparks >Greiner Eck< werden unterschiedlich dargestellt und teilweise auch verschwiegen: Strafanzeige wegen Umweltvergehen erstattet
NECKARSTEINACH / HIRSCHHORN. - Der gerade entstehende umstrittene Windpark >Greiner Eck< sorgt weiter für Furore: Zu Wochenbeginn gab es dort am Montag, 20. Februar, und Dienstag, 21. Februar, zwei Ölunfälle, wobei am Dienstag „4.000 bis 5.000 Liter eines Öl-Wassergemischs im Erdreich versickerten“, wie ein Augenzeuge berichtet.
Neckarsteinach. (nb) Es klang wie eine mittelschwere Umweltkatastrophe: 4000 bis 5000 Liter eines Öl-Wasser-Gemischs sollen am Dienstag bei einem Zwischenfall im Windpark am Greiner Eck im Erdreich versickert sein...
...Und Bürgermeister Herold Pfeifer musste schmunzeln. Es habe sich um keine 4000 bis 5000, noch nicht einmal vier bis fünf Liter gehandelt...
..."Schwachsinn", sagt auch Windpark-Planer Jürgen Simon mit den Ausmaßen des Zwischenfalls konfrontiert...
Windpark Greiner Eck: Bürgerinitiative gibt den Kampf nicht auf
Neckarsteinach. Das, was die Bürgerinitiative Greiner Eck (BI) mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln verhindern wollte, ist inzwischen Realität. Die Türme der Windräder oberhalb von Grein ragen in die Höhe.... Dies löse bei den BI-Mitgliedern aber nicht in erster Linie Frustration aus, erklärt Sprecherin Maria Lilek-Schirmer: "Vielmehr ist das Entsetzen darüber ungebrochen, wie schonungs- und rücksichtslos der politische Wille zum Ausbau der Windkraft sein Ziel auf beängstigende Weise verfolgt, und wie willfährig die nachgeordneten Behörden dem entsprechen." Der Vorwurf der BI: Bestehende Schutzgesetze für Mensch, Tier, Landschaft und Denkmäler seien zurechtgebogen worden und fänden ihren Niederschlag auch in der Genehmigung der Anlagen am Greiner Eck. Gegen diese Genehmigung kämpft die BI seit beinahe einem Jahr auch vor Gericht.
Die Erteilung der Genehmigungen für die Windindustrieparks Stillfüssel und Kahlberg sind beispiellos. Sie zeigen bedauerlicherweise, was in Deutschland heute, im Rahmen der sogenannten Energiewende, alles möglich geworden ist.
Man muss die Sache leider realistisch sehen. Im Rahmen der Energiewende werden pro Jahr zwischen 25 und 30 Milliarden Euro vom Stromverbraucher eingesammelt und an einige wenige Projektierer und Anlagenbauer umverteilt. Nur darum geht es!
Der Amoklauf der Windindustrie und ihrer politischen Helfershelfer gegen die schönsten deutschen Landschaften hat nun also den Odenwald erreicht. Auch in diesem wichtigen Erholungsgebiet für die Menschen des Ballungsraums Rhein-Neckar wird nun Wald gerodet, werden Zufahrtsschneisen geschlagen und werden lärmende Bauarbeiten beginnen.
Im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald werden bald Greifvögel und Schwarzstörche von monströsen Rotoren zerhackt und Fledermäuse zerfetzt...
ODENWALD. - Die Genehmigung der Windparks am Stillfüssel und Kahlberg ist ein Skandal. Weder die massiven Proteste der betroffenen Bevölkerung noch die immer wieder klar aufgezeigten Verstöße gegen Artenschutz und Umweltrecht konnten das RP dazu bewegen, hier eine sachgerechte Prüfung der Genehmigungsanträge durchzuführen.
Als politische Behörde ist dies aber schlussendlich auch nicht Aufgabe des RP. Diese besteht vielmehr darin, die parteipolitischen Vorgaben der „rot-grünen“ Landesregierung umzusetzen, die Gesetze im Rahmen ökofundamentalistischer Energiewendeheilslehren windkraftkonform neu zu interpretieren und im Sinne und auf Weisung von Windkraftprojektierern wie Entega oder EGO auszulegen.
06.01.2017 morgenweb, Leserbrief zu "Zwei Windparks im Odenwald genehmigt", Bergsträßer Anzeiger
Warum dieser Zeitdruck bei der Genehmigung?
Die Genehmigung der Windkraftanlagen zum jetzigen Zeitpunkt und mit der im Artikel dargelegten Begründung ist in vielen Punkten fragwürdig.
...offensichtlich dem politischen Druck erfolgreicher Lobbyarbeit der Windindustrie stattgeben und dabei - aus meiner Sicht - in massiver Weise die Belange des Naturschutzes und der betroffenen Bürger außer acht lassen.
Um die gemäß EEG noch bis zum 31.12.2016 geltenden Vorteile 20 Jahre lang zu sichern, mußten die bis jetzt vorliegenden WKA-Bauanträge noch vor “Toreschluß”, d.h. vor dem 31.12.2106 durch rechtskräftigen Genehmigungsbescheid beschieden werden.
So wurden unter anderem noch schnell die Windparks “Kahlberg” (Fürth/ Grasellenbach) und Stillfüssel (Wald-Michelbach) durch das RP Darmstadt durchgewunken. Auch in BW war die gleiche Genehmigungspraxis zu beobachten. (Windpark Tegelberg- Kreis Göppingen; WP Rosenberg- Kreis Aalen).
Für den Odenwald besonders schockierend ist die Genehmigung des WP “Stillfüssel”, wo zahlreiche Schwarzstorchsichtungen und 38 kartierte Greifvogelhorste (u.a. des streng geschützten Rotmilans) eine Genehmigung durch “Harte Taubkriterien” unmöglich erschienen liessen. Zur Vereinfachung wurden die Genehmigungsverfahren auch noch schnell ohne Beteiligung des Nachbarn Heiligkreuzsteinach aus BW durchgezogen.
Passend dazu hat unser Mitglied Hubert Freiburg in den WN/OZ einen treffenden Leserbrief zur angeblich “kostengünstigen und effizienten Lösung” im Odenwald veröffentlicht. “Wem gehört der Odenwald?” sollte leserbrief-wem-gehoert-der-odenwald unbedingt gelesen werden.
03.01.17, Rhein-Neckar Zeitung:
Windräder an der Landesgrenze: Badener fühlen sich von Hessen verschaukelt
Heiligkreuzsteinach. "Da hört die Welt auf", hat der frühere Bürgermeister Karl Brand einmal überspitzt gesagt und damit die Landesgrenze zwischen Baden-Württemberg und Hessen gemeint. Tatsächlich sind die Beziehungen zwischen dem badischen Heiligkreuzsteinach und den angrenzenden hessischen Gemeinden Abtsteinach und Wald-Michelbach überschaubar. Buslinien enden an der Grenze, die Menschen zieht es zum Einkaufen und Arbeiten in unterschiedliche Richtungen.
GENEHMIGUNG STILLFÜSSEL: RA DR. GLATZL NIMMT IM NAMEN DER BI’S STELLUNG
Im Namen und Auftrage der von uns vertretenen Bürgerinitiative Gegenwind Siedelsbrunn & Ulfenbachtal sowie der Bürgerinitiative Kahlberg erfolgt zu den erteilten Genehmigungen des Regierungspräsidiums Darmstadt nachfolgende Stellungnahme:
Die Genehmigungen verstoßen gegen geltendes Naturschutzrecht und können nur auf höchsten politischen Druck zustande gekommen sein. Die Bürgerinitiativen werden gegen die Genehmigungen auch gerichtlich vorgehen.
Es laufen derzeit weitere Untersuchungen, deren Ergebnisse in den letzten Tagen laufend dem Regierungspräsidium dargelegt wurden. Demnach sind in den jetzt von der Genehmigung betroffenen Gebieten Vorkommen von Schwarzstorch, Rotmilan, Wespenbussard, Uhu, Mopsfledermaus und weiteren Arten nachhaltig dokumentiert worden. Über 50 Brutstätten von gefährdeten Arten in den genannten Gebieten wurden gemeldet. Die gemeldeten Horste sind potentielle Brutstätten von gefährdeten Arten, die dem besonderen nationalen und europäischen Artenschutz unterliegen. Im Falle des bereits diskutierten Schwarzstorchhorstes (hierüber wurde ausführlich berichtet) ist dies – auch durch unabhängige Gutachter – mittlerweile bestätigt. Die weiteren aufgefundenen Horste belegen den besonderen Status des Stillfüssel und des Kahlberg für gefährdete Arten. Ohne eine weitere Horst-Zuordnung und Brutbiotop-Kartierung verstößt die Obere Naturschutzbehörde meines Erachtens gegen § 44 Abs. 1 Satz 3 BNatSchG (=> … Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören), da die potentielle Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten von besonders geschützten Arten durch eine Genehmigung zur Errichtung von Windkraftanlagen zwangsläufig gegeben ist. Dies ist insbesondere durch den künftigen Baustellenbetrieb selbst gegeben. Die damit verbundene materielle Lebensstätten-Zerstörung wird nachhaltig sein und auch mittelbare Folgen haben, weil Lebensstätten nicht mehr von derzeit im Gebiet vorkommenden Arten angenommen werden, also Naturraum unwiederbringlich für Brut und Lebensraum für gefährdete Arten untauglich gemacht wird. Dies betrifft alle Arten der FFH- und Vogelschutz-Richtlinien ebenso wie national geschützte Arten. Da seitens der von mir vertretenen Personen Roter Milan, Wespenbussard und Schwarzstorch, sowie kürzlich auch der Uhu nachgewiesen wurden und nunmehr auch die Vielzahl der aufgefundenen Horste die intensive Belegung des von der Planung betroffenen Naturraumes belegen, sind bauliche Eingriffe als Verstoß gegen § 44 BNatSchG zu werten. Zwar besteht die Möglichkeit – wie in der Genehmigung geschehen – für bauliche Eingriffe Ausnahmen zu erteilen, soweit geschützte Arten grundsätzlich betroffen sind. Und auch ohne Ausnahmen für bauliche Eingriffe könnten prinzipiell auch CEF-Maßnahmen durchgeführt werden. Jedoch muss dann aber VOR jeglicher Baumaßnahme gewährleistet sein, dass diese CEF-Maßnahmen erfolgreich waren oder sind, um die Kontinuität der ökologischen Funktion zu sichern, da ansonsten ein massiver Fachfehler in punkto CEF-Maßnahmen vorliegt, der sicherlich einer gerichtlichen Prüfung nicht standhalten würde. 1 Hierbei ist im Abwägungsprozess zu beachten, dass, da CEF-Maßnahmen mit Umquartierungen einhergehen, dies bei Vögeln nur sehr begrenzt möglich bzw. gar nicht möglich ist, weil die maßgeblichen Nahrungshabitate (Bachläufe) an gleicher Stelle verbleiben. Hier hat das Regierungspräsidium offensichtlich Abwägungsfehler sehenden Auges zugunsten der industriefreundlichen Genehmigung vorgenommen. Offensichtlich sollte hier nur die EEG-Förderung für den Anlagenbetreiber sichergestellt werden – und dies am letzten Arbeitstag des Jahres. Hinzu kommt, dass das als Auflage angedachte Schwarzstorch-Monitoring parallel zu Bau und Betrieb ist keine CEF-Maßnahme darstellt. Insoweit wird auch durch diese Auflage keinesfalls den artenschutzrechtlichen Anforderungen Rechnung getragen. Dieses Monitoring hätte vor der Genehmigung stattfinden müssen – was der Logik entspricht, erst den Sachverhalt zu klären und dann in Abwägung aller Fakten eine Entscheidung zu treffen. Im Übrigen ist durch die Auflagen nicht sichergestellt, dass hinreichende Schutzmaßnahmen für die Haselmaus- und die Fledermausvorkommen in ihren Winterquartieren getroffen werden. Hier müssten die Bauarbeiten auf einen Zeitpunkt verschoben werden, zu dem die genannten Tierarten ihre Winterquartiere verlassen haben. Ähnliches ist auch für die Äskulapnatter gegeben. Hier wirkt sich einmal mehr der Sofortvollzug, mit dem die Genehmigung versehen wurde, als für die Natur nachteilig aus. Man darf sich nicht wundern, wenn solche Entscheidungen an den Bürgern vorbei getroffen werden und die Bedürfnisse und Belange einer intakten Naturlandschaft unberücksichtigt bleiben, dass sich Szenen wie wir sie von Stuttgart 21 kennen, im Odenwald wiederholen werden. Die Bürger werden nicht akzeptieren, dass Kapitalgesellschaften auf ihrem Rücken Gewinnmaximierung betreiben. Und darüber hinaus verlieren die Anwohner in Wald-Michelbach nicht nur ihre naturnahe Landschaft – auch ihre Häuser und Wohnungen werden massiv an Wert verlieren, ohne dass es hierfür Kompensationen geben wird. Mehr als 30 Jahre wurde der Odenwald als Landschaftsschutzgebiet streng geschützt. Baumaßnahmen in diesen Naturgebieten waren ein absolutes Tabu. Dies wird jetzt auf dem Altar der Energiewende sinnlos geopfert. Die Genehmigung zweier Odenwälder „Windparks“ auf dem Kahlberg bei Fürth/Grasellenbach und auf dem Stillfüssel in Wald-Michelbach sind ein Schlag ins Gesicht tausender Menschen vor Ort und eine derbe Beleidigung für fünfzig Jahre Naturschutzbewegung in Deutschland! Gegen Windenergieanlagen auf dem Kahlberg und/oder auf dem Stillfüssel haben sich mittlerweile positioniert: etliche Bürgerinitiativen der Region, die Naturschutzvereine Initiative Hoher Odenwald (IHO) und Naturschutzinitiative, der NABU-Kreisverband Bergstraße und die HGON (Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz) u.v.a. – Eine Genehmigung großtechnischer Anlagen inmitten naturnaher Ökosysteme, eine nun trotz allem auf politische Weisung erfolgte behördliche Zustimmung, welche derart an erheblichen artenschutz- und umweltrechtlichen Konflikten vorbei erteilt wird, trotz Schwarzstörchen u.v.m., das ist ein Signal an unsere Heimat, das nun wirklich jeden, der sich mit dem Naturschutz verbunden fühlt, gegen einen derart fehlverstandenen EEG-Wahn aufbegehren lassen muss. Wer bei solchen Machenschaften noch mit „Ökostrom“ und „Umweltschutz“ argumentiert, der bringt die Fakten vollends durcheinander.
GENEHMIGUNG ZWEIER ODENWÄLDER „WINDPARKS“ ( STILLFÜSSEL UND KAHLBERG) IST VERANTWORTUNGSLOS
Die Genehmigung zweier Odenwälder „Windparks“ auf dem Kahlberg bei Fürth/Grasellenbach und auf dem Stillfüssel in Wald-Michelbach (beide im südhessischen Kreis Bergstraße) durch das Regierungspräsidium Darmstadt sind verantwortungslos und ein Schlag ins Gesicht tausender Menschen der Region, die sich ihrer Natur und Landschaft verbunden fühlen.
Obwohl sich gegen den Bau der Windindustrieanlagen auf dem Kahlberg und auf dem Stillfüssel zahlreiche Bürgerinitiativen der Region, der Naturschutzverein Initiative Hoher Odenwald e.V. (IHO), die Naturschutzinitiative e.V. (NI), der NABU-Kreisverband Bergstraße und die Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz (HGON) ausgesprochen haben, hat das Regierungspräsidium Darmstadt offensichtlich auf politischen Druck die Genehmigung erteilt. Es ist völlig unverständlich, dass hierdurch Landschaften und naturnahe Ökosysteme erheblich geschädigt werden.
„Am Stillfüssel, oberhalb des Eiterbachtals, und am Kahlberg, mit der bekannten Walburgiskapelle, sind zahlreiche geschützte Arten wie der Schwarzstorch nachgewiesen, außerdem etliche Fledermausarten“, so erklärten Harry Neumann, Bundesvorsitzender sowie hessischer Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI) und Michael Hahl, Vorsitzender Initiative Hoher Odenwald (IHO) und Länderbeirat der NI. Ein Horst im Tabubereich sei vom deutschlandweit renommierten Experten Carsten Rohde eindeutig dem Schwarzstorch zugeordnet worden, was auch von der Staatlichen Vogelschutzwarte bestätigt wurde. „Bei beiden Standorten sind Wasserschutzgebiete und herausragende Kulturlandschaften mit wichtigen Kulturgütern betroffen, wodurch auch der „UNESCO Global Geopark“ immens an Wertigkeit verliert, so Geograph Michael Hahl weiter.
„Wer bei einem solchen Vorgehen noch von ‚Ökostrom‘ und ‚Umweltschutz‘ spricht, der stellt die naturschutzfachlichen und artenschutzrechtlichen Fakten auf den Kopf. Hier soll wohl eher im Sinne einer grünen Ideologie der Natur- und Landschaftsschutz auf dem Altar einer falschen Energiewende geopfert werden. Dass eine Partei, die die Bewahrung der Schöpfung in ihrem Parteiprogramm stehen hat, dies aus machtpolitischen Gründen mitmacht, ist unverantwortlich und das werden wir zukünftig auch thematisieren“, erklärte NI-Bundes- und Landesvorsitzender Harry Neumann. „Jeder, der sich seiner Heimat und dem Natur- und Landschaftsschutz im Odenwald verbunden fühlt, muss jetzt gegen diesen derart fehlverstandenen EEG-Wahn aufbegehren“, ergänzt Geograph Hahl.
Für Rückfragen Harry Neumann, Landesvorsitzender Hessen der Naturschutzinitiative e.V. (NI) – E-Mail: h.neumann@naturschutz-initiative.de Michael Hahl, M.A., Geograph, IHO-Vorsitzender u. Länderbeirat der NI – E-Mail: initiative@hoher-odenwald.de
30.12.2016
10 weitere Windindustrieanlagen im Odenwald genehmigt!
Windindustriepark Stillfüssel: 5 WEA bei Unter-/Oberschönmattenwag, Siedelsbrunn, Wald-Michelbach, Heiligkreuzsteinach
Windindustriepark Kahlberg. 5 WEA bei Grasellenbach
Pressemitteilungen hierzu:
Rhein-Neckar-Zeitung:
Bei Heiligkreuzsteinach entsteht in Hessen der nächste Windpark
Regierungspräsidium Darmstadt genehmigte fünf Windräder am hessischen "Stillfüssel" unweit vom badischen Heiligkreuzsteinach
Bei der Gründung der Bürgerinitiative gegen Windräder im Odenwald Mitte November im Ortsteil Eiterbach waren sich die Teilnehmer einig: Durch den Nachweis des Schwarzstorchs in dem zum hessischen Wald-Michelbach gehörenden Siedelsbrunn und in Eiterbach dürfte der geplante Windpark am "Stillfüssel" nicht genehmigt werden. Gestern, am vorletzten Tag des Jahres, kam es anders: Das Regierungspräsidium Darmstadt gab grünes Licht für fünf Windräder …
FÜRTH/GRASELLENBACH/WALD-MICHELBACH - Das Regierungspräsidium Darmstadt hat die beiden Windparks "Kahlberg" bei Fürth und Grasellenbach sowie "Stillfüssel" bei Wald-Michelbach (alle Kreis Bergstraße) mit jeweils fünf Anlagen genehmigt …
„Die Genehmigung zweier Odenwälder „Windparks“ auf dem Kahlberg bei Fürth/Grasellenbach und auf dem Stillfüssel in Wald-Michelbach – beide im südhessischen Kreis Bergstraße durch das Regierungspräsidium Darmstadt (NZ berichtete) sind verantwortungslos und ein Schlag ins Gesicht tausender Menschen der Region, die sich ihrer Natur und Landschaft verbunden fühlen“, heißt es in der Pressemitteilung verschiedener Naturschutzverbände …
DAS GREINER ECK: KEIN PILOTPROJEKT FÜR 400 WEITERE ANLAGEN IM ODENWALD, SONDERN FÜR WEIT ÜBER 500 ?
Die auch von uns besuchte Regionalversammlung im Frankfurter Römer beschloss am 16.12.2016 mit großer Mehrheit den „Teilplan Erneuerbare Energien“ für Südhessen. 173 Vorranggebiete für Windkraft weist dieser neue Regionalplan aus. Wie viele Windräder das sein werden, konnte nicht gesagt werden. Man kann davon ausgehen, dass eine Anlage mindestens 4 Windräder hat. Das mit 173 multipliziert, lässt den Hunsrück vergleichsweise als ein lichtes Versuchsfeld erscheinen. Mit 15.000 ha (Wald)fläche sind damit auch in Südhessen die von Land, BUND und NABU abgesprochenen 2% Flächenbereitstellung für Windkraft erfüllt. Im Frühjahr erfolgt die 2. Offenlegung, bei der auch die Bürger die Möglichkeit erhalten, ihre Meinung dazu zu äußern und Einsprüche dagegen zu erheben. Bei der 1. Offenlegung im März 2014 gab es 30.000 Eingaben dazu, deren lange Bearbeitungsdauer erst jetzt die erneute Offenlegung möglich macht.
Ereignisreiche Tage gab es auch sonst noch. Das hessische Umweltministerium hat zur schnelleren Abwicklung von WKA-Genehmigungsverfahren eine sog. Clearing-Stelle für Naturschutzfragen eingerichtet, die dem RP voraus arbeitet und Artenschutzfragen kurzerhand minimiert. In dem Zusammenhang wurde der Schutzradius für die hochgefährdete Mopsfledermaus von 5000m auf 1000m verkürzt und inzwischen auf 200m geplant. Vor 14 Tagen wurde ein neuer Entwurf zum Bundesnaturschutzgesetz bekannt, der den Artenschutz der privilegierten Windkraft unterordnet und die Tötungsverbote weiter aufhebt. Das löste bei einigen Naturschutzverbänden eine Protestwelle aus.
Die europäischen FFH- und Vogelschutzrichtlinien standen ebenfalls zur Disposition, die EU-Kommission hatte diese allerdings am 16.12.2016 nochmals gefestigt und ihre notwendige Verbindlichkeit für ganz Europa bekräftigt. Denn diese Schutzrichtlinien wurden gerade wegen des zunehmenden Artensterbens erlassen.
Zu viel Unrecht und Ungereimtheiten tun sich insgesamt überall auf und wir werden unseren Widerstand ungebrochen beibehalten und dafür alle rechtlichen Mittel und Wege ausschöpfen. Wir werden dafür auch weiter jede Unterstützung brauchen und bitten Sie, an unserer Seite zu bleiben, denn es betrifft uns alle. Herzlichen Dank für allen Beistand, der uns in der Vergangenheit schon zuteil wurde.
Verwaltungsgericht Darmstadt weist Eilantrag gegen Windindustriepark „Greiner Eck“ zurück – Nachbarin reicht Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof ein
Wie bereits mit Pressemeldungen vom 17.02.2016und vom 23.02.2016 berichtet, hat das Regierungspräsidium Darmstadt mit immissionsschutzrechtlicher Genehmigung vom 11.02.2016 den umstrittenen Windindustriepark „Greiner Eck“ mitten in einem hochschutzwürdigen „FFH-Gebiet“ und staatlichen Biotopverbund ohne vorherige Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung zugunsten der Firma Windpark Greiner Eck GmbH & Co. KG genehmigt. Hiergegen hatte eine Nachbarin am 17.02.2016 über die Kanzlei Storr Klage beim Verwaltungsgericht Darmstadt eingereicht.
Gleichzeitig Eilantrag beim Verwaltungsgericht Darmstadt gestellt
Da das Regierungspräsidium Darmstadt den Genehmigungsbescheid unter Sofortvollzug gestellt hatte, hat die klagende Nachbarin, die aus dem Kreis der Bürgerinitiative „Greiner Eck e.V.“ stammt, am 22.02.2016 einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Darmstadt über die Kanzlei Storr gestellt. Dieser zielt auf die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage, d.h. einem „vorläufigen Baustopp“, ab. In der 75-seitigen Antragsschrift wird dem Regierungspräsidium Darmstadt insbesondere vorgeworfen, die Vorschriften des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) nicht ausreichend beachtet und sich bei Erteilung der Genehmigung auf eine unzureichende Lärmprognose des Betreibers gestützt zu haben.
Verwaltungsgericht Darmstadt schiebt Entscheidung zunächst auf lange Bank und lehnt schließlich ab
Mit Beschluss vom 09.09.2016 (!) lehnte das Verwaltungsgericht Darmstadt den Eilantrag ab. Die Klage sei zwar entgegen der Auffassung des Betreibers des Windindustrieparks zulässig. Das Regierungspräsidium Darmstadt sei jedoch – zumindest im Rahmen der vom Gericht vorzunehmenden summarischen Prüfung im Eilverfahren – sämtlichen Pflichten nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung nachgekommen. Zumindest könne sich die Antragstellerin auf einen Teil der geltend gemachten Verstöße nicht berufen. Auch die Lärmprognose des Betreibers sei zuverlässig. Der Antrag sei daher unbegründet.
Verwaltungsgericht Darmstadt blendet Europarecht aus
Nach Auffassung der Kanzlei Storr sei der Beschluss der 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Darmstadt nicht haltbar. Er blende an den wesentlichen Stellen das Europarecht aus, obwohl das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung aufgrund einer europäischen Richtlinie erlassen worden sei. In dieser EU-Richtlinie (UVP-RL) würden ausdrücklich „Wald- und Bergregionen“ geschützt. Da diese Richtlinie einen Mindeststandard für die Mitgliedsstaaten garantiere, hätte das Regierungspräsidium im Rahmen seiner Umweltverträglichkeitsvorprüfung ermitteln müssen, inwieweit durch das Vorhaben nachteilige Auswirkungen auf die bisher noch weitgehend unzerschnittene und zusammenhängende „Wald- und Bergregion“ zu erwarten sind. Auch die behördeninterne Fachabteilung Naturschutz habe ausdrücklich auf diese Mängel hingewiesen. Auch dies habe das Verwaltungsgericht unberücksichtigt gelassen. Die Antragstellerin könne sich auch entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts auf die geltend gemachten Mängel bei der Prüfung der Gefährdung von Tierarten wie Haselmaus, Rotmilan und Uhu etc. berufen, weil diese durch die entsprechende „Wald- und Bergregion“ im Sinne der EU-Richtlinie geschützt würden. Auch im Bereich Schallimmissionen überzeuge der Beschluss des Verwaltungsgerichts die Antragstellerin nicht.
Nachbarin legt Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof ein
Die Antragstellerin legte daher gegen den Beschluss der 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Darmstadt Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof ein. Dabei spricht sie einen wichtigen Punkt an, um den es vorliegend geht. Es geht nämlich in diesem Klageverfahren nicht darum, „gegen Windkraft zu sein“. Es geht vielmehr darum, der Windindustrie die dringend erforderlichen Schranken zu setzen nach dem Motto „Windkraft nicht um jeden Preis“. Der vorliegende Standort befindet sich in einem wertvollen FFH-Gebiet mit extrem seltenen Tierarten wie zum Beispiel der vom Aussterben bedrohten Mopsfledermaus. Der betroffene Höhenrücken wird regelmäßig vom Rotmilan genutzt. Der Standort des Vorhabens befindet sich noch dazu inmitten eines staatlichen Biotopverbundsystems, d.h. in einer noch weitgehend unzerschnittenen Natur. Er liegt in einem regionalplanerischen Ausschlussgebiet für Windkraft, d.h. in einem Vorranggebiet für Naturschutz, was das Verwaltungsgericht ebenso vollständig ausgeblendet hat. Mit einer derart oberflächlichen Standortprüfung, wie sie das Regierungspräsidium Darmstadt vorgenommen hatte, darf ein derartiges Vorhaben nicht genehmigt werden. Hierzu bedarf es einer sorgfältigen umweltrechtlichen Prüfung unter Beachtung der hierzu einschlägigen Regelungen des Europarechts, an der es aus Sicht der Antragstellerin jedoch evident mangelt. Und damit muss die Genehmigung aufgehoben und dem Eilantrag stattgegeben werden, so Rechtsanwalt Storr.
Weidenberg, den 20.10.2016
Dominik Storr Rechtsanwalt
Weitere Pressemitteilungen der Kanzlei Storr zu dem Vorhaben "Greiner Eck" finden Siehier
August 2016
18.08.2016, Hirschhorn
Erste Auswirkungen auf das Lanschaftsbild erkennbar
Nun sind die Bauauswirkungen nicht nur im Wald direkt ersichtlich, auch kann nun der "kleine" Auslegerkran von Hirschhorn aus, an der Windenergieanlage (WEA) Nr.1 gesehen werden. Laut unseren Informationen handelt es sich hierbei um den "kleinen" Kran welcher die Betonfertigteile des Turms bis zu einer Höhe von ca. 100m erstellt - danach kommt der "große" Kran, setzt auf den Betonteilen die Stahlsegmenttürme auf bis der Turm eine Höhe von ca. 135m erreicht hat. Mit den dann folgenenden Rotorblättern werden die WEA eine Gesamthöhe von knappen 200m aufweisen, also fast doppelt so hoch wie man jetzt mit dem Auslegerkran erkennen kann:
Hirschhorn, Langenthaler Straße, Höhe Dekodur:
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Wer nicht die RNZ abonniert hatte, wurde in diesen Tagen uninformiert überrollt von den 120 Beton-Transporten über die Darsberger Straße in Neckarsteinach und die Greiner Straße in Darsberg hoch ans Greiner Eck, die leer auch wieder 120-fach zurückfuhren. Eigentlich war in dem Flugblatt, das nur an die Anwohner dieser beiden Straßen vor etwa 10 Tagen verteilt wurde, angekündigt, dass der genaue Termin dem Mitteilungsblatt und/oder der Homepage des Planers zu entnehmen sein würde. Zu finden war es in beiden Quellen nicht, nur in der RNZ vom Samstag. Von dem Termin betroffen waren auch die Halteverbotsstrecke in Darsberg, wie auch die Straßensperrung zwischen Darsberg und Grein am Dienstag und Mittwoch dieser Woche. Diese fehlende Ankündigung der konkreten Transporttage nahm vielen Bürgern die Möglichkeit zu rechtzeitigen Ausweichplanungen. Außerdem war am Dienstagvormittag bereits zu erleben, dass gleichzeitig auch Schottertransporte in zweizügigen LKWs über Schönau nach Grein erfolgten. Das ist wegen der dort sehr engen abschüssigen Kreisstraße, die jetzt als Umleitung gilt, besonders gefährdend, weil dort Begegnungen mit Schwerverkehr in der Regel dazu führen, dass erhebliche Strecken weit zurückgesetzt werden muss, weil fast keine Ausweichstellen da sind und seit Baumfällungen auch keine sicheren Bankette mehr.
Die Anwohner der genannten Straßen hatten hoffentlich die Beweissicherung ihrer Häuser in Anspruch genommen, die vom Planer abrufbar angeboten wurde. Auch die sehr nah an der Straße stehende Darsberger Kapelle mit ihrem wertvollen Altar ist hoffentlich außen und innen umfassend beweissichernd aufgenommen worden. Vor allem aber auch das dortige Kanalnetz, dessen Zustand schon seit vielen Jahren allgemein Gegenstand städtischer Sorge ist. Denn das hohe, kurztaktige Frequenzaufkommen der Betonlieferungen ist bereits gewaltig und die möglichen Schwertransporte in Folge werden es nicht weniger sein.
Das einzig Positive an der Situation ist die Geschwindigkeitsbegrenzung in den Straßen auf 30km/h für LKWs. Denn die auch bisher schon wuchtigen Schotterlieferungen donnerten noch unverhältnismäßig schnell durch, auch im Wald, wo prinzipiell nur langsam gefahren werden darf. Erst durch unsere Intervention vor Monaten im RP wurden 30km/h-Schilder an den Waldstrecken angebracht. Diese sind nach wie vor auch noch genutzte Wanderwege und bieten an den ausgebauten Strecken oft keine Ausweichmöglichkeit.
Das forcierte Bautempo lässt einiges auf der Strecke bleiben, allem voran die Beachtung der vielen Nebenbestimmungen, die eine Genehmigung für diesen sensiblen FFH-Bereich überhaupt erst ermöglichten.
Wir stellen Verstöße in den Bereichen Wasser- und Bodenschutz fest, den Einsatz und leichtfertigen Umgang mit lebensgefährlichen Stoffen und vieles andere, was den Eindruck vermittelt, als gäbe es keine Bauaufsicht, die dieses verantwortlich steuert. Ordnungsgemäß geben wir unsere Wahrnehmungen an das RP weiter, das sie prüft und notfalls Sanktionen erlässt. Unsere Intention dabei ist, leicht vermeidbare Schäden und Gefahren möglichst sofort einzugrenzen, nachdem der großen Zerstörung am Greiner Eck durch die Genehmigung mit Sofortvollzug die Tore weit geöffnet wurden.
Die meistgestellte Frage, die sich mit fortschreitendem Baugeschehen am Greiner Eck ergibt, ist die Frage, wie es möglich sein kann, dass weitergebaut wird, obwohl es noch keinen Gerichtsbeschluss auf unsere Klage gegen die Genehmigung gibt. Die Antwort darauf ist: das ist möglich, weil es eine Genehmigung mit Sofortvollzug gab, die es erlaubte, dass sofort mit den Arbeiten begonnen werden konnte. Bei einer normalen Genehmigung darf die Arbeit erst nach vier Wochen in Angriff genommen werden. In diesen vier Wochen kann juristisch eingegriffen und damit eine sofort wirksame „aufschiebende Wirkung“ erzielt werden, die bis zu einem Gerichtsbeschluss kein Weiterarbeiten ermöglicht. Wir konnten wegen des Sofortvollzugs unsere Klage zur Wiederherstellung einer aufschiebenden Wirkung erst einreichen, nachdem schon alles gefällt und vollendete Tatsachen geschaffen waren. In diesem Fall tritt die aufschiebende Wirkung erst bei einem möglichen positiven Gerichtsbeschluss ein. Solange darf legal weitergearbeitet werden. Allerdings auch auf eigenes finanzielles Risiko der Bauherren, das ganz offensichtlich auch einkalkuliert werden kann. Bei einer endgültigen Gerichtsentscheidung gegen den Bau müsste alles zurückgebaut werden. Das sagen auch das RP, grüne Politiker, Behördenmitglieder und auch der BUND-Vorsitzende in seiner Pressemitteilung zum Greiner Eck. Diese lockere Sicht auf eine Spur von substantieller Landschafts- und Habitatszerstörung ist eine schwer verdauliche Reissbrettperspektive, mit gesundem Menschenverstand kaum fassbar.
Das Turmfundament an WEA3 bereits 5m tief ausgehoben und mit Estrich-Sohle versehen.
Nun wurde am 19. und 20. Juli das erste von vier Turmfundamenten, das bereits mit ca. 110 Tonnen von Stahl engmaschig armiert war, mit angekündigten 120 Betonlieferungen gefüllt. Dadurch wurde es zu einem mindestens 2500 Tonnen schweren Stahl-Beton-Koloss gemacht, der auf eine wasserspendende Kuppe mit zerklüftetem Buntsandstein drückt und gleichzeitig den Wasserspiegel darunter zwischen 10-15 m absenken kann, wie andernorts bereits geschehen. Am Standort WEA 3, Wasserschutzgebiet III, ist bereits der nächste Turmsockel ausgehoben, wie im Bild zu sehen ist. Wir warten weiter gespannt auf die Entscheidung des Gerichtes und hoffen bald darüber berichten zu können. Wir hoffen auch, dass Sie weiter hilfreich an unserer Seite bleiben und uns weiter unterstützen werden. (MLS)
Erörterungstermin in Wald-Michelbach zum Vorhaben Stillfüssel / erneute Missachtung der Nebenbestimmugen am Greiner Eck
Diese Frage drängt sich auf, wenn man in Waldmichelbach am 24. und 25. Mai erleben konnte, wie das RP dort einen Erörterungstermin über ganze zwei Tage ansetzte, der sich mit Einwänden der Bürger gegen die geplante Windkraftanlage am Stillfüssel beschäftigte. Das leitende RP war mit den Vertretern aller zuständigen Dezernate, ihren Justitiaren und zwei Schriftführern vor Ort. Ebenso die Projektierer von Entega mit ihren Gutachtern und der Bürgermeister von Michelstadt, der das Projekt befürwortet. Über die gesamte Zeit wurden Wortprotokolle und eine Tonaufnahme angefertigt. Der Hessische Rundfunk und andere Presseorgane berichteten darüber. Eine bemerkenswerte und seltene Veranstaltung mit öffentlicher Bürgerbeteiligung. Davon konnten wir nur träumen.
Vertreter unserer BI waren ebenfalls dabei und nahmen diesen öffentlichen Diskurs zu einer weiteren geplanten Windkraftanlage in einem hochsensiblen und kritischem Odenwaldgebiet aufmerksam und mit Genugtuung wahr. Denn eines dürfte danach klar sein: wie immer es um eine ev. Genehmigung zum Stillfüssel stehen wird, so politisch motiviert, fachlich unsensibel forsch und umfangreich aus Nebenbestimmungen und Ausnahmen zusammen gezimmert, wie es für das Greiner Eck geschehen ist, wird sie sicher nicht aussehen können. Die Fragen der sehr gut informierten Bürger griffen sämtliche Aspekte auf, die eine Windenergieanlage siedlungsnah in einem artenreichen Waldgebiet und Trinkwassereinzugsgebiet mit sich bringt und sorgten für so manche Verlegenheit bei den Gefragten. Die einzige mehrfach gestellte Frage nach der Windhöffigkeit am Stillfüssel blieb die einzige mehrfach nicht beantwortete. Ob man auch hier, wie für das Greiner Eck nur ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren durchziehen wird können, mit nur einer Vorprüfung zur Umweltverträglichkeit, die ergibt, dass die WKA „keine erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt“ haben und dass „Beeinträchtigungen durch die betreffende Anlage nicht zu erwarten sind“, das ist eher unwahrscheinlich.
Die dadurch übergangene Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Greiner Eck unter Bürgerbeteiligung ist u.a. Gegenstand unserer Klage vor dem Verwaltungsgericht. Wer die Genehmigung zum Greiner Eck selbst unter die Lupe nehmen möchte, der kann dies im Internet tun, wenn er „Genehmigungsbescheid-Hirschhorn“ googelt.
Derzeit nicht erlaubte Rodungen für die Begradigung des Schlängelweges zum WKA 4 hoch
Das Bild zeigt, wie schon vorausgegangene, veranschaulichen, wie am Greiner Eck
maßgebliche Nebenbestimmungen der Genehmigung immer wieder locker verletzt werden. Erdbewegungen solchen Ausmaßes sind bekanntermaßen untersagt worden, solange nicht auch für die Stadt Schönau die Trinkwassersicherung dort zuverlässig durchgeführt ist. Außer der hier gezeigten Stelle wurden auch die Riesenfläche am WEA 5, eine kleinere an WEA1 und am WEA 3, das teilweise im Wasserschutzgebiet III liegt, gerodet und gemulcht.
Wir haben dies dem RP wieder zur Kenntnis gebracht und uns in dem Zusammenhang inzwischen juristische Schritte vorbehalten. Zwar musste vom Bauherrn ein ökologischer Baubegleiter bestellt werden, der lt. Genehmigung auch die Erdbewegungen zu überwachen und dem RP alle 2 Wochen Bericht zu erstatten hat, aber wie die auch erfüllt wird, ist nicht bekannt. Das RP selbst ist nicht nur Genehmigungsbehörde, sondern auch Überwachungsbehörde, kann dies personell aber nicht leisten und das wissen offensichtlich auch die Bauherren von Windkraftanlagen und handeln nach Belieben. Die vom RP an uns delegierte Überwachung, die wir ersatzweise zeitintensiv wahrnehmen, zeigt auch Wirkung. Derzeit sind Erdbewegungen nicht nur an den Windradstandorten, sondern auch beim Wegebau gestoppt und hätten derart auch nicht vorgenommen werden dürfen.
Erfreulich ist, dass sich wieder die gewohnte Vogelvielfalt am Greiner Eck zeigt. Wie sich die bereits erfolgten vielfachen Habitatszerschneidungen dort auf Vogel- und Tierwelt insgesamt auswirken, bleibt abzuwarten. Wie der Generalwildwegeplan von 2010 zeigt, durchläuft auch das Greiner Eck ein Wildtierkorridor von internationaler und landesweiter Bedeutung. Deren Mindestbreite muss wenigstens einen km betragen und sie dürfen nicht durch industrielle Anlagen, was Windkraftanlagen sind, durchschnitten werden. Am Greiner Eck wurde die Wildkatze, die auf solche Korridore angewiesen ist, des Öfteren gesichtet und auch fotografiert. Im Übrigen kann jeder einzelne deutsche Bürger einfache Beschwerde bei der Europäischen Kommission einreichen, wenn er Missstände wahrnimmt. Denn das Greiner Eck ist ein durch EU-Recht geschütztes FFH-Gebiet, das nicht aufgehoben ist. Diese Beschwerde an die Kommission ist nicht zu verwechseln mit der entsprechenden Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. Sollte jemand am Beschwerdevorgang Interesse haben, können wir ihm dazu Unterlagen zukommen lassen. Noch der Hinweis, dass Spenden, für die eine Bescheinigung gewünscht wird, die Adresse angegeben werden muss. Sollte ein Spender ohne Adressenangabe für die Steuererklärung 2015 noch eine Bescheinigung benötigen, kann er sich auch noch bei uns melden. Bleiben Sie an unserer Seite.
27.05.2016 Flächenverbrauch WEA am Greiner Eck
Video der gerodeten Fläche für jeweils eine WEA am Greiner Eck
WEA 5 inklusive Zuwegung
WEA 1:
19.05.2016 Mitteilungsblatt Neckarsteinach
FRAGWÜRDIGER AUSBAU DER ZUWEGUNG IM HINBLICK AUF TRINKWASSERSICHERUNG
Der Unterbau der Zuwegung ist zwischenzeitlich vom Parkplatz Kreuzschlag bis zum Standort des WEA 1 weitergeführt worden. Die Böschungen zum Wald hin wurden breit ab- und ausgebaggert und die freigelegte rote Erdschicht leuchtet weithin. Die Wege selbst sind seitlich ebenfalls glatt abgeschrägt. Der so abgetragene alte Schotter landet zusammen mit den Bergen von roter Erde auf dem Waldboden zwischen den Bäumen und wird dort vom Bagger eingeebnet. Laut Auskunft des Regierungspräsidiums sollte das so nicht gehandhabt werden. Auf den Waldboden darf höchstens die schwarze Erde ausgebracht werden, die aber nur in kleinen Mengen anfällt, weil diese oberste fruchtbare Erdschicht bei uns nur sehr dünn ist. Die rote Erde dürfte zwar zum Ausgleich von Unebenheiten am Unterbau anderer Baustellen verwendet werden, müsste dazu allerdings aufgesammelt und abgefahren werden. Die etwas erhöhten plattgedrückten großen roten Placken zwischen den Bäumen entlang der Zuwegung zeigen, dass sie an Ort und Stelle verbleiben, was sie nicht sollten. Der alte Schotteranteil müsste ganz abgefahren werden, weil dessen Einbringung auf den Waldboden diesen verändert und den Bäumen schadet. Sehr schön zu beobachten am Parkplatz Kreuzschlag, der zur Zeit als Baustellen-Lagerplatz genutzt wird. Dort sind bei der Anlage dieses Platzes vor Jahren Schotterabschiebungen in den kleinen Eichenwald hinein gemacht worden und eine der nächst stehenden Eichen verliert ihre Standfestigkeit bereits und hängt schon recht schief. Aus der abgegrabenen Wegböschung ragen auch an vielen Stellen Wurzeln heraus von nahe stehenden Bäumen, die nicht zum Fällen freigegeben wurden.
Die fehlende Umsetzung der Trinkwassersicherung, die nicht nur wir kritisch und besorgt sehen, hatte zur Folge, dass der Baubeginn am Greiner Eck so lange nicht in Angriff genommen werden darf, bis die Trinkwassersicherung in allen Städten in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt im erforderlichen Umfang durchgeführt ist. Bei Erdbewegungen, die eine Trübung verursachten, könnten nämlich die bereits bestehenden UV-Anlagen zur bakteriologischen Reinigung des Wassers ihre Funktion nicht mehr erfüllen und die Trinkwasserversorgung wäre gefährdet.
Wir sehen auch die derzeitigen Erdbewegungen beim Wegeausbau sehr kritisch. Riesige Wurzelstöcke werden dabei aus der Böschung geholt, die in großer Anzahl zwischen den Bäumen gelagert sind. Die Gräben sind vertieft ausgehoben. Es wird argumentiert, dass all dies außerhalb von Wasserzuleitungen zu den Quellen geschehe. Da allgemein bekannt ist, dass Trinkwasserschutzgebiete falsch oder unzureichend ausgewiesen sein können und die Wasserzuleitungen zu den Quellen nicht genau ausgewiesen sind, sollten derart riskante Arbeiten vorsichts- und verantwortungshalber im gesamten Wassereinzugsgebiet unterlassen werden.
Die großflächige Schotterung der Zuwegung mit Muschelkalk-Schotter, der auch für Lager-, Wartungs- und Kranstandplätze verwendet wird, ist ein weiteres Risiko für unvorhergesehene Einflüsse auf die Trinkwasserquellen im zerklüfteten Odenwald-Sandstein. Bei erfolgtem Bau und der Genehmigung für 30 Jahre würden diese Calcium-Emissionen auch eine vollständige Änderung der Wachstumsvoraussetzungen für die normale Waldvegetation, Pilzflora und Fauna und damit erhebliche Einschränkungen des Gemeinnutzens bedeuten. Wegen negativer Erfahrungen andernorts gibt es bereits Empfehlungen, auf kalkhaltige Schotter dringend zu verzichten.
Wir legen unsere jeweiligen Bedenken grundsätzlich dem Regierungspräsidium vor, bei Bedarf auch sonstigen zuständigen Behördenstellen und lösen damit auch oft konsequente Reaktionen und Sanktionen aus, mitunter auch nur die Einhaltung von bekannten Bestimmungen. So z. B. mit dem derzeit für Grein durchaus bestehenden Baustellenverkehr und dem damit verbundenen Lärm der Schottertransporte und der Steinzertrümmerungen im Wald mit Hydraulikhämmern o.ä. Da die schweren Schotter-LKWs vor allem auf ihrer leeren Rückfahrt ein ordentliches Tempo drauf haben und mit einem Mordsgeschepper bergab rasen, obwohl sie am Wald allgemein nur 30kmh fahren dürfen, werden jetzt erst auf unsere Intervention hin die entsprechenden Hinweiseinrichtungen installiert.
Wie bei diesem erheblichen und zunehmenden Lärmaufkommen im Wald die jetzt bereits fällige Raumnutzungsanalyse für den Wespenbussard positiv durchgeführt werden kann, ist der zuständigen Fachwelt wie auch jedem Laien ein offenes Rätsel. Der Wespenbussard, der in der Nähe des WEA 2 geortet wurde, sein Revier jedoch über das ganze Greiner Eck hat, ist der Grund dafür, warum das WEA 2 noch keine Genehmigung erhalten konnte. Erst nach der vollzogenen Raumnutzungsanalyse soll darüber die Entscheidung fallen. Diesen Ausgang abzuschätzen bedarf es keiner großen Phantasie, nachdem auch Rotmilan und Uhu locker weg diskutiert, Mäusebussarde und Fichtenkreuzschnabel per Ausnahme getötet werden dürfen. Es gibt viele Gründe, warum wir die Vorgänge am Greiner Eck weiter wachsam im Auge behalten. Wir werden zu gegebenem Zeitpunkt auch darüber informieren. Bleiben Sie bitte weiter an unserer Seite und unterstützen Sie uns bitte auch weiterhin in dieser komplexen und intensiven Arbeit.
05.05.2016 Neckarsteinacher Mitteilungsblatt
Mit einem Baustellen-Gesamtaufkommen von über 3000 LKW-Fahrten ist in/durch Neckarsteinach / Darsberg zu rechnen!
Da wir inzwischen auch Kenntnis des Genehmigungsverfahrens und seiner Nebenbestimmungen von Zuwegung und Trassenführung haben, sind wir sehr oft erstaunt über die fehlende Sorgfalt bei ihrer Umsetzung. Schon die Tatsache von Erdbewegungen, die hier bei der Wegeverbreiterung nicht zu knapp stattfinden, steht im Gegensatz zum Sorgfaltsgebot, keine solche zu tätigen, bevor die Trinkwassersicherung nicht vollzogen ist. Sie ist es immer noch nicht, für keine der drei betroffenen Städte. Aber überall entlang der Zuwegungen kann man blaue Hinweistafeln auf das bestehende Wasserschutzgebiet sehen. Eine davon leuchtet blau durch den aufgestellten Bauzaun am Kreuzschlag. Das Problem dabei ist, dass es zwei getrennte Genehmigungen gibt, für die Windkraftanlagen einerseits und die Zuwegung und Trassenführung anderseits. Die Zuständigkeit für letztere liegt beim Forst. Diese Aufteilung wirkt sich nachteilig auf eine gesamtheitliche Betrachtung des hydrogeologischen Problems aus und es ermöglicht die Handhabung der derzeitigen Erdbewegungen in einer Grauzone mit der Begründung, sie fänden nicht im direkten Quellversorgungsgebiet statt, obwohl diese nicht klar definiert sind. Damit werden Fakten geschaffen, die immer wieder als wirtschaftlicher Druck auch in die Diskussion um den Fortgang der Entwicklung eingebracht werden. Aber die Wasserversorgung umfasst alle Gebiete und trennt nicht zwischen Zuwegungen und Windkraft. Unsere Sorge wird auch vom zuständigen Gesundheitsamt geteilt und fußt auf Aussagen des Hessischen Landeamtes für Umwelt und Geologie.
Über diese verbreiterten Wege werden, wenn es denn zum Bau der Windkraftanlagen kommt, sämtliche Transporte erfolgen müssen. Dieselben Transporte, die vorher durch die Darsberger Straße in Neckarsteinach und die Greiner Straße in Darsberg bis hoch zum Kreuzschlag ziehen. Für die Anwohner dieser Straßen wurde in einer geschlossenen Informationsveranstaltung bereits die Anzahl von 120 nötigen Betontransportern, die für ein einziges im Durchmesser ca. 25m großes Stahlbetonfundament mit einigen Metern Tiefe benötigt werden. Sie müssen kurztaktig hintereinander fahren, damit der Beton gleichmäßig eingebracht werden kann. Dazu kommen laut Enercon noch ca. 70 LKW-Fahrten für die Einzelteile der WEA, sowie ca. 800 Fahrten für alle benötigten Schotterlieferungen. Für die bislang genehmigten vier Windräder bedeutete das insgesamt 1520 Einzelfahrten mit einem Gesamtaufkommen von 3120 LKW-Fahrten hin und zurück.
Davon wollen wir uns vorübergehend bei unserem „BENEFIZ-KONZERT FÜR EINEN WINDRAD-FREIEN ODENWALD“ in Siedelsbrunn , im Gasthaus „Deutsches Haus“ am Freitag, dem 6. Mai 2016 um 20.00 Uhr erholen. Rock, Pop, Soul, Balladen, Keltische Lieder werden von Musikern der Region dargeboten: von Clarissa Müller & Andreas Häcker, Tine Becker, Anna Clerici, Sven Wittmann und Marina Wörner. Wir laden Sie herzlich dazu ein. Der Eintritt ist frei, über Spenden freuen wir uns wie immer sehr! Bleiben Sie an unserer Seite.
21.04.2016 Mitteilungsblatt Neckarsteinach
Gespräch der Bürgerinitiativen mit Ministerpräsident Bouffier, Landrat Engelhardt
und ehem. Landrat Wilkes in Lorsch vor dem UNESCO-Festakt.
DAS GREINER ECK GEHÖRT ZUM UNESCO GLOBAL GEOPARK, EINER VON 6 REGIONEN IN DEUTSCHLAND UND WELTWEIT VON NUR 120 REGIONEN.
In einem hochkarätig besetzten Festakt am vergangenen Freitag wurde in Lorsch die Urkunde für den UNESCO Geopark an Ministerpräsident Volker Bouffier und Landrat Christian Engelhardt übergeben. Dr. Margarete Patzak von der Unesco sprach von einer „historischen und einstimmigen Entscheidung“ und betonte den außerordentlichen Wert dieses Prädikats. „Es stelle, gemeinsam mit den Menschen vor Ort, den Erhalt, die Vermittlung und die nachhaltige Entwicklung der Region in den Mittelpunkt“. Freude, Stolz und Superlative begleiteten die gehaltenen Dankesreden der politischen Prominenz, allen voran Ministerpräsident Bouffier. „Die Krönung der Entwicklung“ und „die Erfüllung der Träume“ nannte er die „außerordentliche Auszeichnung, die nur an solche Stätten vergeben werde, die einem internationalen Maßstab genügen und eine einzigartige Landschaft aufweisen“. „Wir können stolz sein, einen solch wertvollen Schatz bei uns in Hessen zu haben“, sagte er. Wie zutreffend! Ob er da noch in Erinnerung hatte, worauf er kurz zuvor von den Bürgerinitiativen vor der Tür angesprochen wurde, auf den Unsinn, diese höchst ausgezeichnete Region durch den Bau von 400 angedachten Windrädern nachhaltig zu zerstören? Er lobte auch die ehrenamtlichen Geoparkmitarbeiter und Ranger, ebenfalls 400: „Sie machen aus dem Projekt eine lebendige Attraktion. Sie bringen Steine und Landschaft zum Sprechen“. Demnächst dann auch die Windräder im Global Geopark? Immerhin stünde für jedes Windrad ein eigener Animateur zur Verfügung.
„Der Park mache gleichsam Umwelt- und Naturschutz konkret, transparent und erlebbar … und habe sich zu einem starken Tourismusmagnet entwickelt“. Auch Landrat Engelhardt lobte die „außergewöhnliche Erfolgsgeschichte“ des Geoparks, den beträchtlichen Wirtschaftsfaktor und will „den Naturpark gemeinsam weiter entwickeln, die Naturschönheiten erlebbar machen“. Dass der Geopark mit dem verliehenen Prädikat Teil eines weltumspannenden Netzes ist, mache ihn stolz: „Diese Wertschätzung gegenüber unserem Lebensraum ist überwältigend.“ Das alles klingt sehr respektabel. Aber dieses nun hochgeschätzte Unesco-Prädikat, bereits am 17.11.2015 offiziell verkündet, war allgemein bekannt, als am 11.12.2015 das Greiner Eck von den Politikern in der Regionalversammlung leichthin zum Vorranggebiet für Windindustrie gemacht wurde.
Immerhin suchten mehrere Landräte und auch Ministerpräsident Bouffier in Lorsch vor der Nibelungenhalle das Gespräch mit den Bürgerinitiativen und zeigten Verständnis für ihr Anliegen. Bouffier äußerte, dass er sich den Argumenten nicht verschließen wolle. Die Landesregierung halte natürlich an der Energiewende fest, an der sich auch Hessen beteiligen müsse.
„Er werde dennoch dafür sorgen, dass die Standorte im Odenwald noch einmal überprüft werden. Es könne nicht sein, dass ein derartig hochkarätiger Naturpark durch die Windkraft, die sehr wohl als Ersatz für die Abschaltung der Atomkraftwerke unerlässlich sei, durch Windräder sein Gesicht nachhaltig veränderte, weil das auch den Vorgaben der UNESCO für solche Parks widerspreche“.
Die Schutzgemeinschaft Odenwald mit den Vertretern der Odenwälder Bürgerinitiativen konnte jedenfalls mit diesem Vorstoß zur richtigen Zeit am richtigen Ort und mit dem Ergebnis ihrer Aktion zumindest vorerst zufrieden sein.
Das ins Auge gefasste Benefiz-Konzert für einen windradfreien Odenwald mit Musikern aus unserer Region ist für Freitag, den 6. Mai 2016, 20.00 Uhr im „Deutschen Haus“ in Siedelsbrunn vorgesehen. Demnächst mehr darüber. Bis dahin widmen wir unsere Arbeit den vielfältigen Anforderungen am Greiner Eck. Es kostet immensen Einsatz, das zu tun, was der Planer laut jüngster Pressemitteilung nicht vorhat: Auf die Bremse zu treten. Bleiben Sie an unserer Seite.
Neckarsteinacher MBlatt KW 15, zum 14.04.2016
Noch schlängeln sich die Wege am Greiner Eck
DAS GREINER ECK RUHT NOCH IMMER
Auf solch gewundenen Wegen, wie in dem Bild oben, kann man derzeit noch zum Greiner Eck gelangen. Die freigefällten Stellen links und rechts davon schaffen aber schon die Voraussetzungen für die geplante Zuwegung, die breit und möglichst gradlinig verlaufen soll. Noch ist es nicht so weit. Aber die Windpark GmbH lädt für den 20. April bereits die Anwohner der Darsberger Straße in Neckarsteinach und die der Greiner Straße in Darsberg ein, um sie über die „anstehenden Bauabläufe und das damit verbundene Transportaufkommen“ zu informieren. Die restliche Bürgerschaft wird das alles schon irgendwann sonst dann mitbekommen.
Die Veränderungen am Greiner Eck, die es jetzt schon gibt, sind von vornherein unvereinbar mit dem Stellenwert, den dieses Gebiet und der gesamte UNESCO-Geopark Bergstraße-Odenwald hat. Es wurde am 17. November 2015 von der UNESCO mit dem höchsten zu vergebenden Prädikat „Global GEO-Park“ in den Status eines Welterbes erhoben. Nur sechs derart ausgezeichnete Regionen gibt es insgesamt in ganz Deutschland. Ein Erbe, das so wertvoll ist, dass es für nachfolgende Generationen bewahrt bleiben soll. Neckarsteinach ist das hochsubventionierte Südliche Eingangstor zu unserem UNESCO Global GeoPark mit seinen landschaftstypischen Kleinodien, den erdgeschichtlichen und kulturellen Schätzen und Sehenswürdigkeiten von internationalem Rang. Wie wird umgegangen mit diesem großartigen Geschenk des UNESCO-Prädikates ?!
Am Freitag, dem 15. April 2016 wird in der Lorscher Nibelungenhalle dieses Prädikat offiziell in festlichem Rahmen einer geschlossenen Gesellschaft übergeben und gefeiert. Die „Schutzgemeinschaft Odenwald“, deren Bitte um Teilnahme nicht entsprochen wurde, hat als Reaktion darauf eine „Stille Demonstration“ vor der Nibelungenhalle offiziell angemeldet. Daran werden Odenwälder Bürgerinitiativen teilnehmen und mit Transparenten stumm auf die Brüche hinweisen, die sich im Umgang mit diesen hohen Werten widersprüchlich und zerstörend auftun. UNESCO Welterbe mit Windindustrieanlagen!
Blick vom verwundeten Greiner Eck in den Odenwald noch ohne 400 weitere Windräder
Der visionäre Blick auf die Höhenrücken des Odenwaldes, soll nach dem Willen von Politik und Projektierern, auf 400 weitere Windräder fallen. Jeder der Beteiligten an diesen Visionen will sich daran eine goldene Nase verdienen. Auch unsere Kommune erwartet ertragreiche Pachten, wie aus der Presse zu erfahren war. Die von uns in der Bürgerversammlung im Oktober 2014 gestellte Frage, ob bekannt sei, dass Einnahmen aus Windkraftanlagen beim kommunalen Finanzausgleich angerechnet würden, hatte zwar vorübergehende Verblüffung bewirkt, bis heute aber keine Antwort darauf.
Unser Klageverfahren am Verwaltungsgericht Darmstadt läuft. Wenn Sie uns mit einer Spende dabei unterstützen können, vergessen Sie bitte nicht, die Adresse mit anzugeben, wenn Sie eine Spendenbescheinigung möchten. Bleiben Sie an unserer Seite und kommen Sie, wenn möglich, noch dazu.
12.03.2016 fahrlässige Trinkwassergefährdung während Baufase
Gefährdung Trinkwasser in Darsberg, Grein, Hirschhorn, Langenthal und Schönau durch fahrlässige und wiederholte Nichteinhaltung der vom RP Darmstadt auferlegten Nebenbestimmungen!
Folgende Verletzungen der Nebenbestimmungen haben wir zur Anzeige gebracht:
Bei der Vorbereitung der Veranstaltung zwischen Enoch zu Guttenberg und den diesen Abend organisierenden Bürgerinitiativen des Odenwaldes gab es auch einen Austausch über die Ursachen der katastrophalen Auswirkungen der „Energiewende“ für Mensch, Natur und Landschaft, über die nötigen Schritte um diese Fehlentwicklung zu beenden – und über die Frage wie eine echte, nachhaltige und für Mensch und Natur verträgliche Energiewende aussehen muss.
Einige der Gedanken und Forderungen wurden zu einem kurzen Text zusammengestellt und von Enoch zu Guttenberg am 25.2.2016 in Beerfelden unter den Titel „Odenwälder Manifest“ verlesen:
Odenwälder Manifest zum Schutz der Menschen, der Natur und der Kulturlandschaften vor einer falschen Energiepolitik im Februar 2016
1. Abschaffung des EEG und Beschränkung auf das ggf. wirksamer auszugestaltende Europäische Emissionshandelssystem. Kein deutscher Sonderweg beim Klimaschutz!
Deutschland hat mit seinem Erneuerbaren Energie Gesetz (EEG) einen Sonderweg eingeschlagen und den Europäischen Emissionshandel faktisch außer Kraft gesetzt. Damit hat es den einzigen wirksamen Weg, alle potentiellen industriellen Emittenten zur CO2 Einsparung zu bringen, indem die Emissionen dort eingespart werden, wo dies am kostengünstigsten möglich ist, aufgegeben. Außerdem belastet es, durch die bei der Windkraft unvermeidbaren enormen Schwankungen der Stromerzeugung bei weiter ungehemmtem Zubau zusätzlicher Anlagen, die Europäischen Strommärkte immer stärker. Für die Abnahme von Überschüssen, die immer häufiger auftreten, muss auch noch bezahlt werden.
2. Das vollkommen ausgeuferte System der planwirtschaftlichen Subventionen muss statt eines immer weiteren Ausbaus auf ein marktbasiertes System rückgeführt werden.
Durch ein inzwischen unüberschaubares Gewirr an Subventionstatbeständen wurde ein System geschaffen, dass in hohem Maße sozial ungerecht ist, einigen Wenigen enorme Privilegien verschafft, den Verbrauchern Wirtschaftskraft entzieht und auf Dauer nur durch immer neue Regularien am Leben erhalten werden kann. Planwirtschaftliche Widersinnigkeiten, wie die besondere Förderung von Windkraftanlagen in Schwachwindgebieten, sind nur Extrembeispiele für die völlige Entgleisung dieses Systems, das dringend beendet werden muss.
3. Endlich eine ehrliche Darstellung von Kosten, Nutzen und den enormen Risiken der deutschen Energiewende.
Sowohl die Bundesregierung als auch die hessische Landesregierung betreiben einen enormen propagandistischen Aufwand, um die Energiewende als Erfolg darzustellen. Das Primat des Klimaschutzes darf nicht dazu führen, dass die Wahrheit auf der Strecke bleibt. Die Bundes- und die Landesregierung sind aufgefordert, unverzüglich die politische Kraft für eine ehrliche Kosten-/Nutzenanalyse aufzubringen. Die deutsche Energiewende muss endlich den Beweis erbringen, dass sie zu einer nennenswerten CO2 Reduktion im Lande führt.
4. Gleiche Genehmigungserfordernisse für Windkraftanlagen wie für andere industrielle Vorhaben. Windkraftanlagen sind industrielle Stromerzeugungsanlagen.
Die Auswirkungen auf die Umwelt sind daher nach den gleichen Maßstäben zu beurteilen, wie bei der Genehmigung anderer industrieller Anlagen. Genehmigungen sind nur noch dort zu erteilen, wo keine schädlichen Auswirkungen auf die Bevölkerung möglich sind, und mindestens die Belange des Artenschutzes, des Naturschutzes sowie des Denkmalschutzes gleichberechtigt anhand korrekt erstellter und umfassender Erhebungen geprüft werden. In Anbetracht der zunehmenden Anlagenhöhe, sind die Mindestabstände zu Wohngebieten zu vergrößern statt sie zu verkleinern.
5. In intakten Waldgebieten wie dem Odenwald sind Windkraftanlagen genauso abzulehnen, wie vor bedeutenden Kulissen des kulturellen Erbes.
Die Auswirkungen des bereits realisierten, und erst recht des noch geplanten Ausbaus der Windkraftanlagen in den bewaldeten Mittelgebirgen Deutschlands kommen einer ökologischen Katastrophe nahe. Die Auswirkungen auf Böden, Gewässer, Fauna, Flora, auf Ästhetik, Erholungs- und Erlebniswert und nicht zuletzt auf die Gesundheit, die wirtschaftliche Basis (Tourismus) der dort lebenden Menschen und ihres Eigentums, das mit Ausnahme der Grundstücke auf denen WKA stehen, oft mehr als 1/3 seines Wertes verliert, sind enorm. Die umliegenden Ballungszentren verlieren ihre Naherholungsgebiete, und die Menschen kommen von den Städten statt in eine erlebnisreiche Natur in neue Industrielandschaften. Wirksamer Natur-, Landschafts- und Artenschutz lässt sich nur über die Ausweisung und Einhaltung von Tabu- und Schutzflächen erreichen.
6. Keine Privilegierung von Windkraftanlagen.
Die Privilegierung von Windkraftanlagen, insbesondere im Außenbereich nach § 35 Abs.1 BauGB, muss wegen der unverhältnismäßigen negativen Auswirkungen sofort beendet werden. Windkraftvorhaben können nur dann noch zulässig sein, wenn nachgewiesen werden kann, dass alle Belange von Arten-, Natur-, Gewässer-, Landschaft- und Denkmalschutz gewahrt sind, und die Wahrung anhand korrekt erstellter und umfassender Erhebungen belegt ist.
7. Kein Bau von Windindustrieanlagen ohne Zustimmung der betroffenen Bevölkerung.
Der spezifische Landschafts- und Flächenverbrauch für Windindustrieanlagen ist enorm und bei weitem größer, als bei jeder anderen Art der Energieerzeugung. Die Auswirkungen auf die unmittelbar betroffene Bevölkerung, durch Eingriff in ihre Lebenssphäre und auf die sie umgebende Natur, sind erheblich. Windindustrieanlagen sollten daher nur noch dort gebaut werden, wo nachweislich eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung dies befürwortet. Dies ist durch Bürgerbefragung zu ermitteln.
In Kooperation mit der naturinitiative.de haben wir gemeinsam mit ca. 50 Besucher die Waldexkursion im UNESCO Geo- und Naturpark rund ums "Greiner Eck" durchgeführt. Vielen Dank allen Helfern und Besuchern!
25.02.2016 Bürgerinitiative Greiner Eck e.V. / Mitteilungsblatt Stadt Neckarsteinach
VIER GROSSE KAHLE FLÄCHEN HABEN DAS GREINER ECK BEREITS VERÄNDERT UND DIE SORGE UM DIE TRINKWASSERGEFÄHRDUNG WÄCHST BERECHTIGT
Eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung mit Sofortvollzug, wie sie das RP Darmstadt für das Greiner Eck erteilt hatte, um eine Baumfällung noch schnell vor Beginn der Vegetationsperiode zu ermöglichen, die hebelt von vornherein die aufschiebende Wirkung einer eingereichten Klage aus. Das ermöglichte die ungehinderte Fällung am Greiner Eck an vier Windkraftstandorten. Der Anwalt unserer BI hat die Klage sofort eingereicht, zugleich die Ankündigung eines Eilantrags, der dem Verwaltungsgericht in Darmstadt jetzt vorliegt. Das Gericht forderte sehr schnell die Akten aus dem RP an. Dem Eilantrag folgt eine Eilentscheidung des Gerichts, auf die wir nun warten. Das Fallen der Bäume war damit allerdings nicht zu verhindern, denn die modernen Vollernter fressen sich mit unglaublicher Schnelligkeit durch den Wald. Riesige Holzstapel säumen die Wege und auch diese sind größtenteils schon zur Verbreiterung freigefällt.
Das Fällen der Bäume vor dem 1. März war die vorrangige Arbeit, die vorerst nur gemacht werden sollte. Denn die geplante Windindustrieanlage steht auf dem Bergrücken, der für alle umliegenden Orte das Trinkwassereinzugsgebiet darstellt. Zwei der Standorte befinden sich sogar in der Wasserschutzzone III. Es wird vielfach als Frevel gewertet, diesem Wassereinzugsgebiet mit seiner besonderen geologischen Beschaffenheit eine Windindustrieanlage aufzusetzen. Denn die oberflächenwasserleitenden und filternden Bodenschichten sind extrem dünn: 10cm Waldboden, an manchen Stellen bis höchstens 1m und eine Sandschicht von 1 bis maximal 2m haben nur eine sehr schwache Reinigungswirkung für das Wasser, das im zerklüfteten Buntsandstein-Untergrund extrem schnell durchfließt und nicht die nötigen 50 Tage zur ausreichenden Reinigung in der Erde verbleibt. Erdbewegungen, Wurzelrodung oder Verunreinigungen verursachen bakterielle Verkeimung des Trinkwassers. Deswegen sind an all diesen Quellen ohnehin schon lange UV-Filter zur bakteriellen Entkeimung installiert.
Wenn es allerdings zu Erdbewegungen kommt, dann besteht auch die Gefahr der Wassertrübung. Trübes Wasser kann der UV-Filter jedoch nicht mehr bakteriell reinigen. Deshalb muss ein extrem teures Wassersicherungskonzept mit Filter zur Beseitigung der Trübung an den Quellen eingebaut werden, deren Kosten vorerst der Projektierer trägt. Allerdings sind weder in Neckarsteinach, noch in Hirschhorn oder Schönau diese Systeme bereits eingebaut. Aber am Greiner Eck wurden nicht nur die Bäume gefällt, sondern inzwischen auch schon Rodungsmaßnahmen durchgeführt, die Wurzelstöcke geschreddert, abgefräst und gehäckselt, die Erdschicht großflächig aufgerissen und mit allem Geschredderten eingeebnet.
Die Genehmigung besteht aus einer großen Menge an Nebenbestimmungen, die Vermeidung von Gefährdungen dienen sollen: So das (noch nicht vorhandene) Wassersicherungskonzept, die fachliche Einweisung der Maschinenführer vor Ort und die Vorkehrungen zur Sicherung vor Kontaminationen, die vorschreiben, dass Maschinen auf einer undurchlässigen Folie sicher abgestellt werden müssen. Es zeigte sich, dass die Nebenbestimmungen auf dem Papier blieben und keineswegs umgesetzt wurden. Das wurde im RP und bei der Polizei zur Anzeige gebracht. Denn mit dem Genehmigungsbescheid wurden wir gebeten, die Erfüllung von Genehmigungsregelungen „in eigener Zuständigkeit zu überwachen … Sollten sich daher bei der Überwachung Sachverhalte ergeben, die eine Vollstreckung notwendig escheinen lassen, ist das Dezernat zu informieren, das den Bescheid erlassen hat.“ Dem sind wir entsprechend nachgekommen. Denn die Sorge um unser Trinkwasser wird aus unserer Sicht weder ausreichend ernsthaft geteilt, noch die Sicherungen konsequent durchgeführt. Aus diesen und noch vielen weiteren Gründen hätte die Genehmigung deswegen auch noch nicht erteilt werden können.
Über einen denkwürdigen, für uns alle wichtigen Vorgang möchten wir Sie noch informieren. Im Zusammenhang mit den Bedrängungswirkungen von Windkraftanlagen für den Menschen wird am 25.2.2016 eine Verfassungsklage beim Bundesverfassungsgericht wegen Verletzung des
- Grundgesetz-Artikels 2, Absatz 2, des Rechts auf körperliche Unversehrtheit eingereicht. Darüber demnächst Ausführlicheres.
Wir weisen noch aufdenVortragsabendmit Enoch zu Guttenberg zum Thema: „Wind- und Solarparks oder der Ausverkauf der Heimat“ hin.Moderation und Einführungvon Dr. Richard Leiner, Heidelberg, am Donnerstag, dem 25.2.2016, 19.30 Uhr in Beerfelden, Alte Turnhalle.
Pressemitteilung: Klage gegen Windindustriepark „Greiner Eck“ – Nachbarin reicht Eilantrag beim Verwaltungsgericht Darmstadt ein
Wie bereits mit Pressemitteilung vom 17.02.2016 berichtet, hat das Regierungspräsidium Darmstadt mit immissionsschutzrechtlicher Genehmigung vom 11.02.2016 den umstrittenen Windindustriepark „Greiner Eck“ mitten in einem hochschutzwürdigen „FFH-Gebiet“ ohne vorherige Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung genehmigt. Hiergegen hatte eine Nachbarin am 17.02.2016 Klage beim Verwaltungsgericht Darmstadt über die Kanzlei Storr eingereicht.
Pressemitteilung: Klage gegen Windindustriepark „Greiner Eck“ – Windkraft nicht um jeden Preis!
Mit immissionsschutzrechtlicher Genehmigung vom 11.02.2016 hat das Regierungspräsidium Darmstadt den umstrittenen Windindustriepark „Greiner Eck“ mitten in einem hochschutzwürdigen „FFH-Gebiet“ ohne vorherige Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung genehmigt. Hiergegen hat eine Nachbarin heute Klage beim Verwaltungsgericht Darmstadt über die Kanzlei Storr eingereicht.
Natur- und Artenschutz in einem „FFH-Gebiet“ und „UNESCO Global Geopark“ müssen zurücktreten
Da reden Politiker und Umweltverbände seit vielen Jahren gebetsmühlenartig vom Natur- und Artenschutz. Wenn es dann allerdings zum Schwur kommt, d.h. wenn seltene Arten tatsächlich Schutz benötigen würden, ja dann muss dieser wichtige Allgemeinbelang zumeist hinter wirtschaftlichen Interessen des Großkapitals zurücktreten. „Denn warum muss ausgerechnet in einem weit überdurchschnittlich artenreichen „FFH-Gebiet“ ein Windindustriepark errichtet werden?“, fragt sich zurecht die darüber empörte Bürgerinitiative „Greiner Eck“, aus deren Kreis die Klägerin stammt. Hinzu kommt, dass der Geopark Bergstraße-Odenwald seit November 2015 das Prädikat „UNESCO Global Geopark“ erhalten hat.
Windkraft nicht um jeden Preis
Damit an dieser Stelle keine Missverständnisse auftauchen: Die Klägerin wendet sich mit dieser Klage nicht gegen den Ausbau erneuerbarer Energien. Sie vertritt jedoch den Standpunkt, dass die Windkraft nicht um jeden Preis ausgebaut werden darf.
Klägerin fordert Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Die Klägerin wird ihre Klage – neben den entstehenden Belästigungen durch Lärm und Schall – insbesondere auf Verstöße gegen das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) stützen. Die von der Klägerin angegriffene Genehmigung umfasst zwar beinahe 100 Seiten. Die Begründung des Regierungspräsidiums Darmstadt dahingehend, warum vorliegend keine Umweltverträglichkeitsprüfung unter Beteiligung der Öffentlichkeit stattzufinden hat, fällt jedoch im Bescheid ausgesprochen mager aus, so dass sich die Juristen durch den Wulst der Behördenakten kämpfen werden müssen, um überprüfen zu können, ob die Behörde ihren Pflichten aus dem UVPG nachgekommen ist.
Da die Klägerin der Auffassung ist, dass insoweit erhebliche Pflichten vom Regierungspräsidiums Darmstadt verletzt wurden, wird sie in den nächsten Tagen auch einen gerichtlichen Eilantrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage auf den Weg bringen. Das Regierungspräsidium Darmstadt hat den Genehmigungsbescheid nämlich unter Sofortvollzug gestellt. Die Betreiberin des Vorhabens, die Firma Windpark Greiner Eck GmbH & Co. KG, konnte daher sofort mit der Rodung der betroffenen Flächen beginnen und damit – dank der „Schützenhilfe“ des Regierungspräsidiums Darmstadt – vollendete Tatsachen schaffen lassen, bevor juristische Schritte eingeleitet werden bzw. zum Ziel führen können.
Diese Vorgehensweise, d.h. die schnelle Schaffung vollendeter Tatsachen, entspricht leider einer weit verbreiteten Behördenpraxis, wenn es um das „Durchboxen” von Großvorhaben geht, denen gegenüber der einzelne Bürger machtlos gestellt werden soll. Aber letztlich motiviert diese unschöne Vorgehensweise die Klägerin und deren Rechtsanwalt nur noch mehr, den Versuch zu unternehmen, dieses umstrittene Vorhaben, das bereits jetzt in der breiten Öffentlichkeit steht, gerichtlich stoppen zu lassen.
Im Rahmen des Antragsverfahrens zum Windpark Greiner Eck hatte der Rechtsanwalt Dominik Storr von der Standortgegner-Bürgerinitiative bereits vor der Genehmigungsbekanntgabe am Freitag mit dem Klageweg gedroht, sollte das Regierungspräsidium das Vorhaben ohne die von der Bürgerinitiative Greiner Eck vorab geforderte Umweltverträglichkeitsprüfung genehmigen.
Pressemitteilung Für die Errichtung und den Betrieb von vier Windkraftanlagen am „Greiner Eck“ bei Hirschhorn/Kreis Bergstraße hat das Regierungspräsidium Darmstadt heute die immissionsschutzrechtliche Genehmigung erteilt. Die Anlagen sind vom Typ ENERCON mit einer Nennleistung von 3 MW, einer Nabenhöhe von ca. 135 m und einem Rotordurchmesser von ca. 116 m. Die Entscheidung über eine 5. Anlage (WKA E 2) wurde auf Wunsch der Antragstellerin zurückgestellt.
Die Prüfung des Antrags der Betreiberfirma aus Viernheim durch das Regierungspräsidium sowie die eingeholten Stellungnahmen haben ergeben, dass die Voraussetzungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erfüllt werden und damit Beeinträchtigungen durch die betreffende Anlage nicht zu erwarten sind.
Regierungspräsidentin Brigitte Lindscheid: „Der umfangreiche Genehmigungs bescheid enthält zahlreiche Auflagen, die für einen ordnungsgemäßen Betrieb den Anlagen sorgen“. Die Auflagen beschäftigen sich mit der Einhaltung der zulässigen Lärmgrenzwerte, der maximal möglichen Beschattungsdauer, dem Kranich- und Fledermausvorkommen, dem Eiswurf und auch mit dem Schutz und den Interessen der in der Nähe wohnenden Menschen.
Die von Denkmalschutzseite vorgebrachten Argumente, dass die Windkraftanlagen zu einer erheblichen Beeinträchtigung der denkmalgeschützten Hirschhorner Gesamtanlage führen würden, sind vom RP geprüft und bewertet worden. In der Abwägung kam das Regierungspräsidium aber zum Ergebnis, dass die Belange des Denkmalschutzes nicht höher zu bewerten sind, als die Privilegierung der Windkraftvorhaben im Außenbereich.
Die Städte Hirschhorn und Neckarsteinach hatten ebenso wie die anderen Fachbehörden dem Vorhaben zugestimmt. Auch hat die Regionalversammlung Südhessen im Dezember 2015 eine Abweichung vom Regionalplan Südhessen zugelassen. Gegen die RP-Entscheidung kann Klage beim Verwaltungsgericht Darmstadt erhoben werden.
08.02.2016 RA Domenique Storr
Wird das Regierungspräsidium Darmstadt die Genehmigung für eine umstrittene Windfarm in einem wertvollen FFH-Gebiet (“Greiner Eck”) erteilen?
Mein erster Windkraft-Fall, der erfolgreich verlief, hat mich tief in einen Bereich blicken lassen, bei dem viel geschummelt wird und die Gefahren zulasten der Menschen und Tiere wieder einmal massiv unterbewertet werden.
Nun möchte das Regierungspräsidium Darmstadt offenbar eine umstrittene Windfarm, d.h. eine Vielzahl von Windindustrieanlagen, mitten in einem schutzwürdigen FFH-Gebiet, dem so genannten “Greiner Eck”, genehmigen. Dort hat sich jedoch erheblicher Widerstand unter den Anwohnern gebildet, die mich beauftragt haben, dieses umstrittene Projekt abzuwenden.
Greiner Eck: Die Vorbereitungen zur Rodung beginnen - zu rodenden Bäume gekennzeichnet
17.01.2016 RNZ
Eklat um Hirschhorns Bürgermeister: Abstimmung über Absetzungsverfahren am 25. Januar
Über Akteneinsicht im Windkraftstreit hinaus geht es den Stadtverordneten jetzt um Sens’ Absetzung
...Die seit geraumer Zeit bestehenden Streitigkeiten zwischen Sens und dem Großteil der StaVo eskalierten, als es um die Vorgänge im Zusammenhang mit den geplanten Windrädern im "Greiner Eck" ging. Dabei stellte sich heraus, dass das Stadtoberhaupt Informationen verspätet bzw. gar nicht an Magistrat und Stadtverordnete weitergegeben hatte....
Vom Netz getrennt, zurück in die industrielle Steinzeit?
„Europa ist von kontinuierlicher Stromversorgung abhängig - bisher haben unsere konventionellen Kraftwerke diese Aufgabe sicher gemeistert. Mit dem zunehmenden Ausbau von Wind- und Solarenergie steigen die Risiken eines flächendeckenden Blackouts deutlich an, was jedoch von den Profiteuren des EEG massiv geleugnet wird“, konstatiert das Bündnis der hessischen Bürgerinitiativen für vernünftige Energiepolitik
Der Windpark ist einen Schritt weiter und die Nachbarn erfuhren es erst aus der Zeitung
"....Herr Fischer zeigte sich verärgert über die Entscheidung aus Hessen. Noch 2014 hätte der Verband mit seinen Verbandsgemeinden Schönau, Heiligkreuzsteinach, Wilhelmsfeld und Heddesbach eine umfangreiche Stellungnahme zum Regionalplan Südhessen abgegeben und darum gebeten, das Vorhaben abzulehnen. Gehört habe man seither nichts mehr darüber. Nachdem die Regionalversammlung Südhessen dieser Tage positiv über das Vorhaben entschieden hätte, habe man sich umgehend deren Stellungnahme besorgt. "Von unseren Einwänden und Stellungnahmen war darin nichts zu lesen", so Fischer..."
Leserbrief zu Windräder rechts / Naturschutz links
"...Unersetzliche intakte Natur zu gefährden für eine politisch gewollte Energieform, die in unserer Region mehr schadet als nützt, ist keine gute Nachbarschaft, eher eine Irruption."
05.01.2016
Südlicher Sandstein Odenwald ist faktisches Vogelschutzgebiet. Wir stellten Antrag auf Anerkennung als reguläres Vogelschutzgebiet.
Die Bürgerinitaitive „Greiner Eck e.V.“ hat beim Regierungspräsidium Darmstadt einen Antrag gestellt dem „faktischen Vogelschutzgebiet“ Südlicher Sandstein Odenwald den Status eines reguläres Vogelschutzgebietes zuzuweisen. Hintergrund sind umfangreichen Gutachten zum Vorkommen und Lebensraum steng geschützter Vogelarten.
Hintergrund für den Antrag sind u.a. die umfangreiche Untersuchungen im Odenwald zum Lebensraum streng geschützter Vogelarten wie z.B. Uhu, Schwarzsstorch. Weitgehend unbemerkt von Öffentlichkeit und Behörden haben sich – ganz im Sinne der Naturarkverordnung – im Naturpark Odenwald wieder die seltenen und scheuen Schwarzsstörche angesiedelt. Der Westteil des südlichen Sandsteinodenwaldes erfüllt die Kritierien für ein Faktisches Vogelschutzgebiet. Vor diesem Hintergrund ist der Antrag auf eine Ausweisung dieses Gebietes als reguläres Vogelschutz Gebiet nur folgerichtig.
Hier der Antrag im Wortlaut:
Antrag im Rahmen der aktuellen Natura 2000-Verordnung auf Überführung des „Faktischen Vogelschutzgebietes“ im Westteil des IBA-Gebietes „Südlicher Sandstein Odenwald“ in ein reguläres Vogelschutzgebiet, welches das Vogelschutzgebiet „Südlicher Odenwald“ im Westen erweitert.
Sehr geehrte Damen und Herren,
derzeit wird vom Regierungspräsidium Darmstadt die Natura 2000 – Verordnung novelliert. Da offenbar nur eine Anhörung der Träger öffentlicher Belange erfolgt, haben wir erst jetzt von dem Verfahren Kenntnis bekommen. Deshalb können wir uns nachfolgend nur sehr kurz und bzgl. einer Erweiterung des Vogelschutzgebietes „Südlicher Odenwald“ begrenzt äußern. Wie Sie wissen, wurde bei der Ausweisung des Vogelschutzgebietes „Südlicher Odenwald“ der Westteil des basierenden IBA-Gebietes „Südlicher Sandstein-Odenwald“ nicht einbezogen. Die Gründe dafür sind nicht nachvollziehbar.
Heute müsste die Grenze des IBA-Gebietes sogar noch weiter westlich bis zur Steinach (Schwarzstorch zwischen Eiterbachtal und Finkenbachtal – neuere Kartierungen), sowie südlich bis zum bestehenden Vogelschutzgebiet „Unteres Neckartal bei Hirschhorn“ bezogen werden.
Für das südöstlich und östlich dem VSG „Südlicher Odenwald“ benachbarte Gebiet wurde mittlerweile beispielsweise von der „Gruppe für ökologische Gutachten“ in einer gutachterlichen Stellungnahme (Stand: 14.08.2014) bestätigt, dass – unter anderem aufgrund des nachgewiesenen Schwarzstorch-Vorkommens – die Kriterien für ein Faktisches Vogelschutzgebiet erfüllt sind.
Bezug nehmend auf die im südlichen Odenwald kartierten Schwarzstörche wird folgerichtig darauf hingewiesen, dass bei „sehr seltenen und nur an wenigen Stellen auftretenden Arten … sämtliche Flächen mit stetigen Brutvorkommen dieser Art, die eine Habitatausstattung aufweisen, deren Qualität auch für die Zukunft den Erhalt der Bestände der zu schützenden Arten wahrscheinlich macht, als zahlen- und flächenmäßig geeignetste Gebiete zu werten“ sind.
Somit betrifft dies auch die Schwarzstörche im Eiterbach- und Finkenbachtal und darüber hinaus. Auch die Abgrenzung des IBA-Gebietes im Norden ist damals höchstwahrscheinlich zu eng gefasst worden. Zudem sollte der Schwarzstorch in den Schutzzweck des bestehenden VSG „Südlicher Odenwald“ aufgenommen werden, basierend auf den grenznahen Vorkommen an Itter, Reisenbach, Höllbach und Galmbach (Eduardsthal).
In oben genanntem Gebiet siedelt zudem mindestens eine Baumbrut des Uhu, weitere sind wahrscheinlich. Auch kommen gleich mehrere Brutpaare/Reviere des Raufußkauzes und Sperlingskauzes in diesem Gebiet vor. Beide Arten zählen (wie auch der Schwarzstorch) zu den Arten des Anhangs I der europäischen Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG), für die deren TOP-Gebiete als Schutzgebiete auszuweisen sind. Das VSG „Südlicher Odenwald“ ist bereits TOP 5 – Gebiet für beide Kleineulen-Arten. Ein auf fachlich ermittelte Grenzen erweitertes Gebiet hätte daher eine herausragende Stellung. Angemerkt werden muss dabei, dass ein Erreichen von Erfüllungsgraden für einzelne Arten nicht krasse Fehlabgrenzungen von Gebieten rechtfertigt.
In zahlreichen Fällen liegen aus anderen VSG bzw. IBA-Gebieten deutliche Verschlechterungen für die Lokalpopulationen dieser Arten vor, so dass hiesigem Gebiet mit noch guten Beständen und hoher Siedlungsdichte eine herausragende Bedeutung für die Arten zukommt, zumal für alle drei Arten die Gesamtbewertung des EHZ in Hessen mit „ungünstig“ angegeben wird.
Weiterhin sind alle 15 von uns nachgewiesenen Fledermausarten, zu denen auch Anhang II + IV Arten der FFH-Richtlinie gehören, wie die Mopsfledermaus, die Bechsteinfledermaus und das Große Mausohr als Zielarten für das Gebiet mit aufzunehmen, da von einer hohen Bedeutung dieses Natura-2000-Gebietes auch für diese Arten auszugehen ist, was auch die benachbarte Mospfledermauskolonie bei Neckarsteinach Burg-Schadeck zeigt. Eine Berücksichtigung dieser Arten im Standarddatenbogen ist also unabdingbar, ein zusätzliches Fledermaus-FFH-Gebiet sollte angestrebt werden. Von der Notwendigkeit, weitere Kartierungen vorzunehmen, ist auszugehen. Das Vogelschutzgebiet „Südlicher Odenwald“ ist seinerzeit also im unzureichenden Maße und hierdurch fehlerhaft ausgewiesen worden.
Somit besteht westlich des Vogelschutzgebietes „Südlicher Odenwald“ ein „Faktisches Vogelschutzgebiet“, das in ein reguläres Vogelschutzgebiet überführt werden muss.
Sollte unser Antrag vom Umfang her die laufende Anhörung überfordern, erbitten wir unmittelbar im Anschluss an die derzeitige Novellierung der Natura 2000-Verordnung eine erste Fortschreibung.
Mit Dank und freundlichen Grüßen
BÜRGERINITIATIVE GREINER ECK e.V.
31.12.2015 Argumentation warum NEIN zu Windenergieanlagen
Wir werden immer wieder gefragt, warum wir den gegen Windenergieanlagen am Greiner Eck sind.
Beispielsweise Argumentation aus Sicht von Langenthal (trifft in leicht abgewandelter Form für Hirschhorn, Heddesbach, Schönau, Grein, Darsberg und Neckarsteinach zu) warum hier Windenergieanlagen keinen Sinn machen:
1.) In unserem Tal sind die Riesen-Windenergieanlagen unverhältnismäßig:
-unsere Lebensqualität geht verloren durch hörbare Geräuschbelästigung (im Oberdorf werden die Flügelschläge deutlich zu hören sein, Grenzwerte werden laut dem Schallgutachten gerade so eingehalten) und nächtlicher störender blinkender Befeuerung (beides wurde durch Anwohner im Mossautal bestätigt, hier wurde vor zwei Jahren in ähnlichen Abständen Windenergieanlagen errichtet, allerdings ist unsere topografische Lage ungünstiger, sprich durch Reflektionen und Interferenzen ist mit einer höheren Schallbelastung zu rechnen). Schattenschlag wird uns in den Jahreszeiten mit tiefem Sonnenstand trotz festgelegten Abschaltzeiten der WEA über den ganzen Tag im ganzen Dorf beeinflussen.
-unsere Natur wird zerstört für keinen gesamtheitlichen Nutzen
-Erfahrungen zeigen, dass ca. 30% der Anwohner (=ca. 120 Einwohner von Langenthal) in einem 2km – Radius der Windenergieanlagen gesundheitliche Beeinträchtigungen erleiden werden (Konzentrationsstörungen, Schlaflosigkeit, Tinnitus…) – dies bedeutet auch Standortgefährdung des Kindergartens!
-wir sind Schwachwindgebiet, trotz Subventionen können Windenergieanlagen hier nicht wirtschaftlich betrieben werden – die Prophezeiungen von Planungsfirmen (durch ungeeignete Windmessverfahren und nicht fundierten Kennzahlen) treten niemals ein, die realen Erträge sind erfahrungsgemäß mind. 25% geringer (siehe Erfahrungen „Geisberg“ (Mossautal); Hainhaus)
-das Greiner Eck ist Wassereinzugsgebiet unserer Langenthaler Quelle – die Gutachten hierzu sprechen von „unbekannter unterirdischer“ Wasserführungen, durch die massiven Eingriffe durch Verdichtung der Zuwegung, Bau der Betonfundamente verschieben können sich diese Wasserführungen maßgeblich beeinflusset werden, d.h. nach dem Bau, können die Schüttungen der einzelnen Quellen zurückgehen, worse case wäre das Versiegen einzelner Quellfassungen = und dann? Dieses Risiko tragen wir!
2.) Negative „Wertschöpfung“ bei uns im Dorf:
- außer die Stadt Neckarsteinach, die Pflege Schönau, Hessenforst „profizieren“ nur drei Privatpersonen an den „Kern“-Pachteinnahmen maßgeblich, sprich mit geschätzten zu versteuernden 5.000 – 15.000 € Pachteinnahmen pro Jahr (sollte in diesen Gestattungsverträgen die gleichen Klauseln wie in dem uns vorliegenden enthalten sein, kann der Betreiber hier nachträglich verhandeln!). Als Eigentümer der verpachteten Grundstücke ist man für den Rückbau haftbar, wenn die Rücklagen des Betreibers nicht ausreichen, somit sollten aus den Pachteinnahmen Rücklagen der Eigentümer gebildet werden.
Demgegenüber stehen die Immobilienwertverluste, dies hat Dr. Axel Tausendpfund von der Eigentümergemeinschaft Haus & Grund im RNZ-Interview vom 13.06.2015 bestätigt – dies sei gerade im ländlichen Bereich „drastisch“. Diese betreffen in Langenthal alle Häuser, sprich ca. 100 Häusern, bei „nur“ 20% angenommenen Wertverlust (kann auch bis 50% betragen) und einem Durchschnittswert von 180.000€pro Immobilie ergibt sich hiermit ein Gesamtwertverlust in Langenthal von ca. 3,6 Mio. €.
3.) Die sogenannte Energiewende verläuft planlos und an der falschen Stelle ab:
-pro Jahr werden über 23 Mrd. € in erneuerbare Stromerzeugungsenergie-träger investiert, bzw. subventioniert, „Strom“ macht aber nur 20% unseres Primärenergiebedarfes aus = Windenergieanlagen haben 2014 ca. 1,5% unseres Energiebedarfes gedeckt. Das Ziel durch die erneuerbaren Stromerzeugung den CO2-Ausstoß zu senken ist nicht eingetreten (trotz des massiven Ausbaus der erneuerbaren), d.h. es wäre deutlich effizienter die anderen 80% unseres Energiebedarfes (Wärme, Kraftstoffe) zu fördern, und einen gesamtheitlichen europäischen Plan über alle Primärenergieformen (nicht nur Strom in Deutschland) zu erarbeiten!
-Wind- und Photovoltaikstrom sind Zufallsstrom, in Zeiten ohne Sonne/Wind muss unser Strom von konventionellen Kraftwerken erzeugt werden, bzw. auch von unseren Nachbarländer importiert werden (sowohl aus Kernenergie und Kohlekraftwerken), d.h. es müssen immer konventionelle Kraftwerke parallel zu Wind- und Photovoltaikanlagen vorgehalten werden. Scheint die Sonne und weht dazu noch der Wind, gibt es ein Überangebot an Strom, Strom wird ins Ausland nahezu „verschenkt“ um ein Kollabieren des Netzes zu verhindern – die Kosten hierzu trägt der deutsche Stromkunde.
Deshalb sagen wir NEIN zu Windenergieanlagen!
Unterstützen Sie uns für sich selbst hier in unserer Region!
Dezember 2015
Stadt Schönau sieht konkrete Gefährdung der Trinkwasserversorgungssicherheit der Bürger Schönaus durch den Bau/den Betrieb von fünf Windenergieanlagen am Greiner Eck
Die Stadt meldet konkrete Gefährdung der Trinkwassserversorgung im Regierungspräsidium Darmstadt an
Auszug aus Anschreiben:
...Die Stadt Schönau gibt zu bedenken, dass es durch den Eingriff, insbesondere bei der Herstellung der zwischen 25 und 30 m im Durchmesser und bis 6 m tief reichenden Fundamente im klüftigen Bundsandstein durchaus zu einer nachhaltigen Beeinträchtigung der v.g. Quelle kommen kann und sieht damit eine konkrete Gefährdung der Versorgungssicherheit der Bürger Schönaus. Auf Unverständnis stößt hier auch, dass die Stadt Neckarsteinach, die mit der Maßnahme das gleiche Gefährdungspotential für ihre eigene Quelle im Viehgrund schafft, dies wohl billigend in Kauf nimmt...
REGIONALVERSAMMLUNG HAT AM 11.12.2015 IN FRANKFURT ÜBER DAS GREINER ECK ENTSCHIEDEN UND ES ZUM VORRANGGEBIET FÜR WINDENERGIE BESTIMMT.
Wie erwartet, aber eigentlich doch nicht erhofft, hat die Regionalversammlung Südhessen (RVS) am 11.12.2015 in Frankfurt beschlossen, das Greiner Eck aus dem wertvollen, artenreichen FFH-Gebiet heraus zu reißen und zum Industriegebiet zu machen. Nichts anderes ist eine Vorrangfläche, die mit fünf Windenergieanlagen (WEA) bebaut werden soll. Die Grundlage dafür hat die grüne Regierungspräsidentin geschaffen: eine aalglatt geschönte Beschlussvorlage, gekennzeichnet von Auslassungen, falschen Feststellungen und klein geredeten Fakten, auf der zumindest die rot-grüne Mehrheit erwartungsgemäß ausrutschte und hilfesuchend die Arme hob, was als eindeutiges“ Votum dafür“ gelten konnte. So ist das, wenn die Demokratie auf eingeseiftem Boden ausrutscht.
Wir hatten eine Stellungnahme dazu verfasst und darin jeden ominösen Punkt der Vorlage richtig gestellt.
Das war uns dank Kenntnis der Verwaltungsakten und Antragsunterlagen aus dem RP möglich. Wir haben diese Stellungnahme an alle Fraktions-Geschäftsstellen in Frankfurt geschickt, mit der Bitte, sie an ihre Mitglieder in der RVS zu verteilen. Das geschah auch und lag allen am 11.12. sogar als Tischvorlage vor. Aber eine derartige Abweichung von der „ Abweichung vom Regionalplan Südhessen“, wie der Beschluss tituliert ist, war in keiner Weise vorgesehen. Nichts davon kam zum Tragen, auch die FDP-Anfragen dazu wurden erst gar nicht zugelassen und so fiel alles lediglich dem Tisch zur Last.
Wir waren nicht die einzigen, die intervenierten. Auch alle drei Hirschhorner Fraktionen wandten sich gegen die Ausweisung des Greiner Ecks als Vorranggebiet an die RVS! Ebenso der Gemeindeverwaltungsverband der badischen Orte ums Greiner Eck, von dem die Wasserversorgung für alle rundherum ausgeht. Welch ein Irrsinn, dieses Versorgungsgebiet mit fünf Windrädern risikobereit zu bebauen. Die Verantwortung dafür, die bei den seinerzeit beantragenden Städten liegt, dürfte sich als weiterwachsende schwere Bürde erweisen.
Wer sehen will, mit welch durchsichtigen perfiden Methoden Machtpolitik ihre Ziele ansteuert, der führe sich diese Beschlussvorlage aus dem Internet zu Gemüte. Eines dieser Schmankerl ist ein Abschnitt am Ende der Vorlage, wo es heißt: „Ferner ist zu berücksichtigen, dass sowohl die beiden Standortkommunen, die Städte Hirschhorn und Neckarsteinach als auch die dort ansässigen Bürgerinnen und Bürger das Vorhaben der Antragstellerin mehrheitlich befürworten. Gerade angesichts steigender Widerstände gegen die Nutzung der Windenergie in der Bevölkerung und der Politik wäre es vor dem Hintergrund der energiepolitischen Ziele, denen sich auch die Regionalversammlung Südhessen verpflichtet sieht, kontraproduktiv, die Zulassung der Abweichung zu versagen.“ Wer hat sie je gezählt, die Befürworter und Gegner von Windkraft in Neckarsteinach und Hirschhorn ? Einzig die Bürgermeister, die dieses legitimierende Faktum immer gerne und oft ins Feld führen?
Überdeutlich ist jedoch, dass Windkraftvorhaben noch schnellstmöglich durchgepeitscht werden sollen, bevor die kommende Wahl im März 2016 ansteht und eventuell politische Kräfteverhältnisse verschiebt, und bevor ab 1.1.2017 die EEG-Subventionen sinken und die Projektierer von Windenergieanlagen europaweite Ausschreibungen machen müssen, wodurch das lukrative Geschäft mit dem Profit nicht mehr so verlockend wird.
Verloren ist durch die Abstimmung der Regionalversammlung erst mal noch nichts. In der Beschlussvorlage steht nämlich auch, dass „Die Zulassung der Abweichung erlischt, wenn die Immissionsschutzrechtliche Genehmigung bestandskräftig versagt wird oder eine erteilte Genehmigung erlischt.“ Diese Genehmigung durch das Regierungspräsidum steht noch aus. Sollte sie erteilt werden, werden wir das Verwaltungsgericht anrufen. Aber zuallererst wird jetzt von Juristen mehrerer BIs die RVS-Entscheidung geprüft. Im Neuen Jahr davon mehr.
Bis dahin wünschen wir Ihnen allen und auch uns frohe, erholsame Festtage und ein gesundes Neues Jahr, in dem uns kein Windrad am Greiner Eck die Vögel und Fledermäuse wegrasiert. Wir danken allen ganz herzlich, die uns bis hierher unterstützt haben. Bleiben Sie weiter an unserer Seite und helfen Sie bitte dabei uns finanziell aufzurüsten, denn mit dem Greiner Eck würde das Tor für 400 Windräder im Odenwald weit aufgerissen. Das gilt es zu verhindern.
Bürgerinitiative Greiner Eck e.V., www.greinereck.de, Maria Lilek-Schirmer, 2.Vorsitzende
15.12.2015 eberbachchannel
Stadtverordnete von Hirschhorn fühlen sich bei ihrem früheren Votum getäuscht
....Die Stadtverordneten sehen sich laut Schreiben „getäuscht“ in ihrer Entscheidung vom April 2014. Damals habe man der Potenzialfläche für die Windkraft zugestimmt, weil die Sichtbarkeit der Windräder von Langenthal aus oder die Auswirkungen aufs historische Stadtbild von Hirschhorn vom Betreiber nicht benannt und nicht erkennbar gewesen seien. Auch werden - bisher nicht bekannte - Auswirkungen aufs Trinkwasser ins Feld geführt. Zusätzlich listet das Schreiben auf, dass es keine Bürgerbeteiligung gegeben habe, aus der sich die Aussage in der Sitzungsvorlage von einer „mehrheitlichen Befürwortung“ in der Bevölkerung herleiten lasse.
Letztendlich, war der Tenor bei den Stadtverordneten, gehe es nicht per se um ein Votum pro oder contra Windkraft.....
Skandalöse Aussage der Regierungspräsidentin Brigitte Lindscheid in Ihrer Beschlussvorlage zur Regionalversammlung am 11.12.2015 zur Umwandlung des Greiner Ecks in ein Wind-Vorranggebiet
Auf Seite 10 der Beschlussvorlage liest man:
"Ferner ist zu berücksichtigen, dass sowohl die beiden Standortkommunen, die Städte Hirschhorn (Neckar) und Neckarsteinach als auch die dort ansässigen Bürgerinnen und Bürger das Vorhaben der Antragstellerin mehrheitlich befürworten. Gerade angesichts steigender Widerstände gegen die Nutzung der Windenergie in der Bevölkerung und der Politik wäre es vor dem Hintergrund der energiepolitischen Ziele, denen sich auch die Regionalversammlung Südhessen verpflichtet sieht, kontraproduktiv, die Zulassung der Abweichung (Anmerkung: also das Greiner Eck in den Regionalplan aufzunehmen) zu versagen"
...ohne Worte...
Die Bürgerinnen und Bürger beider Kommunen wurden niemals zu dem geplantem Vorhaben gefragt, ein Abstimmergebnis liegt somit nicht vor. Die steigende Kritik begründet sich aufgrund neuer Erkenntnisse, dass viele Windindustrieanlagen gerade in den Mittelgebirgslagen leider unnötig errichtet wurden. Anstatt diese Fälle zu evaluieren und in Zukunft weitere, ähnliche Fehlschläge zu verhindern, unterdrücken Sie hier die Meinung der Bevölkerung durch Schaffung vollendeter Tatsachen. Nicht der Bürger verhindert den Erfolg einer Energiewende, sondern Politiker und Behörden, gerade mit solchen Methoden!
Die komplette Beschlussvorlage welche viele Sachverhalte nur oberflächlig darstellt finden Sie hier
09.12.2015 Rhein Neckar Zeitung
Windpark "Greiner Eck": Sind Bussard und Fledermaus bald schutzlos?
Regionalversammlung könnte den Naturschutz am "Greiner Eck" aufheben - Bau der fünf Windräder wäre dann möglich
...Ganz besonders ärgert sich Borst aber über eine ganz andere Formulierung in der Sitzungsvorlage: "Es ist zu berücksichtigen, dass sowohl die beiden Standortkommunen, die Städte Hirschhorn und Neckarsteinach, als auch die dort ansässigen Bürgerinnen und Bürger das Vorhaben der Antragstellerin (die Greiner Eck GmbH) mehrheitlich befürworten". Davon könne nicht die Rede sein, betonte Borst. Die Bürger der beiden Städte im hessischen Neckartal hatten niemals über die geplante Windkraftanlage am "Greiner Eck" abgestimmt.
Das “Greiner Eck” soll am 11.12.2015 von der Regionalversammlung im Regionalplan von einer Ausschlussfläche zu einer Vorrangfläche für Windenegie umgewandelt werden!
Hier finden Sie die Beschlussvorlage der Regierungspräsidentin:
UNSERE EINGABEN ANS REGIERUNGSPRÄSIDIUM DARMSTADT UND WINDKRAFT-VERANSTALTUNG IN HEIDELBERG AM 29. NOVEMBER 2015, Halle O2, 15.00-19.00 Uhr
Dass wir uns einige Wochen hier nicht zu Wort gemeldet haben, bedeutet nicht, dass wir nicht mehr am Ball waren in Sachen Greiner Eck. Im Gegenteil. Nichts hatte daneben sonst noch Platz. Das Jahr Aufschub, das wir mit unserem Artenschutzgarten erwirkt hatten, ging dem Ende zu, aber wir haben es ausgiebig für unsere Recherchen genutzt. Wie schon gesagt, leicht hatte man es uns im Vorfeld nicht gemacht. Die uns sehr spät überlassenen Antragsunterlagen des Projektierers und die angeforderten Verwaltungsakten vom Regierungspräsidium hatten einen Umfang von über 1000 Seiten, die durchgearbeitet werden mussten, um Sachverhalte aufzuspüren, die teilweise unentbehrlich zur Erstellung unserer Eingaben ans Regierungspräsidium waren. Denn überraschenderweise wurde uns Mitte Oktober die Vollständigkeit der Planer-Unterlagen mitgeteilt, die noch drei Wochen lang gesichtet würden. Im Prinzip würde danach die bis dreimonatige Genehmigungsphase beginnen, die aber auch sehr viel kürzer sein könnte.
Diese drei Wochen haben wir und unser Anwalt voll genutzt, um alle Bedenken schriftlich zu formulieren und zu begründen, die aus unserer und juristischer Sicht einer Genehmigung entgegenstehen. Es war ein Marathon-Arbeitsakt, der fristgerecht abgeschlossen und dem Regierungspräsidium zur Bearbeitung übermittelt werden konnte. Es handelt sich dabei um umfangreiche Schriftstücke zu den genehmigungsrelevanten Bereichen Trinkwassergefährdung, Immission und Naturschutz, wobei zu letzterem ein erneut beauftragtes Gutachten angefertigt und vorgelegt wurde. Da Windkraftanlagen eine immer mehr nachgewiesen schädliche Einwirkung auf die Umwelt, vor allem auf die zu nahe liegenden Anwohner haben, ist auch die Forderung nach einer Umweltverträglichkeitsprüfung mit eingeschlossen.
Damit haben wir alles getan, was zu diesem Zeitpunkt notwendig und möglich war. Nun wird das Ergebnis in Ruhe abgewartet, aber durchaus nicht tatenlos.
Wie man der Presse entnehmen konnte, sind mittlerweile auch Windkraftstandorte in der baden-würrtembergischen Nachbarschaft in Planung. Rund um Heidelberg scharen sich die Anlagen und stoßen auf Ablehnung. Dort gibt es allerdings eine Öffentlichkeitbeteiligung, die wir hier nicht hatten, und die Bürger nutzen die Möglichkeit von Einsprüchen. Neue Bürgerinitiativen wachsen auch dort heran und der Informationsbedarf ist groß. Deshalb veranstaltet die Heidelberger Bürgerinitiative „Rettet den Odenwald“ am Sonntag, dem 29. November 2015, von 15.00 bis 19.00 Uhr, in der Halle 02, Zollhofgarten 2, in Heidelberg einen Informationstag, an dem sich nicht nur unsere Bürgerinitiative, sondern auch die aus dem übrigen Odenwald beteiligen. Es gibt Informationstische und verschiedene große und kleine Vorträge zu allen Aspekten der Windenergie und eine moderierte Diskussionsrunde. Die Halle 02 liegt 200m westlich des Heidelberger Hauptbahnhofes und bietet jede Menge Parkplätze. Alle Interessierten, die den Odenwald in Zukunft nicht so windkraft-verspargelt sehen wollen wie den Hunsrück, den Vogelsberg und viele anderen deutschen Landschaftsstriche, sind herzlich dazu eingeladen.
In eigener Sache möchten wir noch einen dringenden Spendenaufruf an Sie richten und daran erinnern, dass wir unsere Arbeit zwar gerne für die ganze Gemeinschaft verrichten, dass wir die damit verbundenen hohen Kosten, die sich inzwischen im 5-stelligen Bereich bewegen, auf keinen Fall alleine tragen können. Gutachten und juristischer Beistand sind notwendig, kostenintensiv und unerlässlich. Bitte lassen Sie diesen Spendenaufruf nicht ungehört verhallen, fördern und unterstützen Sie unsere Arbeit für eine erfolgreiche Weiterführung. Spendenbescheinigungen fürs Finanzamt werden ausgestellt. Bitte dafür die Adresse angeben. Unser Spendenkonto bei der Volksbank Neckartal:
Bürgerinitiative Greiner Eck e.V.
IBAN: DE 84 6729 1700 0028 2224 08
BIC:GENODE61NGD
29.10.2015 Mitteilungsblatt Neckarsteinach
ENDLICH VOLLE AKTENEINSICHT IN PLANUNGSUNTERLAGEN UND VERWALTUNGSAKTEN
Die geplante industrielle Windkraftanlage mit 5 Windenergieanlagen am Greiner Eck, für deren Bau wir mit unserem artenschutzfachlichen Gutachten den einjährigen Aufschub erwirken konnten, rückt wieder bedrohlich näher. Das Jahr ist bald um.
Gegen heftigsten Widerstand, aber mit Beharrlichkeit, viel Geduld und juristischem Beistand ist es nach mehr als 10 Monaten gelungen, die Akteneinsicht per digitaler Kopie in die Antragsunterlagen zur Windkraftanlage (WKA) am Greiner Eck zu bekommen. Auch die umfangreichen, nur verschiedentlich geschwärzten, Verwaltungsakten vom Regierungspräsidium liegen uns jetzt vor. Das ist für konkretes Vorgehen unabdingbar und enorm hilfreich. Leicht hat man es uns auf der ganzen Linie nicht gemacht. Aber nun können wir die verbleibende Zeit noch effektiv nutzen.
Wird sie gebaut, die WKA am Greiner Eck, mitten im FFH-Schutzgebiet, gefährdet sie dort die Tierwelt mit streng geschützten Vögeln und Fledermäusen, sowie die Anwohner aller umliegenden Orte. Fünf fast 200 m hohe Riesenwindräder mit hoher Emission im Abstand von nur 1000 m zu Wohngebieten haben nachweislich gesundheitsschädliche Auswirkungen auf Mensch und Tier. Studien von Ärztevereinigungen und Schall-Experten dokumentieren Fälle von Betroffenen. Solchen Gefahren ausgesetzt zu werden unterläuft das Grundgesetz, weswegen Juristen für Januar 2016 eine Verfassungsklage vorbereiten. Das Bundesumweltamt hat zwischenzeitlich festgestellt, dass die geringe Emission der älteren niedrigen Windrädergeneration von 80m nicht bedenkenlos auf die neuen Riesenwindräder übertragen werden darf und beauftragte Studien. Die TA-Lärm DIN-Normen, die bislang keinerlei Schutzfunktion für die Anwohner von Infraschall emittierenden Anlagen beinhalten, werden unter die Lupe genommen und es gibt aktuell ein erfolgversprechendes Einspruchsverfahren beim Normungs-Ausschuss zur Überarbeitung. Auch in Hessen wird die FDP noch in diesem Jahr einen Gesetzesentwurf zur 10H-Regelung einbringen. D.h. dass der Mindestabstand von Windrädern zu Wohnhäusern aus Immissionsschutzgründen wenigsten 10 mal deren Höhe betragen muss. Das wären am Greiner Eck fast 2000m statt der jetzigen 1000m. Immobilienwertverluste von 20% aufwärts bis zur Unverkäuflichkeit und Unvermietbarkeit im Umfeld von Windkraftanlagen werden von Maklerverbänden bestätigt. Nicht von ungefähr gibt es inzwischen auch in Deutschland Überlegungen zu Ausgleichszahlungen für diesen Werteverlust, die in Dänemark bereits praktiziert werden. Auch die Gefährdung der Trinkwasserversorgung vom Greiner Eck her für umliegende Orte durch Bau und gewaltige Druckmassen der WK-Anlage droht. Erschreckende Vorfälle dieser Art von anderen WKA-Standorten gibt es vielfach. Die jüngsten Beispiele dafür sind Ulrichstein und Regleshain am Vogelsberg. Informieren Sie sich bitte auf unserer Homepage.
Rundum in unserer Schwachwindzone, auch um Heidelberg herum, drohen neue Windkraftanlagen von nachweislich fragwürdiger Wirtschaftlichkeit. Im Odenwald ganze 400 (!), die auch das Landschaftsbild unwiderruflich zerstören. Wir wehren uns dagegen, dass dieser sog. sauberen Windkraft-Technologie, deren Lebenszyklus noch nicht überschaubar erforscht ist, und den politisch kurzsichtigen Entscheidungen, dass dem der Schutz für Natur, Umwelt, Mensch und Tier so zielgerichtet und bedenkenlos geopfert wird.
Seit 19 Monaten arbeiten wir daran, die Auswirkungen am Greiner Eck zu erfassen und bei genehmigungsrelevanten Punkten einzuhaken. Erst jetzt mit der vollen Akteneinsicht, können weitere gezielte und aussichtsreiche Eingaben mit juristischem Beistand noch vor einer Genehmigung erfolgen. Wir leisten dies in Zusammenarbeit mit kompetenten Fachleuten für alle betroffenen umliegenden Ortschaften und deren Bewohner aus gemeinschaftlichem Selbstverständnis. Die Kosten dafür sind allerdings inzwischen im fünfstelligen Bereich aufgelaufen und das können wir auf keinen Fall allein bewältigen. Anwalt, Fachleute und Gutachten kosten eine Menge Geld und ohne das droht Handlungsunfähigkeit und die Zeit wird knapp. Deshalb wenden wir uns hier mit einem eindringlichen Spendenaufruf an Sie alle. Bitte unterstützen und fördern Sie unsere Arbeit mit dringend benötigten Geldspenden für eine konsequente, erfolgreiche Fortführung. Spendenbescheinigungen fürs Finanzamt werden ausgestellt. Bitte dafür die Adresse angeben.
Unser Spendenkonto bei der Volksbank Neckartal:
Bürgerinitiative Greiner Eck e.V.
IBAN: DE 84 6729 1700 0028 2224 08
BIC:GENODE61NGD
08.10.2015 Mitteilungsblatt Neckarsteinach
400 Windräder im Odenwald und 4000-5000 in ganz Hessen.
Das sind etwa 6x so viele, wie jetzt schon stehen. Die Landesregierung wird an diesem Ausbauziel ungeachtet aller fundierten Einwände und Belege festhalten und ihn forcieren. Das wurde bei einem Treffen von zahlreichen Bürgerinitiativen und dem hessischen Wirtschafts- und Energieminister Tarek Al-Wazir am 2. Oktober 2015 in Wiesbaden deutlich. Die Voraussetzungen für noch mehr und schnelleren Windkraftausbau werden offensichtlich zügig geschaffen. Ein Artikel des Bundesumweltportals vom 25.7.2015 gibt bekannt, dass die Landesregierung derzeit den so genannten Naturschutzleitfaden überarbeitet, der für die Genehmigung von Windkraftanlagen von großer Bedeutung ist. Es darf davon ausgegangen werden, dass die Naturschutzbelange dabei nicht gestärkt sondern eher erheblich gelockert werden, wie das vielfach bereits praktiziert wird. Die Veröffentlichung dieses aktualisierten Leitfadens wird noch in diesem Jahr erwartet. Bekannt wurde auch, dass das Hessische Wirtschaftsministerium eine Arbeitsgruppe eingerichtet hat mit der Aufgabe, die Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen.
Angesichts dieser Faktenlage wird klar, dass beim starren Festhalten an einer Energiewende, die nicht funktioniert und nach belegten Feststellungen zahlreicher Insider-Fachleute nicht funktionieren kann, weder der Erhalt unserer Natur und Landschaften von ernsthafter Bedeutung ist, noch der Erhalt von Lebensqualität und Gesundheit der Menschen ein Rolle spielt.
Die Windkraft, ohne Pilotprojekte als vermeintliches Rückgrat der Energiewende massiv ausgebaut, hat sich nicht als ernsthafte Option erwiesen, weil es viel zu wenig Wind gibt, wie mittlerweile klar ist. Abgesehen davon, dass die aus Windkraft gewonnene Energie nicht speicherbar ist und keine Versorgungssicherheit bietet. Die Fachwelt schließt aus, dass in den nächsten Jahrzehnten industriell nutzbare Großspeichertechnologien zur Verfügung stehen werden.
Aber der Schwachwind ist einer der Gründe, warum die 200m hohen Windradtürme nun auf Mittelgebirgskämme gebaut werden, mitten in die Wälder, Naturschutzgebiete, Naturparks und Erholungsgebiete, obwohl auch dort der Wind nicht ausreicht, wie zahlreiche defizitäre Windkraftanlagen auch bei uns im Odenwald beweisen. Kein Politiker traut sich, diese schlechte Nachricht zu verkünden. Den Grund dazu benannte Bundeskanzlerin Merkel bereits in einer Rede auf der Konferenz der Deutschen Energiewirtschaft am 29.10.2004: „Auf die Dauer gibt es so viele Profiteure der Windenergie, dass Sie keine Mehrheiten mehr finden, um das noch einzuschränken“.
Dieser erreichte Status offenbart jetzt das Ausmaß der Konsequenzen für Mensch und Natur und verlangt den betroffenen Bürgern ab, ihre Interessen selbst zu vertreten und den im Grundgesetz verankerten, aber gefährdeten Schutz ihrer Lebensgrundlagen wieder einzufordern.
Wir und viele andere Bürgerinitiativen arbeiten nach Kräften daran und werden unsere Forderungen an die Politik auf einer Kundgebung vor der Paulskirche in Frankfurt am Main am Samstag, dem 10. Oktober 2015 von 14.00 bis 16.30 Uhr vorbringen. Hier gibt es die Chance, unseren Bürgerwillen mit unserer Teilnahme und massivem Protest den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung zu demonstrieren.
04.10.2015
Die Unvernunft geht weiter - nachdem im Odenwald die Genehmigungsverfahren für WEA auf Hochtouren laufen, werden im Nachbarschaftsverbund Heidelberg-Mannheim die ersten Konzentrationszonen für Windenerigeanlagen vorgestellt => UNSERE REGION (Bergstraße, Odenwald, Rhein-Neckar Kreis) WIRD "VERSPARGELT"
Im Bereich des RP Darmstadt werden es im Odenwald fast 400 Windräder sein, im Nachbarschaftsverbund HD-MA ist von bis zu 80 Windrädern die Rede...
=> UNSERE REGION (Bergstraße, Odenwald, Rhein-Neckar Kreis) WIRD "VERSPARGELT"
Übersicht der Planungs- und Beantragungsaktivitäten Windenergieanlagen:
Am Beispiel der KZW 15 "Am Aukopf" des Nachbarschaftsverbundes werden sich die Windenergieanlagen auch im Neckartal breit machen. Fotomontage von der Höhenstraße in Ziegelhausen mit Blick auf Schlierbach und dem Auerhahnen:
Fotomontage für Dossenheim/Handschuhsheim/Schriesheim:
oder Hirschhorn am Neckar, Windenergieanlagenplanung "Greiner Eck":
weitere Planungszonen Odenwald:
oder aus Rothenberg (Odenwald):
oder Weinheim (Bergstraße):
Eine Bürgerinitiative vom Vogelsberg hat Fotomontagen erstellt, wie es vor der "Energiewende" ausgesehen hat und wie es heute aussieht - wir bewegen uns leider hier in der Region auch in die unvernünftige Richtung der Verspargelung:
Windparkstandortgegner aus weitem Umkreis nutzen Pferdemarkt zum Darlegen ihrer Sicht der Gefahren für Natur und Landschaft
Beerfelden/Eberbach. Etwa 20 Bürgerinitiativen tragen die Veranstaltung „Windkraft Industrieanlagen – Fakten und Aussichten“ am Pferdemarktwochenende. Vom nördlichen Odenwald, von der Bergstraße und Heidelberg bis hin zum Katzenbuckelgebiet und zum Kraichgau kamen Vertreter, um über die Problematik von Windkraftanlagen zu informieren und sich auszutauschen.
Wird die geplante industrielle Windanlage am Greiner Eck realisiert, ist sie eine in vieler Hinsicht zerstörerische, bedrohende Technologie für Natur, Landschaft, Umwelt und Anwohner der umliegenden Orte. Fünf 200 m hohe Riesenwindräder würden mit zu geringem 1000 m-Abstand von Wohngebieten gesundheitsschädliche Immissionseinwirkungen auf Mensch und Tier haben und nachweisbare Immobilienwertverluste von 20% aufwärts bis zur Unverkäuflichkeit und Unvermietbarkeit bewirken können, damit das schützende Grundgesetz unterlaufen. Die Trinkwasserversorgung vom Greiner Eck her für umliegende Orte wäre durch Bau und die gewaltigen Druckmassen der Anlage und die Zuwegungen gefährdet, von Eintrübung, bakteriologischer Verunreinigung, reduzierter Schüttung bis hin zum Versiegen von Quellen.
Es sei zum wiederholten Mal betont: Wir sind keine Gegner von Windkraft, aber wir sind dagegen, dass uns diese hochgerüstete Technologie, deren Lebenszyklus noch nicht überschaubar erforscht ist, als eine saubere untergeschoben wird, wie schon die Atomkraft, die noch viele Generationen nachhaltig belasten wird. Wir sind gegen ihre eingangs erwähnte zerstörerische Wirkung, die sich so umfassend entfalten kann, weil Politik die Bedingungen dafür schafft.
Auch die Mehrheit der Bundesbürger traut erstmalig der Politik die Lösung der anstehenden Aufgaben nicht mehr zu.
Die inzwischen vielfach gewonnene Erkenntnis, dass die Energiequellen Wind und Sonne allein, ohne entsprechende Speichertechnologie, ohnehin niemals Versorgungssicherheit leisten können und keine Planungssicherheit besteht, rüttelt Wirtschaft, Wissenschaft und Politik zunehmend wach. Die Energiewirtschaft (BDEW) auf ihrem diesjährigen Kongress und die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) rufen deswegen in diesen Tagen die Bundesregierung zum strukturierten Dialog auf. Umweltbundesamt, Techniker, Physiker und Ärztevereinigungen initiieren neue Studien um Aufschluss zu den gesundheitsschädlichen Bedrängungswirkungen zu gewinnen. Juristen bereiten eine Verfassungsklage vor und Verwaltungsgerichte entscheiden immer öfter zugunsten von Umweltverträglichkeitsprüfungen und strikter Einhaltung von Arten-, Natur-, Landschafts- und Umweltschutzgesetzen.
Wofür Bürgerinitiativen in ihrem Widerstand gescholten wurden und noch vielfach werden, dafür bekommen sie seit vorigem Herbst zunehmend Verstärkung aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik. Die FDP bringt aktuell einen Gesetzesentwurf in den Hessischen Landtag ein zur 1OxH-Abstandsregelung für Windräder von Wohnbereichen. D.h. dass ein Windrad von 200 m Höhe mindestens einen zehnfachen Abstand, also 2000m zum Wohngebiet einhalten muss. In Grein sind es nur etwa 1000m bis zu der nächstliegenden Orte Windenergieanlage. In anderen Ländern gelten Abstände von 3000 bis 6000 m. Die ältere Windradgeneration mit einer Gesamthöhe unter 100 m hatte diese gesundheitsschädlichen Auswirkungen nicht, aber die damaligen gesetzlichen Regelungen wurden einfach auf die jetzige, 200 m und mehr, hohe Generation übernommen und nicht an diese neuen Riesenwindräder angepasst. Durch gehäufte Erkrankungen in der Nähe von neuen Windkraftanlagen wurde der Focus darauf gelenkt. Inzwischen wurde auf Bundesebene die Gesetzesmöglichkeit zur länderspezifischen Festlegung von Abstandsregelungen geschaffen, um die Lebensqualität der Menschen zu schützen. Es wird sich zeigen, wie die hessische Landesregierung damit umgehen wird. In Nordhessen wendet sich eine CDU-Gruppe sogar unüblicher weise an die Regionalversammlung, die Verbindung zwischen kommunaler Selbstverwaltung und der Landesplanung, mit der Forderung nach einem dortigen Windkraft-Stopp. Überall gibt es Vorstöße um Veränderungen herbei zu führen und es wird immer deutlicher, dass die angestrebte Energiewende mit ihrem Massenausbau an Windkraft ohne Rücksicht auf Standort nicht nur bei den übergangenen Bürgern an Akzeptanz verliert.
In dem Zusammenhang möchten wir auf eine wichtige Veranstaltung hinweisen, die sich an alle Bürger und Bürgerinitiativen wendet: den Bürger-Energiegipfel am Samstag, dem 11. Juli 2015, 10.00 Uhr im Hessischen Landtag in Wiesbaden, zu dem die FDP einlädt. Dort soll ein Grundsatzpapier zu allen relevanten Aspekten erarbeitet werden zusammen mit fachkompetenten Referenten.
Wir erinnern auch an die Informationstage zum Thema: „Windkraft-Industrieanlagen: Fakten und Aussichten“, während des Pferdemarktes in Beerfelden, von Samstag, 11. Juli bis Montag, 13. Juli 2015, direkt neben dem Pferdemarkt-Parkplatz im Außenbereich des Reha-Zentrums. Veranstaltet vom Verein „Naturschutz und Gesundheit Sensbachtal e.V.“
Und noch an das 3. FORUM der BIGegenwind Weinheim e.V. am Donnerstag, dem 9. Juli 2015, um 19.00 Uhr im Rolf-Engelbrecht-Haus in Weinheim mit einem hochkarätigen Vortrag von Dr.-Ing. Detlev Ahlborn, dem Experten für Energietechnik, zum Thema „Wirtschaftlichkeit von Windkraftanlagen“.
Maria Lilek-Schirmer, 2.Vorsitzende
25.06.2015, Mitteilungsblatt Neckarsteinach
INFORMATION ZU REGIONALEN WINDKRAFT-VERANSTALTUNGEN
Als vor über einem Jahr die geplante Windkraftanlage am Greiner Eck in der Presse vorgestellt wurde, hieß es, sie sei das Pilotprojekt für 400 weitere im Odenwald. Sie rief damit unsere Bürgerinitiative ins Leben und wir entdeckten, dass es bereits etliche im Odenwaldgebiet gab, an denen wir uns gut orientieren konnten. Gute Vernetzung der Bürgerinitiativen in der Region und darüber hinaus ist eine entscheidende Hilfe dabei, methodisch und möglichst lückenlos den Sachstand und Überblick über Verfahrensmöglichkeiten zum Themenkomplex Windkraft zu gewinnen. Vor allem junge, neu konstituierte Bürgerinitiativen, wie wir damals, profitieren auch heute noch von diesem Umstand. Um dem oft fehlenden Informationsstand der Bürger auf die Sprünge zu helfen und die eigene Arbeit zu präsentieren, organisieren immer mehr Bürgerinitiativen ähnliche Informationsabende und –tage mit Fachvorträgen, wie wir sie auch bei uns in Neckarsteinach anbieten. Auf zwei solcher Veranstaltungen in nächster Zeit möchten wir hier hinweisen.
Das sind einmal die Informationstage zum Thema: „Windkraft-Industrieanlagen: Fakten und Aussichten“, die während des Pferdemarktes in Beerfelden stattfinden, von Samstag, 11. Juli bis Montag, 13. Juli 2015, direkt neben dem Pferdemarkt-Parkplatz im Außenbereich des Reha-Zentrums. Veranstaltet werden sie von dem Verein „Naturschutz und Gesundheit Sensbachtal e.V.“
Die Bürgerinitiative Gegenwind Weinheim e.V. veranstaltet ihr 3. FORUM am Donnerstag, dem 9. Juli 2015, um 19.00 Uhr im Rolf-Engelbrecht-Haus in Weinheim mit einem hochkarätigen Vortrag von Dr.-Ing. Detlev Ahlborn, dem Experten für Energietechnik, zum Thema „Wirtschaftlichkeit von Windkraftanlagen“. Die BI selbst wird den aktuellen Planungsstand zur Windkraft in Weinheim bekannt geben. Nicht nur in Weinheim, an der Bergstraße, rund um Heidelberg und vor allem im Odenwald gibt es zahlreiche Neuplanungen für Windindustrieanlagen.
Die nicht gegebene Wirtschaftlichkeit von Windkraftanlagen im Schwachwindgebiet gerade unserer Breiten ist ein Dauerbrennthema, dem die Projektierer beschwichtigend ausweichen und es möglichst klein reden ungeachtet von veröffentlichten Feststellungen der eigenen Lobby, die beklagt, dass 2/3 der Windräder unwirtschaftlich laufen. Angekommen ist diese nicht mehr zu ignorierende Erkenntnis allerdings bei jenen politischen Kräften, die den Windkraftausbau ideologisch und ungebremst vorantreiben.
So fordern z. B. die Klimaschutz- und Energieminister aus Hessen (verantwortlicher Minister Tarek Al-Wazir, die Grünen), Saarland, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Thüringen in einem neuerdings herausgegebenen Positionspapier, die deutsche EEG Subventionspolitik so zu verändern, dass selbst windschwache Binnenstandorte noch auskömmlich mit weiteren Windanlagen errichtet und betrieben werden können. Dass damit die bisher geleugnete Unwirtschaftlichkeit anerkannt und eingestanden wird, interessiert dabei so wenig, wie das berüchtigte lockere „Geschwätz von gestern“. Dass die Bürger und Stromverbraucher die Kosten auch dafür zu tragen haben, genauso wenig. Deswegen haben Bürger die Pflicht und auch die Chance sich zu informieren, die Ungereimtheiten, die Ihnen so untergejubelt werden, aufzudecken und ihre Interessen auch selbst vertreten zu können. Es gibt unzählige Möglichkeiten dazu, die aufgezeigten sind nur einige davon. Informieren Sie sich bitte auch auf unserer Homepage.
Maria Lilek-Schirmer, 2.Vorsitzende
Bericht unseres 5. INFORMATIONS- UND VORTRAGSABENDS vom 19. Mai 2015:
Sowohl direkt betroffene Anwohner der geplanten Windkraftanlage am Greiner Eck als auch Interessierte aus einem weiten Umkreis füllten den Saal im Sportheim an diesem Abend, einer Veranstaltung in Kooperation mit der Heidelberger BI „Rettet den Odenwald“. Am Anfang standen wie immer AKTUELLE MITTEILUNGEN der Bürgerinitiative „Greiner Eck“, diesmal solche, die sich aus der Akteneinsicht am Regierungspräsidium Darmstadt ergaben. Nach unserem erfolgreichen Artenschutzgutachten, das den Bau mindestens bis zur nächsten Rodungsphase verzögert, richtet sich unser Focus nun auf weitere kritische und genehmigungsrelevante Punkte.
Das sind einmal die Schall- und Schatten-wurfprognosen, von denen wir inzwischen wissen, dass elementare Fehler bei der Prognosestellung begangen wurden, die dazu führen, dass die zulässigen Immissions-richtwerte in mehreren umliegenden Orten überschritten werden. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Erkenntnisse über nicht mehr wegzuleugnende Auswirkungen von hörbaren und niederfrequenten Schallimmissionen darf das so nicht hingenommen werden.
Zweitens geht es um eine nicht auszuschließende Trinkwassergefährdung mit Eintrübung und bakteriologischer Verunreinigung und der möglichen dauerhaften Reduktion der Förderleistung von Quellen durch den Bau der Windindustrieanlage. Ein vorliegendes Gutachten des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie (HLUG) macht deswegen eine Genehmigung abhängig von einer vorher zugesicherten Ersatzwasserversorgung für diesen eintretenden Fall. Als betroffene Versorgungsquellen und Orte sind nur Grein, Darsberg und Langenthal genannt. Nicht benannt sind die Hirschhorner und Neckarsteinacher Versorgungsquellen, z.B. die im Lanzenbachtal, von der aus gerade eine 1,5 Mill. € teure neue Wasserleitung nach Neckarsteinach gebaut wird. Wie wir inzwischen jedoch wissen, werden auch diese Quellen, wie alle übrigen, vom selben Wasseradernetz vom Greiner Eck her gespeist.
Eine solche Gefährdung des Grundlebensmittels Wasser durch den Bau einer Windindustrieanlage, die einen enormen Lastendruck auf die wasserführenden Schichten ausübt, die bei uns aus zerklüftetem Buntsandstein bestehen, eine solche Gefährdung auch nur annähernd zuzulassen, darf ebenfalls nicht hingenommen werden. Das sehr ernst zu nehmen, aufzuklären und dagegen vorzugehen liegt in der Verantwortung der Kommunen, die das Greiner Eck als Vorrangfläche für Windenergie beantragt, die Planung an den Bürgern vorbei mitbetrieben und den Beschluss zum Bau gefasst haben.
Ein weiterer Punkt ist die geplante Stromtrasse, die entlang der breiten Zuwegung 8,5 km lang nach Neckarsteinach führt, übrigens durch 16 wertvolle geschützte Biotope und 6 Wasserschutzzonen, darunter auch solche der Kategorie II. Wegen eines auf solch langer Strecke üblichen Energieverlustes bis zu 3% bestehen Forderungen zur Leitungsverstärkung eine Trafostation dazwischen zu schalten. Die allerdings kostet ca. eine Mill. € und ist für diese Trasse nicht vorgesehen. In Birkenau hatte derselbe Planer sein WK-Projekt fallen lassen und dies letztendlich mit der zu teuren Trafostation begründet, auch wenn dies als Ablenkung von der vernichtenden Windmessung (3,7m/s) durch die dortige Bürgerinitiative gewertet wird, eine Tatsache, die in unserer nachweislich windschwachen Zone von Projektierern tunlichst unterm Deckel gehalten wird.
Und letztendlich hat der Denkmalschutz ein Wort mit zu reden. Da geht es vorwiegend um die mittelalterliche Stadtansicht von Hirschhorn, die durch die Windräder dahinter empfindlich beeinträchtigt wird. Darauf aufmerksam wurden die Hirschhorner erst durch unsere Visualisierung der Windräder dort. Insgesamt sind das besorgniserregende Fakten, die nur noch wenig mit den beruhigend kleingeredeten des Projektierers gemeinsam haben.
„WERDEN MENSCH UND NATUR OPFER DER ‚ENERGIE-WENDE‘?“ war das nachfolgende Vortragsthema von Harry Neumann, dem ehe-maligen BUND-Landes-vorsitzenden Rheinland-Pfalz. Er beleuchtete die Auswirkungen von Windindustrieanlagen aus Sicht des unabhängigen Natur- und Landschafts-schützers in ihrer gesamtheitlichen Problematik. Musikalisch untermalte idyllische Landschaftsbilder und solche mit zunehmenden Verletzungen durch Windkraftbau, besonders im Wald, stimmten im Wechsel auf das Thema ein. Es war ein breitgefächertes Spektrum, das alle wesentlichen Aspekte von Energiewende und Windkraft erfasste, kritisch hinterfragte, definierte und einordnete. Im Mittelpunkt stand jedoch die Erkenntnis, dass Natur-, Arten- und Menschenschutz, Biodiversität und auch Klimaschutz zum Verlierer werden in einem System, das planlos, ungesteuert und rücksichtslos gegen bestehende Gesetze und Lebensgrundlagen agiert und in dem „Subventionsritter“ mit Goldgräbermentalität um das „Goldene Kalb“ tanzen. Verstrickung „zwischen Politik, Industrie, Projektierern, Investoren, Betreibern und leider auch Bürgermeistern und Gemeinderäten … beim zügellosen Ausbau der Windenergie“ erleichtern dieses. Kritische Stimmen und Mahner, die Fehlentwicklungen erkennen und offen äußern, finden kein Gehör. So Dr. Patrick Graichen, der Vordenker der Energiewende und Berater der Bundesregierung, der bekennt: „Wir haben uns geirrt bei der Energiewende – nicht in ein paar Details, sondern in einem zentralen Punkt. Die vielen neuen Windräder und Solaranlagen, die Deutschland baut, leisten nicht, was wir uns von ihnen versprochen haben. Die Energiewende, so wie sie jetzt ausgelegt ist, macht die Luft nicht sauberer, sondern dreckiger.“
Trotz nachweislich fehlender Wirtschaftlichkeit bei 2/3 aller Anlagen werden auch bekannte Schwachwindbereiche ohne Bedenken zerstörerisch mit Windindustrieanlagen zu geplant. „Zunehmende Zweifel an der Unabhängigkeit von Natur- und Umweltschutzverbänden“ kommen auf, wenn diese Ihren Schutzauftrag nicht mehr konsequent erfüllen.
Harry Neumann mahnt „die Einhaltung der Natur- und Artenschutzgesetze, des Landschaftsschutzes und des Menschenschutzes“ an und stellt Standardanforderungen an den ungesteuerten Windkraftausbau, denn „das Erstellen einer vollumfänglichen Umweltverträglichkeitsprüfung, die Beteiligung der Verbände, die Veröffentlichung aller Antragsunterlagen und Gutachten, das kritische Hinterfragen von ‚Gefälligkeitsgutachten‘ ist wie beim Bau von Straßen, Brücken, Autobahnen und Gewerbegebieten auch beim Bau von Windindustrieanlagen…nach wie vor eine Verpflichtung, denn „Artenschutz ist nicht verhandelbar“.
Mut zum Handeln spricht Harry Neumann den Bürgerinitiativen in den Ländern zu, denn ihnen bleibt es vorwiegend überlassen, gegen diese zerstörerische Entwicklung der Windindustrie-anlagen anzugehen. Kritiker von Windkraft werden jedoch schnell in die Atomkraftbefürworter eingereiht, eine Diffamierung, die übersieht, was uns und allen nachfolgenden Generationen fehlende und nicht rechtzeitig kritische Haltung gegenüber der Atomkraft-Technologie eingebracht hat. In dem Zusammenhang war der Bürgerinitiative eine ganz aktuelle Nachricht vom Deutschen Ärztetag zugegangen, der einen Entschließungsantrag auf „Intensivierung der Forschung zu möglichen gesundheitlichen Auswirkungen bei Betrieb und Ausbau von Windenergieanlagen“ stellte und an die Bundesärztekammer überwies. Darin heißt es u.a.:
„Der Ausstieg aus der Atomenergie zeigt, dass problematische Teilaspekte der Nutzung in die Zukunft verschoben wurden; bis heute ist die Frage der Brennstäbe nicht wirklich gelöst. Bei den erneuerbaren Energieformen sollte daher im Vorfeld der gesamte Lebenszyklus dieser Technologien von der initialen Rohstoffbereitstellung bis hin zur Entsorgung in die Planungen und Risikoabwägungen einbezogen werden. Dieses erfordert wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse zu möglichen gesundheitlichen Auswirkungen, um eine bewusste Abwägung von Nutzen und Zumutbarkeit von validen Beeinträchtigungen sowie Risiken vornehmen zu können. Insbesondere für die Immissionen im tieffrequenten und Infraschallbereich gibt es bisher keine belastbaren unabhängigen Studien, die mit für diesen Schallbereich geeigneter Messmethodik die Wirkungen auch unterhalb der Hörschwelle untersuchen. Somit ist eine gesundheitliche Unbedenklichkeit dieser Schallimmissionen derzeit nicht nachgewiesen.“
Unser nächster, noch nicht terminierter Vortragsabend wird sich übrigens mit diesem Thema befassen. Bis dahin können Sie sich auf unserer Homepage über aktuelle Entwicklungen informieren.
Den Presseartikel in der Rhein-Neckar Zeitung finden Siehier
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26.05.2015
Die Unvernunft geht weiter - nachdem im Odenwald die Genehmigungsverfahren für WEA auf Hochtouren laufen, werden im Nachbarschaftsverbund Heidelberg-Mannheim die ersten Konzentrationszonen für Windenerigeanlagen ausgewiesen (siehe Beispiel KZW 15, "Am Aukopf", oberhalb von Schlierbach und gegenüber von Ziegelhausen)
Im Bereich des RP Darmstadt werden es im Odenwald fast 400 Windräder sein, wenn man die Vorrangflächen mit 16 Hektar pro Windrad aufteilt unter Berücksichtigung der bereits aufgestellten, der beantragten und der zukünftig möglichen Windräder - 95% würden wohl im Wald gebaut werden, Übersichtskarte vom Greiner Eck aus nach Westen geschaut:
(Quelle BI-Lautertal)
und als Karte:
Im Rhein-Neckar Kreis (Nachbarschaftsverbund Heidelberg-Mannheim) werden die ersten Konzentrationszonen für Windenergieanlagen ausgewiesen, Übersichtskarte finden Sie hier:
Am Beispiel der KZW 15 "Am Aukopf" könnten sich die Windenergieanlagen auch im Neckartal breit machen. Fotomontage von der Höhenstraße in Ziegelhausen mit Blick auf Schlierbach und dem Auerhahnen:
....die Unvernunft geht weiter, grundlose Naturzerstörung und grundlose Gefährdung der Gesundheit aller Anwohner!
Unterstützen Sie uns!
21.05.2015 Weinheimer Nachrichten, Anmerkungen zum Leserbrief des Vorstandssprechers des BUND-Landesverbands Hessen
Panikmache statt Argumente
In seinem Leserbrief setzt der Vorstandssprecher des BUND-Landesverbands Hessen, Herwig Winter, verstärkt auf Panikmache als Werbemittel der Windkraftlobby. Fukushima und Tschernobyl werden bemüht, und der Menschheit wird eingeredet, die Welt würde auch im Odenwald bald untergehen, weil „die fossilen Energieträger eines nicht allzu fernen Tages aufgebraucht sein werden.“
Dass Rohstoffvorkommen endlich sind, bestreitet niemand. Nach neuen Energiequellen und -speichern zu suchen und zu forschen, ist deshalb unabdingbar. Warum sollen aber ohnehin knappe Ressourcen vergeudet werden, um ineffiziente Windparks zu errichten?
Den Windpark-Planern bläst aktuell der Wind ins Gesicht. Von Bürgerinitiativen im gesamten Odenwald werden inzwischen an den verschiedenen Standorten die prognostizierten Windgeschwindigkeiten und damit auch Renditeerwartungen stark in Zweifel gezogen. Die sogenannten Sodar-Messungen (Sound/Sonic Detecting And Ranging, ein akustisches indirektes Fernmessverfahren) seien viel zu ungenau, bemängeln sie.
In diese Kerbe schlägt auch die Bürgerinitiative (BI) Greiner Eck, die sich gegen den Windpark mit fünf Rotoren auf dem gleichnamigen Höhenzug zwischen Neckarsteinach, Hirschhorn, Heddesbach und Schönau-Altneudorf wendet...
Schönbrunner CDU-Gemeinderat Ingo Kreutzer beklagt Unzureichendes der Windenergiedebatte in der Verwaltungsgemeinschaft
Wirtschaftliche Einzelinteressen beherrschen die Windkraftdebatte; wer am Hebert Rotoren hinstellt, zerstört mehr, als er an Nutzen dabei heraus bekommt. Das sagt Ingo Kreutzer. Der pensionierte Unternehmensberater und Chemiker ist gleichzeitig Schönbrunner CDU-Gemeinderat und Mitbegründer der "Bürgerinitiative gegen naturfeindlichen Windkraftausbau". Im RNZ-Interview beklagt er, dass die Bürger und ihre politischen Vertreter nicht die erforderlichen Informationen erhalten, um eine gute Grundlage für ihre Entscheidung zu haben....
Die Bürgerinitiativen des Beerfelder Landes beschrieben in einer überfüllten Informationsveranstaltung in Gammelsbach die Auswirkungen der zu befürchtenden Landschaftsveränderungen durch riesige Windenergieanlagen.
„Der Odenwald - vom Naturpark zum Windindustriegebiet“
„Der Wind hat sich gedreht“, stellt der Referent fest. Die Windkraftprojektierer hätten mit ungeprüften Aussagen gearbeitet und nicht davor zurückgeschreckt, Gutachten in den Bauanträgen für ihre Zwecke zu modifizieren.
Heute seien die meisten Argumente für Windkraftnutzung im Odenwald durch Fakten widerlegt. Immer mehr ehemalige Befürworter und Zweifler haben sich den Erkenntnissen der BI's angeschlossen.
Ein Umbau der Energieproduktion auf erneuerbare Energieträger, der vor allem auf fluktuierende Sonnen- und Windkraftwerke setzt und der die Physik des Wetters außer Acht lasse, sei zum Scheitern verurteilt. Es zeige sich jetzt allmählich, dass die Energiewende nicht bis zum Ende durchdacht worden sei.
Aussagen des künftigen Landrats finden bei Windrad-Gegnern positive Resonanz
Der Arbeitskreis Alternative Energien sieht mit dem Defizit des kommunalen Windrads bei Breitenbrunn seine Warnungen vor einem solchen Engagement bestätigt. Vom künftigen Landrat Frank Matiaske erwartet er die politische Umsetzung jenes Umdenkens in der Windräder-Frage, das er im Wahlkampf zu erkennen gegeben hat.
Skeptiker weisen auf Geisberg-Diskrepanz (Mossautal) hin
08.04.2015 Veröffentlichung am 09.04. im Neckarsteinacher Stadtanzeiger
ZUR ABSICHERUNG DES RISIKOS FÜR GRUNDSTÜCKSEIGENTÜMER:
DIE BAUVERZÖGERUNG AM GREINER ECK FÜR EINE AUSSAGEFÄHIGE WIND-MASTMESSUNG NUTZEN !
In den beiden letzten Artikeln im Stadtanzeiger berichteten wir über die Risiken welche die Grundstückseigentümer (unsere Stadt oder Privatleute) mit der Unterzeichnung eines Gestattungsvertrages für Windenergieanlagen (WEA) eingehen. Doch wie kann sich ein Grundstückseigentümer gegen die wirtschaftlichen Risiken absichern?
Speisen die Windenergieanlagen ausreichend Strom in das Netz ein, um aus den für 20 Jahre garantierten EEG Subventionen die Finanzierungs- und Unterhaltskosten zu decken, haben die Grundstückseigentümer im laufenden Betrieb nichts zu befürchten. Das Risiko der kommunalen bzw. privaten Haftung ist dann überschaubar, wenn in der Betriebsphase kein Insolvenzrisiko besteht.
Es muss allerdings vor dem Bau sichergestellt werden, dass der gewählte Standort die notwendigen Windgeschwindigkeiten aufweist. Deshalb finden vor dem Bau Windmessungen statt. Laut TÜV-Süd ist eine korrekte Windmessung mittels Messmast und idealerweise in Höhe der späteren Nabenhöhe der WEA durchzuführen. Andere, nicht zur Akkreditierung geeigneten Messungen sind z.B. die SODAR oder LIDAR basierte Messung. Besonders in Waldgebieten ist die SODAR - Messung nicht geeignet! Das Planungsbüro 3P hat am Greiner Eck mittels des ungeeigneten SODAR Messverfahrens die Windgeschwindigkeiten ermittelt und sie mit bis zu 7m/s angegeben.
In den uns vorliegenden Windprofilauswertungen, basierend auf Messdaten der letzten 20 Jahre, beträgt die mittlere Jahreswindgeschwindigkeit am Greiner Eck in 140m Höhe nur 5,4m/s.
Für die Berechnung der zu erwartenden Ertragsprognosen werden von Investoren die sogenannten P-Werte (P=probability) als Basis herangezogen. Dieser P-Wert gibt die Wahrscheinlichkeit des Eintritts der Windertragsprognose an. Je höher der P-Wert ist, umso höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass der prognostizierte Ertrag mindestens erreicht wird. Ein P50-Wert gibt an, dass mit einer Wahrscheinlichkeit von 50Prozent die prognostizierte Windgeschwindigkeit mindestens erreicht wird. So gibt z.B. juwi – Invest die zugrunde liegenden Erträge mit dem P75 – Wert an, bei dem mit 75 prozentiger Wahrscheinlichkeit die angegebenen Windgeschwindigkeiten, bzw. Winderträge erreicht werden.
Bei den uns vorliegenden Windwerten von 5,4m/s beträgt mit einer Wahrscheinlichkeit von 50% die mittlere Windgeschwindigkeit am Greiner Eck nur noch 4,8m/s (P50). Bei dem von Investoren zugrunde gelegten P75 Wert liegt die zu erwartende Windgeschwindigkeit am Greiner Eck noch bei 4,3m/s.
Ein wirtschaftlicher Betrieb ist selbst mit der uns vorliegenden hohen Windgeschwindigkeit von 5,4m/s nicht möglich.
Doch was stimmt jetzt, 7m/s, 5,4m/s oder doch nur 4,3m/s? Diese Frage kann nur mit einer technisch gesicherten Mastmessung beantwortet werden. Als Beispiel möchten wir Mastmessungen von Bürgerinitiativen aus Lautertal und Birkenau anführen. Dort hatte sich gezeigt, dass die von unserem Planungsbüro 3P mittels SODAR ermittelten Windgeschwindigkeiten bei weitem nicht erreicht wurden. In Birkenau lag die mittlere Windgeschwindigkeit mittels Mastmessung bei 3,7m/s. Mit diesen Windgeschwindigkeiten ist eine wirtschaftlich gesicherte Begleichung der Finanzierungs- und Unterhaltskosten nicht möglich, es besteht Insolvenzgefahr und damit höchste Gefahr für die Grundstückseigentümer. Beide Projekte in Birkenau und Lautertal wurden übrigens daraufhin gestoppt!
Schaut man auf das letzte vom Planungsbüro 3P umgesetzte Projekt am Geisberg (Mossautal), verdichten sich hier die Meldungen, dass die erwarteten Ertragsziele im Jahr 2014 deutlich unterschritten wurden. Die Stadt Erbach und die Gemeinde Mossautal haben sich daraufhin von den angebotenen Beteiligungen der Stadtwerke Viernheim und Bad Vilbel aufgrund eines erhöhten Risikos des Einlageverlustes distanziert und lehnen nun eine Beteiligung am Windpark ab. Dies ist umso erstaunlicher, als die Gemeinde Mossautal lange darum gekämpft hatte eine solche Option von den Stadtwerken angeboten zu bekommen. Zitat aus dem Echo: „Zwei Jahre lang hat Mossautal darum gekämpft, Anteile an der Windpark Geisberg GmbH zeichnen zu dürfen. Wenn die Gemeinde und ihre Bevölkerung schon die Beeinträchtigungen durch Windräder in der Gemarkung hinzunehmen hätten, dann gehe es nicht an, dass die Chance auf Profite aus dem Rotorenbetrieb allein bei den Kommunen der involvierten Stadtwerke liege “. Aber jetzt, nach Vorlage von Zahlen des ersten Betriebsjahres, lehnen beide Gemeinde- bzw. Stadtvertretungen eine Beteiligung ab!
Aufgrund unseres Hinweises der deutlich geringeren Windgeschwindigkeit am Greiner Eck, für das die gleichen exzellenten Windwerte seitens des Planers wie am Hainhaus in Bad König angegeben werden, wobei das kommunale Windrad am Hainhaus in den letzten drei Jahren schon 390.000 € Verlust eingefahren hat, und aufgrund der Erfahrungen mit der Geisberg-WEA, dem letzten Projekt des Planungsbüros 3P, raten wir dringend dazu, das Jahr Baustillstand am Greiner Eck für eine solche Mastmessung zu nutzen! Fordern Sie diese als betroffene Grundstücksbesitzer ein, denn noch ist Zeit dazu, die Wirtschaftlichkeit vom Planungsbüro gesichert nachweisen zu lassen!
04.04.2015, Repräsentative Windmessungen mittels Mast belegen die Ungenauigkeit der SODAR-Windmessung in Waldgebieten
Am Greiner Eck wurden die "bis zu 7 m/s" durchschnittliche Jahreswindhöffigkeit mittels SODAR Messung festgestellt, im Lautertal wurde mittels Messmast die dortigen SODAR-Messwerte deutlich unterschritten!
SODAR Messwerte laut Planungsbüro 3P im Lautertal: bis 6,2m/s
Windmessung per Messmast: 4,45m/s
=>wirtschaftlicher Betrieb von WEA nicht möglich!
morgenweb:
Windkraft: Neue Ergebnisse unterscheiden sich deutlich von bisherigen
Bürgerinitiativen legen eigene Messdaten vor
Lautertal
Im April wurde er aufgestellt: Ein langer, dürrer Mast auf dem Knodener Kopf, ganz in der Nähe der möglichen Rotorenstandorte. Mit diesem Gerät misst man die Windgeschwindigkeit mit der gleichen Norm, wie sie für Windkraftanlagenbetreiber gilt". Es errechnete sich für die Nabenhöhe von 141 Metern - entsprechend der von der GGEW geplanten Windkraftanlage (WKA1) - eine durchschnittliche Jahreswindhöffigkeit von nur 4,45 Metern pro Sekunde . Diese liegt damit deutlich unter den von der GGEW am Runden Tisch gemachten Angaben von 5,90 oder sogar 6,2 Metern pro Sekunde", erklären die Sprecher der Bügerinitiativen Markus Bormuth (IGW) und Dr. Günther Haas (IKB).
Als Grund für die Abweichungen zu bisherigen Gutachten sehen sie die unterschiedlichen Messverfahren: "Die im Auftrag der GGEW errechneten Windgeschwindigkeiten wurden mit dem sogenannten Sodarverfahren ohne Mastmessung ermittelt. Hierbei handelt es sich um ein indirektes Schallmessverfahren, bei dem die Windgeschwindigkeit vom Boden aus gemessen wird. Dieses Messverfahren wird aufgrund seiner Fehleranfälligkeit vom Förderverband Windenergie für Gebiete hoher Geländerauhigkeit wie Hügellandschaften und Waldgebiete - also wie vor Ort am Haurod und dem Knodener Kopf - nicht empfohlen, sondern soll in diesen Fällen nur ergänzend zu Mastmessungen eingesetzt werden."
„Künftigen Landrat Frank Matiaske in Haltung unterstützen“
ODENWALDKREIS / ROHRBACH. - Aus gegebenen Anlass befasste sich der Arbeitskreis Alternative Energien Odenwald bei seinem jüngsten Treffen mit der desolaten Lage der kommunalen WKA 7 am Hainhaus.
...
Blinden Auges hätten statt dessen die Mehrheitsfraktionen in der Erwartung satter Gewinne diese Warnungen in den Wind geschlagen. Nur die FDP-Fraktionen habe von Anfang an konsequent gegen dieses Projekt gestimmt.
Von den verantwortlichen Kommunalpolitikern erwarte jetzt der Arbeitskreis, "dass sie aufhören, an Wunder zu glauben, und in Zukunft den Bürgerinnen und Bürgern reinen Wein einschenken".
Der Odenwald sei ein windschwaches Gebiet, Investitionen in WKA seien mit hohen Risiken verbunden.
...
Abschließend befasste sich der Arbeitskreis mit dem Ergebnis der Landratswahlen. Wie bekannt, ist der amtierende Landrat Kübler (ÜWG) gescheitert. Statt dessen setzte sich sein Herausforderer Frank Matiaske (SPD) mit deutlicher Mehrheit durch.
Frank Matiaske hatte sich während einer Podiumsdiskussion in Erbach zur Rolle der Windkraft im Odenwald in einer Weise geäußert, die ein Umdenken signalisierte. Offensichtlich seien die Windverhältnisse im Odenwaldkreis zu positiv prognostiziert worden.
Man müsse sich deshalb die Frage stellen, ob nicht eine Nachbesserung notwendig sei, um zu verhindern, dass Windräder im Odenwaldkreis errichtet werden, die keinen ökologischen und ökonomischen Sinn hätten.
Sowohl die Defizite der WKA 7 als auch der häufige Stillstand der Windräder auf dem Geisberg wie weiterhin die Tatsche, dass sich die Energiegenossenschaft Odenwald aus wirtschaftlichen Gründen aus einem Projekt im Südteil des Odenwaldkreises zurückgezogen habe, hätten ihn nachdenklich gemacht.
Die Idee der Wertschöpfung durch WKA im Odenwaldkreis müsse deshalb in Frage gestellt werden. Es wäre fatal, wenn durch die Propagierung eines solchen Wertschöpfungsmodells Bürgerinnen und Bürger zu Beteiligungen animiert und ihre Ersparnisse einem solchen Risiko aussetzen würden.
Die Mitglieder des Arbeitskreises äußerten die Erwartung und die Hoffnung, dass der künftige Landrat Frank Matiaske, einmal im Amt, bei dieser Haltung bleibe und die SPD–Fraktion ihn darin unterstützt.
Energiewende – Gemeinde Mossautal verzichtet auf Wahrnehmung seiner Option zum Einkauf in die Geisberg GmbH
Die Gemeinde Mossautal wird ihre Option auf eine Beteiligung an der Windpark Geisberg GmbH nicht wahrnehmen. Mit einer entsprechenden Entscheidung hat die Gemeindevertretung nun die Konsequenz aus Zweifeln an der Wirtschaftlichkeit der fünf ihre Gemarkung berührenden Windräder gezogen
...Da allerdings hatten die Erbacher Gremien von ihrer Option auf eine Beteiligung schon ebenso dankend Abstand genommen wie von der Anregung einer alternativen Zeichnung durch die Bürger.
Dem ließ nun Mossautal seinen öffentlichen Abschied von den Windrad-Gesellschafter-Ambitionen mit der Begründung folgen, der Einkauf stelle sich inzwischen als „unkalkulierbares Risiko“ dar. „Die Ausführungen der Windpark Geisberg GmbH haben die zwischenzeitlich aufgekommenen Zweifel nicht vollständig ausräumen können“, fassten Bürgermeister Dietmar Bareis und Beigeordneter Günter Bardohl die Beschlussgrundlage zusammen, um dies im ECHO-Gespräch mit einem Fazit ihres Engagements in der Windräderfrage zu verbinden
15.03.2015, Veröffentlichung im Neckarsteinacher Stadtanzeiger, Risikopapier für Grundstückseigentümer welche ihr Grundstück zur Gestattung von WEA verpachten, Teil 2:
INFORMATIONEN ZU UNTERSCHÄTZTEN RISIKEN BEI DER VERPACHTUNG VON GRUNDSTÜCKEN FÜR WINDENERGIEANLAGEN (WEA)
Vielen Dank an die Bürgerinnen und Bürger die uns so positive Rückmeldungen zu unseren Artikeln geben. Vergangene Woche publizierten wir das Risikopapier unter dem Titel „(K)eine Lizenz zum Gelddrucken?“ der VERNUNFTKRAFT. (Bundesinitiative für vernünftige Energiepolitik). Zu Beginn möchten wir kurz auf die Frage eingehen, wie sich die angesprochenen hohen Rückbaukosten von 400.000-5000.000 € pro Windenergieanlage zusammensetzen – die Frage ist von hoher Bedeutung, da ja die Grundstückseigentümer im Falle einer Insolvenz für die Differenz der anfallenden Rückbaukosten zur Rückbaubürgschaft haften. Im Falle der Stadt Neckarsteinach wären dies Rückbaukosten für zwei WEA.
Die Firma ENERCON ging bereits im Jahr 2011 für die WEA Enercon E-101 (Nabenhöhe 135 Meter) von Rückbaukosten in Höhe von 191.000 € aus. Bei uns ist die Enercon E115 geplant, die zwar die gleiche Nabenhöhe aufweist, aber sich durch einen größeren Rotorblattdurchmesser (größeren Sondermüllanteil) und einen stabileren Aufbau (Mehraufwand Fundament) unterscheidet. Deshalb kann man linearisiert von einer Rückbausumme von ca. 217.000 € für die Enercon E-115 ausgehen.
In diesem Betrag ist der Erlös aus dem Rückbau durch Verkauf (Stahl, Schrott, Kupfer etc.) veranschlagt –die Bewertung dieses „Schrottwerts“ für bis zu 20 Jahre in die Zukunft ist aber riskant. Außerdem steht das Geld der Recycling-Firmen erst nach erfolgreichem Verkauf zur Verfügung; es wird aber zur sofortigen Bezahlung der Abrissfirmen benötigt.
In der ENERCON-Berechnung sind die Kosten für den Rückbau der Infrastruktur nicht enthalten. Es sind hier weitere ca. 20.000 € pro WEA zurückzulegen. Damit ergibt sich eine Rückbausumme für die ENERCON E-115 von ca. 237.000 € im Jahr 2011, heute wären dies Inflationsbereinigt 257.000 €.
Ebenfalls in dieser Berechnung keine Berücksichtigung findet die Entsorgung des Sondermülls, da die Rotorblätter aus GFK-Material so einzustufen sind. Momentan ist noch nicht geklärt, wie in ca. 20 Jahren der massiv anfallende Sondermüll der WEA entsorgt werden soll und welche Kosten dann entstehen werden.
Diese von ENERCON prognostizierten Rückbausummen sind Nettobeträge. Gemäß ministeriellem Erlass des Landes Hessen ist auf diese Kosten die gesetzliche Mehrwertsteuer aufzuschlagen, die zurzeit 19% beträgt. Damit erhöhen sich die Rückbaukosten auf ca. 306.000 €. Dies bedeutet, dass heute schon die von Hessen geforderte Bankbürgschaft von Nabenhöhe x 1.000€ = 135.000 € nicht zur Deckung des Rückbaus reicht. Die Inflation ist in dieser Rechnung bisher unberücksichtigt. Bei einer durchschnittlichen Inflationsrate von 1,6% p.a. (dies ist die durchschnittliche Inflationsrate in Deutschland seit Einführung des Euros) würden sich die Rückbaukosten auf 420.000 € (ohne Berücksichtigung des Sondermülls) in 20 Jahren erhöhen, bei einer Inflationsrate von 2% auf 454.000 € und bei 3% auf 553.000 €.
Die Betreiber sind angehalten, diese Bankbürgschaft zu erhöhen, leistet die Betreibergesellschaft den Inflationsausgleich, wächst die Bankbürgschaft von 135.000 € bei 1,6% Ausgleichszahlung nach 20 Jahren auf ca. 185.000 € an. Somit wäre der Grundstückseigner zur Übernahme von 420.000 € - 185.000 € = 235.000 € haftbar. Im Falle der Stadt Neckarsteinach wäre man dann für zwei WEA verantwortlich, sprich die Zuzahlung zum Rückbau würde mit 470.000 € zu leisten sein.
Hier jetzt die Fortführung des Risikopapiers:
Haftung bei Schäden durch die WEA: Grundsätzlich haftet ein Grundstücksbesitzer für Schäden an Natur und Umwelt. Aus diesem Grund werden hier Haftpflichtversicherungen mit einer sogenannten Öko-Klausel abgeschlossen.
Diese übernehmen im Schadenfall das Risiko des Grundstücksbesitzers und regulieren die Schäden. Welche Schäden tatsächlich übernommen werden, kann man in den Versicherungspolicen oder Anträgen nachlesen.
Ein wichtiger Punkt ist der Schaden von WEA an Ihrem Grundstück. Da Sie kein Dritter sind, muss der Schaden des Verpächters mit eingeschlossen werden. In der Haftpflichtversicherung sind Schäden an gemieteten, geliehenen und gepachteten Gegenständen zunächst ausgeschlossen.
Sollte die WEA Umweltschäden verursachen, sind Sie als Grundstücksbesitzer voll haftbar. In den Versicherungsbedingen muss z.B. der Schaden am Grundwasser mit versichert sein. In der Regel finden Sie hier aber nur die Schadenübernahme an Oberflächenwasser. Grund hierfür ist das nicht kalkulierbare Risiko für den Versicherer. Daher müssen, wenn nicht vorhanden, zusätzliche Klauseln und Einschlüsse in die Öko-Haftpflichtversicherung integriert werden.
Die Versicherungsprämien sind für die Zukunft nicht garantiert und hängen vom allgemeinen Schadenverlauf aller Anlagen ab. Eine einmalige Vorlage einer Versicherungspolice bei einem Pachtabschluss gibt keine Garantie, dass der dort vorgelegte Versicherungsschutz noch in 5 oder 10 Jahren gilt.
Auch wenn Policen mit langer Laufzeit vorgelegt werden, so können diese, wie auch bei anderen Versicherungen üblich, nach §92 des VVG (Versicherungsvertragsgesetz), bereits beim ersten Schadensfall gekündigt werden. Es ist fraglich, ob dann eine vergleichbare Versicherung zu ähnlichen Konditionen und ähnlicher Schadensabdeckung gefunden werden kann. Man denke an die Immobilien in potentiellen Überschwemmungsgebieten, die nach Überschwemmungen nicht mehr versicherbar sind.
Der Verpächter sollte sich den gültigen Versicherungsschutz jährlich nachweisen lassen, denn eine Versicherung ist vom Betreiber ohne das Wissen und die Zustimmung des Grundstücksbesitzers kündbar. Wir raten Ihnen daher, Ihre Versicherungssituation von unabhängiger Seite genauestens prüfen zu lassen.
Ungleichgewicht der Risiken bei Zusammenschluss von Verpächtern: Während die Anlieger Ihres Grundstücks möglicherweise an Ihrer WEA monetär mit partizipieren, sind Sie als Grundstückseigentümer bei Umweltschäden auf Ihrem Grundstück und für ungedeckte Rückbausummen der alleinige Ansprechpartner der Behörden.
Steuern und Abgaben:
Pachteinnahmen sind, wie jede andere Einnahme auch, jährlich zu versteuern.
Grundsteuer A oder B
Nach dem Urteilstenor des Finanzgerichts Münster sind die Standortflächen einer WEA Grundvermögen, insoweit fällt für die Fläche also Grundsteuer B an. Wie die Zuwegungen und sonstige Flächen einzuordnen sind, ist strittig und abhängig von dem jeweiligen Sachverhalt.
Entnahmegewinn: Die betriebsfremde Verwendung von Grundstücken oder Grundstücksteilen kann zu einer Entnahme der Fläche aus der Land und Forstwirtschaft führen, die letztlich steuerlich höhere Belastungen auslösen können.
Entwertung der Grundstücke und Immobilien in der Umgebung der WEA:
Viele Verpächter besitzen Grundstücke oder Immobilien in der unmittelbaren Umgebung der WEA. Man kann davon ausgehen, dass die Wertminderung dieser Immobilien ca. 20-50% beträgt und im Extremfall zur Unverkäuflichkeit führt. Sofern Sie Vermieter sind, kann dies die erzielbaren Mieteinnahmen entsprechend mindern. Insbesondere wenn es sich bisher um eine ruhige und harmonische Umgebung handelt, kann der Wohnwert empfindlich leiden. Deshalb sollte jeder Verpächter diese Wertminderung seines Besitzes dem erwarteten Gewinn durch Verpachtung eines Grundstücks für die WEA gegenüberstellen.
Auswirkungen auf die Lebensqualität der Sozialgemeinschaft: Je nach geografischer Situation beeinträchtigen WEA die Anwohner eines weiten Umkreises zum Teil erheblich. Dies schließt Lärmemission, Schattenschlag, gesundheitlichen Risiken sowie die Veränderung des Lebensraumes ein. Benachbarte Immobilien erfahren eine deutliche Wertminderung, was ggf. die Altersvorsorge der Mitbürger gefährden kann. Durch die Bevorteilung Weniger auf Kosten der Sozialgemeinschaft kann es zu Spannungen und Konflikten in der Gemeinschaft kommen. Dies führt unter Umständen auch zu einer verminderten Lebensqualität der Familien der Verpächter. Auch dieser soziale Aspekt sollte dem erwarteten monetären Gewinn gegenübergestellt und abgewogen werden.
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Wir hoffen, Ihnen mit diesen Unterlagen eine nützliche Entscheidungshilfe zu geben.
Zu Ihrem eigenen Vorteil sowie zum Wohle der Menschen und der Natur.
Wir wünschen Ihnen eine kluge und vernünftige Entscheidung!
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Haftungsausschluss
Bitte überprüfen Sie die angesprochenen Punkte mit Ihrem Rechtsbeistand und ggf. mit Ihrem Steuer-und Versicherungsberater. Diese Hinweise stellen keine Rechtsberatung dar. Diese Unterlage wurde mit großer Sorgfalt nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Dennoch übernehmen wir keinerlei Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit des Inhaltes.
Bürgerinitiative Greiner Eck e.V., Peter Weimar, 3. Vorsitzender
15.03.2015, Veröffentlichung im Neckarsteinacher Stadtanzeiger, Risikopapier für Grundstückseigentümer welche ihr Grundstück zur Gestattung von WEA verpachten, Teil1:
INFORMATIONEN ZU UNTERSCHÄTZTEN RISIKEN BEI DER VERPACHTUNG VON GRUNDSTÜCKEN FÜR WINDENERGIEANLAGEN (WEA)
Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, die Bürger über die bedeckt gehaltenen Vorgänge und auch Risiken zum geplanten Windkraftbau am Greiner Eck zu informieren. Immer wieder stellen wir in Gesprächen mit den Bürgern fest, wie gering der Informationsstand und wie groß der Wunsch nach Aufklärung und Information ist, selbst bei den Entscheidungsträgern.
Kommunale und private Grundstückseigentümer stellen ihr Land für die Errichtung von Windkraftanlagen zur Verfügung und sehen hier gegebenenfalls eine Chance, etwas Gutes für die Umwelt zu tun. Da eine Windkraftanlage ein Industrieobjekt darstellt, ist es sicher sinnvoll, sich als Grundstückseigentümer mit allen Risiken, die mit der Verpachtung zusammenhängen, intensiv auseinanderzusetzen. Die Stadt haben wir bereits mit der Auflistung der Risiken, die von der „Bundesinitiative für vernünftige Energiepolitik“ herausgegeben wurde, informiert. Nun wollen wir das auch den Bürgern vermitteln, die im Risikofall alle mitbetroffen sind.
Der wichtigste Punkt ist, dass die Grundstückseigentümer letztendlich zur Kasse gebeten werden, wenn das Projekt schief läuft und die erwarteten Gewinne ausbleiben. Das kann im schlimmsten Fall bei der Stadt zu haushaltsbedeutenden Fehlbeträgen führen und für Grundstückseigentümer zu privaten Insolvenzen. Deshalb möchten wir auf diesem Wege einige Aspekte und Erfahrungswerte nennen, nach denen ein unterschriebener Gestattungsvertrag zur Abschätzung des vorhandenen Risikos überprüft werden sollte.
Sicherheiten der Beteiligten: Im Allgemeinen ist die finanzierende Bank „Erstrangiger Gläubiger“. Im Nachrang stehen die privaten Anleger und der Grundstückseigentümer. Die WEA wird im Allgemeinen als "Sicherheitsübereignung" an die finanzierende Bank übertragen, die sich ein direktes Zugriffsrecht auf die Einspeisevergütung per Abtretung sichert. Die Einlagen der privaten Anleger werden üblicherweise nicht abgesichert, der Verpächter hat gegenüber dem WEA-Betreiber meist keinerlei Sicherheit, falls dieser die versprochenen Pachtzahlungen nicht leistet.
Der Grundstücksbesitzer ist dafür verantwortlich, dass bei einer eventuellen Bodenkontamination durch Schäden und/oder Leckagen an der WEA oder nach Stilllegung der Anlage alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden und muss bei finanziellen Engpässen einspringen. Daher kaufen Projektierer in der Regel keine Grundstücke, sondern pachten sie nur.
Der Projektierer stellt die WEA auf das Grundstück des Verpächters und hat dabei eine sofortige Einnahme. Diese bemisst sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure und beträgt ca. 10% des Investitionsvolumens, d.h. ca. 500.000 € pro Windrad. Danach verkauft er die Anlage oftmals an einen Betreiber. Dadurch ist es für ihn nicht relevant, ob die Anlage wirtschaftlich betrieben werden kann. Für die Verpächter sollte dies aber sehr interessant sein, da hier Pachteinnahmen realisiert werden sollen und sie für ihr Grundstück haften.
Bei der derzeitigen Einspeisevergütung und den Erstellungskosten ist eine Mindestwindgeschwindigkeit von ca. 6,8m/s erforderlich, um eine Anlage über mehrere Jahre wirtschaftlich betreiben zu können. Die Erfahrungen zeigen, dass die Anlagen bei niedrigeren Windgeschwindigkeiten defizitär laufen. Der Odenwald ist ein Schwachwindgebiet. Eine Windgeschwindigkeit von 5,75m/s, wie sie hier im besten Fall vorherrscht, zieht 40% geringere Einnahmen nach sich. Aufgrund physikalischer Gesetze sowie statistischer Zusammenhänge bewirken schon kleinste Prognosefehler bei den tatsächlichen Winderträgen gravierende Einbußen bei den monetären Erträgen aus denen sich letztlich die Pachteinnahmen speisen. Die Erfahrungen zeigen, dass die Anlagen bei niedrigeren Windgeschwindigkeiten, als in der Planungsfase angenommen, defizitär laufen.
Weiterhin ist zu beachten, dass die gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich des Lärmschutzes der Bevölkerung möglicherweise aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse im Laufe der nächsten Jahre angepasst werden müssen. International ist bereits jetzt Konsens, dass ein Abstand zur nächsten Wohnbebauung unter 2000m zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Schäden führen kann. Welche weiteren Erkenntnisse demnächst gewonnen werden, ist nicht absehbar. Da die Menschen laut Grundgesetz ein Recht auf körperliche Unversehrtheit haben, könnte es dazu kommen, dass die Gerichte dem stattgeben müssen und die WEA auf dem Pacht-Grundstück innerhalb der vorhergesehenen Laufzeit stillgelegt und abgebaut werden muss. Momentan wird die TA Lärm (Lärmverordnung) in diese Richtung überarbeitet. Inzwischen erkennen die Krankenkassen Schwindel durch Infraschall als behandlungs-bedürftige Krankheit an. Der Diagnoseschlüssel lautet: ICD-10-GM2010 –Code T75.2.
Windenergieanlagen können auch zu einer Veränderung der wasserführenden Schichten führen. Dadurch kann es zur Gefährdung des Trinkwassers und Austrocknung des Bodens kommen. Sollte diese Gefährdung eintreten, könnte dies zu einem notwendigen Rückbau der betroffenen WEA führen.
Bei einem Brand der WEA, z.B. durch einen Blitzschlag, wird das Grundstück mit hoch toxischen Stoffen kontaminiert. Ob die Haftpflichtversicherung in diesem Fall dafür aufkäme, sollte geprüft werden.
Bei Umweltschäden tritt die Umweltbehörde immer an den Grundstückseigentümer heran und veranlasst die Beseitigung des Schadens. Der Verpächter kann sich dann vom Betreiber der WEA die Kosten erstatten lassen, sofern die Versicherung den Schaden abdeckt.
Bei Vertragsabschluss ist oftmals nicht bekannt, wer eigentlich Betreiber und damit der künftige Vertragspartner sein wird. Häufig werden die Pachtverträge von Planungsbüros oder Maklern abgeschlossen, die den Vertrag später auf die meistens neu gegründete Betreibergesellschaft übertragen. Somit können Sie die Bonität des Betreibers bei Vertragsabschluss nicht prüfen, bzw. es kann keine ausreichende Auskunft hierüber erteilt werden.
Rückbau, das bittere Ende kann später kommen: Es ist gesetzlich geregelt, dass die Anlage innerhalb von 6 Monaten nach einer Stilllegung abgebaut werden muss. Das kann nach ca. 20 Jahren der Fall sein. Es kann aber auch passieren, dass die WEA aufgrund eines irreparablen Defekts, einer Havarie, einer gerichtlich verfügten Stilllegung aufgrund von Sicherheitsverletzungen, Vogelschutz, Lärmschutz o.ä. oder einer Insolvenz des Betreibers vorzeitig keinen Strom mehr produzieren kann. In jedem Fall muss sofort eine finanzielle Sicherheit für alle Rückbaumaßnahmen greifen, denn im Ernstfall ist immer der Grundstückseigner für die Entfernung der WEA aus Umweltschutz-und Sicherheitsgründen voll haftbar, falls der Betreiber der WEA zahlungsunfähig ist.
Die rechtliche Grundlage für den Rückbau von Windkraftanlagen ist verankert in § 35 Abs.5 Satz 2 BauGB. Demnach muss die Anlage komplett abgebaut und gesetzeskonform entsorgt werden. Des Weiteren sind das Fundament, die Kabel und Trafostationen sowie alle Zuwegungen und Bodenversiegelungen zu beseitigen. Das Grundstück ist in den Originalzustand wie vor der Nutzung durch eine WEA zurückzuversetzen. Dazu gehören auch Renaturierungs-Maßnahmen, wie Neupflanzungen und Aufforstungen in Waldgebieten. In einigen Verträgen wird nur ein teilweiser Rückbau der Fundamente vereinbart. Dies ist nach § 35 BauGB rechtswidrig. Die Fundamente müssen immer vollständig rückgebaut werden.
Für moderne WEA sind dies je WEA etwa 2500 –3500 Tonnen Beton und ca. 200 -400 Tonnen Bewehrungsstahl, welche beim Rückbau vollständig vom Grundstück entfernt und entsorgt werden müssen. Aufgrund der vorzeitig möglichen Rückbauverpflichtung ist es wichtig, dass von Anfang an die Summe sicher für diesen Fall zur Verfügung steht. Im Allgemeinen wird daher von den Genehmigungsbehörden verlangt, dass Bankbürgschaften für den Rückbau vorliegen oder dass diese Summe auf einem Treuhandkonto hinterlegt ist.
Da die Summe für den Rückbau in wenigen Jahren oder erst nach ca. 20 Jahren zum Rückbau der Anlage erforderlich wird, ist es nicht möglich, die tatsächlich anfallenden Kosten seriös abzuschätzen. Das Regierungspräsidium Darmstadt geht davon aus, dass 1000 € / Meter bis zur Nabenhöhe ausreichen. Bei einer Nabenhöhe von 135m werden zum Beispiel 135.000€ als erforderliche Sicherheitsleistung für den Rückbau in Genehmigungsbescheiden angesetzt. Die tatsächlichen Kosten liegen jedoch erheblich höher. Wenn der Rückbau der Infrastruktur, die Sondermüllentsorgung der Rotorblätter, die per ministeriellem Erlass in Hessen geforderte MWSt. auf diese Kosten und die Inflationsrate berücksichtigt werden, bewegt sich die Rückbausumme zwischen 400.000 und 500.000 €. Sollte die Anlage nach wenigen oder vielen Jahren abgebaut werden und die Kosten die zurückgelegte Summe überschreiten, haftet der Grundstückseigentümer mit seinem Privatbesitz. Fortsetzung folgt. Das gesamte ausführliche Risikopapier unter dem Titel „(K)eine Lizenz zum Gelddrucken?“ ist auf unserer Homepage einsehbar.
Bürgerinitiative Greiner Eck e.V., Peter Weimar, 3. Vorsitzender
27.02.2015
Reiht sich der „Windpark Geisberg“ in Mossautal, das Vorzeigeobjekt für das Greiner Eck, das Neckarsteinachs und Hirschhorner Kommunalpolitiker so überzeugt hat, in die defizitären Binnenland-Windanlagen ein?
20.02.2015 fact-das lokale Magazin
Beerfeldener Waldungen der Oberzent: "Habitatbäume gefällt, um Fakten pro Windkraft zu schaffen"
EIN GANZES JAHR AUFSCHUB FÜR DIE GEPLANTE WINDKRAFTANLAGE GREINER ECK erreicht!!
Endlich eine handfeste gute Nachricht und ein großer Erfolg für uns alle! Seit vergangenen Freitag wissen wir es definitiv: Der für April 2015 geplante Bau der Windkraftanlage im FFH-Gebiet Greiner Eck wird erst mal ein Jahr lang aufgeschoben.
Diese Verzögerung hat unsere Bürgerinitiative allein mit der Vorlage unseres Artenschutzfachlichen Gutachtens zu windkraftsensiblen Vogel- und Fledermausarten im FFH-Gebiet Greiner Eck erreicht, dem auch ein Anhang von privaten Vogelbeobachtungen beigefügt war und das etliche hochgeschützte und schlaggefährdete Arten nachwies. Diese hatte das Planer-Gutachten wohl nicht enthalten, denn das Regierungspräsidium Darmstadt hat daraufhin an das Planungsbüro gutachterliche Nachforderungen gestellt, die sich über das Jahr 2015 erstrecken. Erst danach kann die Genehmigung erfolgen. Auch der Planer selbst hat bereits der Presse gegenüber die Inbetriebnahme des geplanten Baus für das 2. Quartal 2016 in Aussicht gestellt.
Über diesen ersten großen Erfolg freuen wir uns sehr, weil er zeigt, dass Natur- und Artenschutz nicht immer und überall als leeres Bekenntnis gehandhabt, sondern auch gewissenhaft berücksichtigt wird, um unser wertvolles ökologisches Erbe zu bewahren. Das ist eine beruhigende Erfahrung, vor allem, weil dieser Komplex der spontane Auslöser für unsere Gründung und unseren Widerstand war. James Lovelock, Biophysiker und einer der Gründerväter der grünen Bewegung, Begründer der Gaia-Theorie, dass „die Erde als Ganzes ein lebendes Wesen ist“, distanziert sich heute von dieser Bewegung, „wegen ihres Versagens zu verstehen, dass die Bedürfnisse der Erde nicht von den menschlichen Bedürfnissen zu trennen sind.“
Das mussten auch wir bei unserer fortschreitenden Einarbeitung in das Windkraftthema bald erkennen, dass es nicht reicht, nur den ökologischen Aspekt zu berücksichtigen, sondern dass gesamtheitlich zu verfahren und auch die Bedrängungswirkungen auf die Menschen zu beleuchten, unerlässlich ist. Das heißt, dass wir unsere Arbeit weiter gediegen fortführen müssen und werden, denn der Artenschutz ist nur ein Teil unserer Argumente, die gegen den Bau dieser Windkraftanlage sprechen.
Effektiv zu bewerkstelligen ist das nur durch Hinzuziehung gutachterlicher Fachleute und eines juristisch lenkenden Verwaltungsrechtlers. Beides ist mit enormen Kosten verbunden, die lange noch nicht durch Spenden gedeckt sind und von uns privat vorgelegt werden. Wir sind bereit und entschlossen für alle betroffenen umliegenden Städte und ihre Ortsteile diese Arbeit zu stemmen. Wenn Sie uns dabei helfen können, die finanzielle Seite zu stärken, dann legen wir Ihnen unser Spendenkonto ans Herz und bitten Sie, uns auf diese Weise zu unterstützen, mit welchem Betrag auch immer. Die Spenden sind steuerlich absetzbar. Für Spendenbescheinigungen geben Sie bitte Ihre Adresse an.
Bürgerinitiative Greiner Eck e. V., Volksbank Neckartal e.G., Kto. 28222408, BLZ 672 917 00 oder BIC: GENODE61NGD, IBAN: DE 84 6729 1700 0028 2224 08.
Herzlichen Dank an alle Bürger, die bereits unterstützend an unserer Seite stehen. Und vergessen Sie bitte nicht, auf unsere immer aktualisierte Homepage zu schauen.
11.02.2015
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11.02.2015
Durch die bewußte Zurückhaltung der Bilder zu den landschaftlichen Auswirkungen des Windparkes "Greiner Eck" war zum damaligen Zeitpunkt in Hirschhorn (April 2014: Zustimmung Stadtverordnetenversammlung zur Aufnahme des Greiner Ecks in den Regionalplan Südhessen) eine Entscheidung nicht möglich gewesen, denn zwei Jahre vorher:
"Ein Windpark würde zu einer massiven Beeinträchtigung des Weichbildes von Altstadt mit Schloss und dem anschließenden Wald führen und die Szenerie dominieren" Hirschhorn lehnt einen Windkraftstandort auf der Hochfläche ab, die oberhalb des Hirschhorner Schlosses beginnt und bis vor Igelsbach reicht. Diese Hochfläche soll frei von Rotoren bleiben.
Vorweg möchten wir allen unsere besten Wünsche für das angebrochene Neue Jahr übermitteln. Möge es Sie und uns freundlich auf unserem Weg begleiten! Derzeit erfüllt es diesen Wunsch bereits in Maßen.
Die uns in öffentlichen Sitzungen und Versammlungen des vergangenen Jahres vermittelten Perspektiven zur Realisierung der geplanten Windkraftanlage am Greiner Eck sahen so aus:
Die Vorlage von Genehmigungsunterlagen im Regierungspräsidium (RP) erfolgte teilweise ab Oktober 2014, mit der Erteilung der Genehmigung wurde im Januar 2015 gerechnet, die Rodung für Februar in Aussicht gestellt und der Baubeginn für April. Dieser anvisierte Zeitablauf hielt uns ordentlich in Trab. Unsere beantragte Akteneinsicht verzögerte sich, musste dem Planerbüro zum Einverständnis vorgelegt werden, wofür diesem vierzehn Tage Bedenkzeit eingeräumt wurden. Diese wurden zwischenzeitlich wegen der Feiertage auf über vier Wochen bis zum 7.1.2015 verlängert, allerdings ließ man bereits durchblicken, dass eine Akteneinsicht nur mit Notizen und nicht über Herausgabe von Kopien möglich sei, was sich erschwerend für uns auswirken würde.
Um unseren bevorstehenden Weihnachtsfrieden nachdrücklich zu sichern, förderten wir und unser Anwalt aus dem RP beruhigende Fakten zutage: Die Vollständigkeitsprüfung der Akten läuft noch immer und wird vermutlich noch bis weit in den Januar hinein dauern. Wenn sie abgeschlossen ist und keine Unterlage mehr fehlt, dann benötigt das RP die drei Monate der offiziellen Genehmigungsfrist zur Bearbeitung. Das heißt, dass sich das Verfahren erst mal um Monate verschiebt und das ist eine höchst erfreuliche Nachricht. Die in Aussicht gestellte Akteneinsicht Mitte Januar ist dann immer noch nicht zu spät und wenn wir auch bereits gut gerüstet sind, die gewonnene Zeit bietet auch uns die Möglichkeit, weiter daran zu arbeiten.
Die erfolgten und ungeschützten Probebohrungen an den Fundamentstellen der Windräder im November, veranlassten uns, die Wasserschutzbehörde einzuschalten, denn rund ums Greiner Eck befinden sich Wasserschutzzonen für die umliegenden Orte. Auch die Tatsache, dass je nach Bodenbeschaffenheit die Fundamentbereiche ev. tief mit Chemikalien gefestigt werden müssten, um die Standfestigkeit der gewaltigen Fundamente der Windräder sicher zu stellen und deren Zulässigkeit in der Nähe von Wasserschutzgebieten liegt in der Beurteilung der Wasserbehörde.
Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir Ihnen aktuelle Mitteilungen immer nur scheibchenweise dann geben können und wollen, wenn diese uns schriftlich vorliegen. Zu viele verwirrende und falsche Aussagevarianten geisterten in der Vergangenheit bereits herum und trugen zur allgemeinen Verunsicherung bei. Vor allem zu dieser, dass alles bereits gelaufen und ohnehin nichts mehr zu machen sei. Das trifft so immer noch nicht zu !
Über 7oo Bürgerinitiativen in Deutschland engagieren sich und wehren sich kompetent gegen Windenergie am falschen Platz und die damit verbundenen Risiken hinsichtlich Natur- und Landschaftsschutz, Gesundheit und Wirtschaftlichkeit. Ihre Einwände finden immer mehr Gehör. So hat das Umweltbundesamt eine Machbarkeitsstudie zu den Wirkungen von Infraschall ausgehend auch von Windenergieanlagen auf den Weg gebracht und stellt in Frage, dass das Abstrahlungs- und Ausbreitungsmodell für ältere niedrige Anlagen auf moderne große Anlagen übertragbar ist. Und auch der verfassungsrechtliche Aspekt und der im Grundgesetz festgelegte Gesundheitsschutz der Bevölkerung rückt immer mehr in den Fokus. Wer sich darüber näher informieren möchte, der findet die diesbezüglichen Papiere auf unserer Homepage.
Wir werden ebenfalls in unser aller Interesse intensiv weiter arbeiten und bitten Sie, uns auch im neuen Jahr hilfreich zu begleiten und zu unterstützen. Auf vielfache Anfragen hin möchten wir für alle, die das Internet nicht nutzen, unser Spendenkonto auch auf diesem Wege bekannt geben: Bürgerinitiative Greiner Eck e. V., Volksbank Neckartal e.G., Kto. 28222408, BLZ 672 917 00. BIC: GENODE61NGD, IBAN: DE 84 6729 1700 0028 2224 08. Für Spendenbestätigungen bitten wie Sie, Name und Adresse anzugeben. Herzlichen Dank an alle bisherigen Unterstützer!
Maria Lilek-Schirmer, 2. Vorsitzende
05.01.2015
Themen zum Greiner Eck aus der Stadtverordnetenversammlung in Hirschhorn am 11.12.2014, Auszug aus dem Hirschhorner Stadtanzeiger 51/2014 und Kommentar der Bürgerinitiative:
Antrag der SPD-Fraktion vom 06.11.2014 zur Vorrangfläche „Greiner Eck“ Der Magistrat wurde beauftragt Punkte zu klären, die mit dem Regionalplan, Teilplan Erneuerbare Energien, zusammenhängen. Dazu sind vom RP Darmstadt folgende Antworten hier eingegangen: Kann der Antrag der Stadt zur Vorrangfläche „Greiner Eck“ zurückgezogen werden? „Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen zum Entwurf des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien (TPEE) ist abgelaufen. Da es nach Hessischem Landesplanungsgesetz keine Ausschlussfrist zur Abgabe von Stellungnahmen gibt und die Bearbeitung der Stellungnahmen aus dem ersten Beteiligungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, kann die Stadt Hirschhorn in diesem Fall ihre Stellungnahme vom 22.04.2014 durch eine weitere ergänzen/verändern. Dies sollte dann sobald wie möglich geschehen.“ Die Absenderin „weist darauf hin, dass nach derzeitiger Beschlusslage der Regionalversammlung Südhessen in Natura 2000-Gebieten keine Vorranggebiete für die Windenergienutzung ausgewiesen werden sollen, solange das „2%-Ziel“ außerhalb der Natura 2000-Gebiete erreicht werden kann. Eine Entscheidung, ob das „Greiner Eck“ als Vorranggebiet für Windenergienutzung im TPEE für das zweite Beteiligungsverfahren aufgenommen wird, erfolgt bei den Beratungen der Regionalversammlung über die Stellungnahmen zum ersten Beteiligungsverfahren. Die Beratungen sind noch nicht terminiert. Insofern könnte die Stadt Hirschhorn die Beratungen abwarten und sich im zweiten Beteiligungsverfahren entsprechend äußern.“ Wenn ja, bis zu welchem Termin? „Die Frist zur Abgabe der Stellungnahmen zum Entwurf 2013 des TPEE war der 9.5.2014.“ Welche Auswirkungen hat das für das Genehmigungsverfahren? „Da die Beratungen über die Stellungnahmen des ersten Beteiligungsverfahrens zum Entwurf des TPEE noch nicht stattgefunden haben, handelt es sich beim Entwurf des TPEE noch nicht um eine gefestigte Planung. Daher hat der Entwurf des TPEE oder die Stellungnahme der Stadt Hirschhorn dazu im laufenden Genehmigungsverfahren nach BImSchG keine Auswirkungen.“ Anfrage des Stadtverordneten Uhrig vom 06.11.2014 nach der Präsentation der Firma 3P Auf Nachfrage teilte 3P mit, dass aus grundsätzlichen Erwägungen (schlechte Erfahrungen durch unerlaubte Weitergabe und Online-Veröffentlichung) Präsentationen grundsätzlich nicht mehr zur Verfügung gestellt werden.
Kommentar Bürgerinitiative:
zur SPD Anfrage: Kann der Antrag der Stadt zur Vorrangfläche „Greiner Eck“ zurückgezogen werden?
Wird im laufenden Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG der Bau der Windenergieanlagen seitens des RP's genehmigt (die Prolektierer gehen von Genehmigungserteilung im Februar 2015 aus) werden die Windräder gebaut, egal was die zukünftigen Planungen zum Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien (TPEE) in Südhessen ergeben - der dann vorhandene Windpark erhält einfach Bestandsschutz
zur Anfrage des Stadtverordneten Uhrig vom 06.11.2014 nach der Präsentation der Firma 3P
Warum die Präsentationen grundsätzlich nicht mehr weitergegeben werden ist unverständlich, die Präsentation des letzten Projektes von 3P (Windpark Geissberg/Mossautal) ist auf der Homepage von 3P einsehbar:
Nachlese - zur Lektion: "Wie halte ich die Gemüter ruhig und überzeuge Entscheidungsträger"
Auszug aus der RNZ vom 16.4.14 bei der Vorstellung des Projektes des Planungsbüros 3P im Rahmen der damaligen Stadtverordnung in Hirschhorn in welcher die Stadtverordnetenversammlung für die Einreichung des "Greiner Ecks" in den Regionalplan Südhessen gestimmt hatte:
So sehen Windräder aus die man von Langenthal "eher nicht" sieht:
RNZ Beitrag vom 12.12.2014, Heidelberger Nachrichten:
Von Robert Brenner
Neckargemünd-Mückenloch. Die Absichten der hessischen Nachbarn, am "Greiner Eck" eine Windkraftanlage mit fünf Windrädern zu errichten, hat die Bewohner im Neckargemünder Stadtteil Mückenloch aufgeschreckt. Sie befürchten, das ihr Ausblick über den Odenwald nachhaltig verschandelt wird. Deshalb regt sich Widerstand. Die RNZ hat sich in dem beschaulichen Stadtteil umgehört.
Joachim Bergsträsser ist Ortsvorsteher in Mückenloch und sagt "Nein" zum Windpark. Gutachten sagten aus, dass in der Region nicht ausreichend Wind zur Verfügung stehe. "Dies kann am ,Greiner Eck' nicht anders sein als auf dem Mückenlocher Kirchberg", so Bergsträsser. Windenergie befürworte er zwar, aber "nur dort, wo diese effizient entstehen und wirtschaftlich zum Endverbraucher kommen kann". Außerdem dürften FFH-Gebiete nicht eingeschränkt werden.
Klaus Kronauer ist ehemaliger Ortschaftsrat und erinnert sich noch gut an das Jahr 2003. Damals stand im Raum, auf Mückenlochs Höhen drei 140 Meter hohe Windräder aufzustellen. Neben den zu erwartenden Schlagschatten und Störgeräuschen sei damals auch die Landschaftsverschandelung ein wichtiges Thema gewesen. Ballonversuche hätten damals gezeigt, dass die Windräder im tiefer gelegenen Neckarsteinach noch gut zu sehen gewesen wären. Auch deswegen hätte Mückenloch damals Veto eingelegt. Umso enttäuschter sei Kronauer nun über das Verhalten der Nachbarn in Neckarsteinach.
Harald Suchomel war ebenfalls lange Jahre im Ortschaftsrat und erinnert sich an den erfolgreichen Kampf der Mückenlocher vor einem Jahrzehnt. Er sei kein Gegner der regenerativen Energiegewinnung durch Windkraft, allerdings der Meinung, dass man bei der Standortwahl verantwortungsbewusster vorgehen sollte. Auch beim Standort "Greiner Eck" gehe es um eine besonders exponierte Lage im Landschaftsschutzgebiet und um einen massiven Eingriff in ein intaktes FHH-Gebiet. Suchomel würde sich freuen, wenn die Vertreter von Neckarsteinach und Hirschhorn "ihre wirtschaftlichen Interessen gegen die massive Beeinträchtigung von Mensch, Natur und Umwelt abwägen".
Ute Kaltschmidt ist Stadträtin in Neckargemünd und Ortschaftsrätin in Mückenloch. Für sie ist der vordere Odenwald als Windkraftstandort "unvorstellbar". In ihrem Geburtsort im Sauerland seien für zunächst drei Windräder unverhältnismäßig große Waldstücke gerodet worden, um Zufahrten für den Transport und Aufbau der Windkrafträder zu schaffen. "Wir wohnen hier in einem wunderbaren Gebiet mit Bilderbuchaussicht, und sollten diese nicht mit Windkrafträdern zerstören, zumal die Windverhältnisse nicht dem entsprechen, was einen solchen Eingriff in die Natur rechtfertigt", meint Kaltschmidt.
Günter Hester ist Unternehmer und hat vor allem wegen der möglichen Lärmbelästigung Bedenken. Als Betroffener im Mückenlocher Wohngebiet "Kirchberg" stelle Hester fest, dass je nach Windrichtung aus Neckarsteinach bereits jetzt verstärkt Lärm wahrzunehmen sei. Er befürchtet, dass aufgrund der relativ geringen Entfernung zum "Greiner Eck" eventuell auftretende Summtöne auch in Mückenloch zu hören seien.
Helmut und Giesela Zimmer wohnen in Mückenloch und wollen es nicht glauben, was man ihnen in etwa 3000 Meter Entfernung vor die Nase setzen möchte. Entsetzt sind sie vor allem über die Verantwortlichen der Stadt Neckarsteinach. Ihr Verdacht: "Vermutlich waren es vordergründig die versprochenen Gewerbesteuereinnahmen, die gelockt und bei der Entscheidung jegliche Rücksicht vermissen ließen." Besorgt seien sie besonders um die nächste Generation. Schließlich müsste die mit "den noch unerforschten Widrigkeiten der Windkraftenergie fertig werden".
Bernhard Hoffmann ist Ortsvorsteher im Stadtteil Dilsberg und meint, man müsse ohne Wenn und Aber nach alternativen Energien suchen und diese auch umsetzen. Sehr fraglich sei allerdings, ob das "Greiner Eck" die richtige Entscheidung ist. "Wenn man von der BurgDilsberg, einem der touristischen Anziehungspunkte im Neckartal, in Richtung Grein schaut, dann wäre ein solcher Windpark sicher kein schöner Anblick mehr." Einen solchen "Dorn im Auge" erwarte man über den Bergen des Odenwaldes nicht, so Hofmann, der von einem "Schandfleck aus touristischer Sicht" spricht. Im Dilsberger Ortschaftsrat werde man über dieses Thema ausgiebig diskutieren und gegebenenfalls entsprechenden Widerstand deutlich machen und organisieren.
Neue Fotomontage: Wilhelmsfeld von der Johann Wilhelm Straße Richtung Greiner Eck:
Wilhelmsfeld vom Telschik Turm aus -links neben dem Greiner Eck laufen weitere Windpark Planungen (Stillfüssel, Flockenbusch, Finkenberg, Rothenberg, Beerfelden...) die hier noch nicht visualisiert sind:
RNZ Artikel zur Informationsveranstaltung am 10.11.2014 in Schönau (GVV) - Umbenennung der Vierburgenstadt:
Rhein-Neckar Zeitung vom 8/9.11.2014, Eberbacher Nachrichten:
Rhein-Neckar Zeitung vom 29.10.2014 Eberbacher Nachrichten: